Umsatzsteuer bei Google Ads richtig verbuchen
Wer Google Ads schaltet, kauft eine Leistung von Google Ireland – und schuldet die deutsche Umsatzsteuer selbst (§ 13b UStG). Wir zeigen, wie Reverse-Charge funktioniert, was auf der Rechnung stehen muss und was das für Kleinunternehmer bedeutet.
- § 13b UStG
- Reverse-Charge
- Google Ireland
- USt-IdNr.
- Vorsteuer
Drei Punkte, die Sie kennen müssen
Sie kaufen von Google Ireland
Google Ads wird über Google Ireland Ltd. abgerechnet. Als deutscher Unternehmer beziehen Sie damit eine sonstige Leistung aus dem EU-Ausland.
Steuerschuldner sind Sie (§ 13b UStG)
Bei sonstigen Leistungen ausländischer Unternehmer geht die Steuerschuld auf den Leistungsempfänger über (Reverse-Charge, § 13b Abs. 1 u. 5 UStG). Sie melden die Umsatzsteuer selbst an – und ziehen sie bei voller Vorsteuerberechtigung im selben Zug wieder ab.
USt-IdNr. & korrekte Buchung nötig
Sie geben Google Ihre USt-IdNr., damit netto abgerechnet wird. Der Vorgang gehört in die USt-Voranmeldung; eine Zusammenfassende Meldung betrifft nur Ihre Ausgangsleistungen, nicht bezogene Werbeleistungen.
So verbuchen Sie Google Ads korrekt
Google Ads ist der Klassiker beim Reverse-Charge – und eine häufige Fehlerquelle in der Buchhaltung. So machen Sie es richtig:
Hinweis: Die konkrete Behandlung hängt u.a. von Ihrem Vorsteuerstatus und der Vertragsgestaltung ab. Diese Übersicht ist allgemein gehalten und ersetzt keine individuelle Beratung. Stand: September 2026.
- 01
USt-IdNr. bei Google hinterlegen
Tragen Sie Ihre USt-IdNr. im Google-Ads-Konto ein. Dann stellt Google Ireland ohne Umsatzsteuer (netto) in Rechnung, mit Hinweis auf das Reverse-Charge-Verfahren.
- 02
Steuerschuld übernehmen (§ 13b)
Als Leistungsempfänger schulden Sie die deutsche Umsatzsteuer (19 %) auf den Rechnungsbetrag und melden sie in der USt-Voranmeldung an.
- 03
Vorsteuer abziehen
Sind Sie voll vorsteuerabzugsberechtigt, ziehen Sie dieselbe Umsatzsteuer als Vorsteuer wieder ab – per saldo entsteht keine Belastung. Die Buchung bleibt trotzdem Pflicht.
- 04
Kleinunternehmer aufgepasst
Als Kleinunternehmer (§ 19 UStG) schulden Sie die § 13b-Umsatzsteuer trotzdem, dürfen sie aber nicht als Vorsteuer abziehen. Google Ads wird für Sie damit effektiv um 19 % teurer.
- 05
Sauber dokumentieren
Rechnung, USt-IdNr.-Nachweis und die korrekte Kontierung (13b-Konto) gehören ins System. Wir richten das in Ihrer Buchhaltung (z. B. Pennylane oder DATEV) sauber ein.
Google Ads & Umsatzsteuer – kurz beantwortet
Weil Google Ireland als EU-Unternehmer an Sie leistet und die Steuerschuld nach § 13b UStG auf Sie übergeht (Reverse-Charge). Sie führen die deutsche Umsatzsteuer selbst ab.
Reverse-Charge sauber in Ihrer Buchhaltung.
Im kostenlosen Erstgespräch richten wir die korrekte Verbuchung von Google Ads & Co. ein – damit § 13b kein Stolperstein mehr ist. Digital und unverbindlich.
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