Allgemeine Information der Redaktion Team CAPSIVERA – keine Steuerberatung im Einzelfall, ohne Gewähr.
Der Handwerkerbonus ist eine Steuerermäßigung für Privathaushalte: 20 % der Arbeitskosten für Renovierung, Erhaltung und Modernisierung im eigenen Haushalt werden direkt von der Einkommensteuer abgezogen, höchstens 1.200 € im Jahr (§ 35a Abs. 3 EStG). Er mindert also die Steuer selbst, nicht das zu versteuernde Einkommen.
Wichtige Werte 2026
Merkmal | Wert |
|---|---|
Ermäßigung | 20 % der Arbeitskosten |
Höchstbetrag je Haushalt und Jahr | 1.200 € |
Arbeitskosten, bei denen der Höchstbetrag erreicht ist | 6.000 € |
Maßgebliches Jahr | Jahr der Zahlung |
Geplant ab 2027 | 15 %, höchstens 900 € – nicht beschlossen (Stand 28.10.2026) |
So funktioniert es
Begünstigt sind nur Arbeitskosten. Nach Verwaltungsauffassung zählen Maschinen- und Fahrtkosten sowie die Umsatzsteuer darauf dazu, Material nicht.
Der Kunde braucht eine Rechnung und muss auf das Konto des Betriebs zahlen (§ 35a Abs. 5 EStG).
Ausgeschlossen sind Neubauten, öffentlich geförderte Maßnahmen und Kosten, die Betriebsausgaben oder Werbungskosten sind.
Für Handwerksbetriebe heißt das: Arbeitskosten in Angebot und Rechnung getrennt vom Material ausweisen, idealerweise brutto.
Die geplante Kürzung steht im Entwurf eines Einkommensteuerreformgesetzes 2027 (BT-Drucksache 21/8235, erste Lesung 8.10.2026).
Typischer Fehler
Barzahlung auf der Baustelle: Dann ist der Bonus für den Kunden komplett verloren, auch wenn die Rechnung ordnungsgemäß ist.
Mehr dazu
Kurz erklärt am Beispiel
Beispiel: Ein Malerbetrieb renoviert eine Wohnung und weist 2.500 € Arbeitskosten netto plus 475 € Umsatzsteuer aus, zusammen 2.975 €. Das Material steht in eigenen Positionen. Der Kunde überweist im Jahr 2026 und kann 20 % von 2.975 €, also 595 €, von seiner Einkommensteuer abziehen, sofern der Höchstbetrag von 1.200 € nicht schon durch andere Handwerkerrechnungen verbraucht ist.
Häufige Fragen
Wie viel kann ich für Handwerkerleistungen 2026 von der Steuer absetzen?
20 % der Arbeitskosten, höchstens 1.200 € im Jahr (§ 35a Abs. 3 EStG). Der Höchstbetrag ist bei 6.000 € Arbeitskosten erreicht. Materialkosten zählen nicht.
Was ist der Unterschied zwischen Handwerkerbonus und haushaltsnahen Dienstleistungen?
Der Handwerkerbonus gilt für Renovierung, Erhaltung und Modernisierung, etwa eine Heizungsreparatur, und ist auf 1.200 € begrenzt. Haushaltsnahe Dienstleistungen wie Reinigung oder Gartenpflege haben einen eigenen Höchstbetrag von 4.000 € (§ 35a Abs. 2 EStG). Beide können im selben Jahr genutzt werden, aber nicht für dieselbe Leistung.
Wird der Handwerkerbonus 2027 gekürzt?
Geplant ist eine Kürzung auf 15 % und höchstens 900 € im Entwurf des Einkommensteuerreformgesetzes 2027 (BT-Drucksache 21/8235). Zum Stand 28.10.2026 ist das Gesetz nicht beschlossen; für 2026 gelten 20 % und 1.200 €.
In diesen Beiträgen erklärt
Jahressteuergesetz 2026: Stand und Steueränderungen 2027
RatgeberRechnung schreiben: Pflichtangaben nach § 14 UStG (2026)
BrancheSteuerberater für Glaser und Fensterbau – § 13b, § 35a, § 35c
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Quellen
Weitere Begriffe
Hinweis:Verfasst von der Redaktion Team CAPSIVERA. Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und gibt den Rechtsstand vom 28.10.2026 wieder. Er ersetzt keine individuelle steuerliche Beratung im Einzelfall und begründet kein Mandatsverhältnis. Für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität übernehmen wir keine Gewähr.