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Mindestlohn Gebäudereinigung 2026: alle Lohngruppen

Ab 1. Januar 2026 gelten in der Gebäudereinigung neue Branchenmindestlöhne – von 15,00 € in Lohngruppe 1 bis 21,64 € in Lohngruppe 9.

Stand: 20.09.20266 Min. LesezeitGeprüft von CAPSIVERA

Die Gebäudereinigung hat einen eigenen, allgemeinverbindlichen Branchenmindestlohn – seit 1. Januar 2026 15,00 €/Std. in Lohngruppe 1 (Innen- und Unterhaltsreinigung) und 18,40 €/Std. in Lohngruppe 6 (Glas- und Fassadenreinigung). Der Lohntarifvertrag regelt darüber hinaus alle weiteren Lohngruppen bis 21,64 €/Std. Er liegt über dem gesetzlichen Mindestlohn, gilt bundeseinheitlich in Ost und West und ist für jeden Betrieb der Branche verbindlich. Wer Reinigungskräfte falsch eingruppiert, zu niedrig abrechnet oder die Auftraggeberhaftung übersieht, riskiert Nachzahlungen, Bußgelder und Sozialversicherungs-Nachforderungen. Unten finden Sie die vollständige Lohntabelle 2026, die Minijob-Monatslöhne und die teuersten Fallstricke.

Stand: Juli 2026. Quelle der Stundenlöhne: Lohntarifvertrag für die gewerblichen Beschäftigten in der Gebäudereinigung vom 15. November 2024 (Bundesinnungsverband des Gebäudereiniger-Handwerks / IG BAU), § 3 – Laufzeit bis 31.12.2026. Dieser Artikel gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine individuelle Beratung.

Branchenmindestlohn statt nur gesetzlicher Mindestlohn

Für die Gebäudereinigung gilt nicht nur der gesetzliche Mindestlohn, sondern ein eigener, höherer Branchenmindestlohn. Er beruht auf dem Mindestlohntarifvertrag des Gebäudereiniger-Handwerks und wurde nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) für allgemeinverbindlich erklärt.

Das Entscheidende: Die Mindestlöhne gelten für jeden Betrieb der Branche – unabhängig davon, ob Sie Innungs- bzw. Verbandsmitglied sind oder nicht. Kein Betrieb darf darunter zahlen.

Zum Vergleich: Der gesetzliche Mindestlohn liegt 2026 bei 13,90 €/Std. Der Branchenmindestlohn der Gebäudereinigung liegt darüber und ist damit maßgeblich.

Lohntabelle Gebäudereinigung 2026: alle Lohngruppen

Der Lohntarifvertrag vom 15. November 2024 sieht eine zweistufige Erhöhung vor – zum 1. Januar 2025 und zum 1. Januar 2026. Das sind die tariflichen Stundenlöhne aller Lohngruppen:

Lohngruppe

ab 1.1.2025

ab 1.1.2026

Lohngruppe 1 – Innen- und Unterhaltsreinigung (allgemeinverbindlich)

14,25 €

15,00 €

Lohngruppe 2

14,71 €

15,46 €

Lohngruppe 3

15,20 €

15,95 €

Lohngruppe 4

15,91 €

16,66 €

Lohngruppe 5

seit 2011 entfallen

seit 2011 entfallen

Lohngruppe 6 – Glas- und Fassadenreinigung (allgemeinverbindlich)

17,65 €

18,40 €

Lohngruppe 7

18,64 €

19,39 €

Lohngruppe 8

19,67 €

20,42 €

Lohngruppe 9

20,89 €

21,64 €

Zwei Punkte, die in vielen Übersichten falsch dargestellt werden:

  • Allgemeinverbindlich sind nur die Lohngruppen 1 und 6. Alle anderen Sätze gelten nur für tarifgebundene Betriebe – also bei Mitgliedschaft im Bundesinnungsverband oder arbeitsvertraglicher Bezugnahme auf den Tarif.

  • Die Lohngruppe 5 existiert seit 2011 nicht mehr. Angaben mit einem Stundenlohn für Lohngruppe 5 sind veraltet.

Die Tätigkeitsmerkmale der einzelnen Lohngruppen stehen nicht im Lohntarifvertrag, sondern in § 8 des Rahmentarifvertrags. Die Eingruppierung richtet sich nach der tatsächlich ausgeübten Tätigkeit, nicht nach der Bezeichnung im Arbeitsvertrag. Mehr zum Tarifsystem im Beitrag Tarifvertrag Gebäudereinigung.

Mindestlohn für Reinigungskräfte: welche Lohngruppe gilt?

„Reinigungskraft“ ist keine tarifliche Kategorie – der Tarifvertrag kennt nur Lohngruppen. In der Praxis fällt eine Reinigungskraft in der Innen- und Unterhaltsreinigung in Lohngruppe 1: 15,00 €/Std.

Maßgeblich ist aber allein die tatsächlich ausgeübte Tätigkeit. Reinigt dieselbe Person regelmäßig auch Glas- oder Fassadenflächen, gilt für diese Zeiten Lohngruppe 6: 18,40 €/Std. Bei Mischtätigkeiten wird anteilig zugeordnet, sofern die höherwertige Arbeit dauerhafter Bestandteil der Tätigkeit ist.

Rechenbeispiel Phantomlohn: Sie zahlen 15,00 € (Lohngruppe 1), tatsächlich werden regelmäßig Tätigkeiten der Lohngruppe 3 ausgeübt (15,95 €). Die Sozialversicherung stellt auf den geschuldeten Lohn ab – 95 Cent pro Stunde, auf die Beiträge nachgefordert werden.

Minijob in der Gebäudereinigung: verstetigter Monatslohn

Für geringfügig Beschäftigte der Lohngruppe 1 mit gleichbleibender Wochenarbeitszeit erlaubt § 4 des Lohntarifvertrags einen verstetigten Monatslohn. Berechnung: Stundenlohn × Wochenarbeitszeit ÷ 5 × 261 ÷ 12.

Wochenarbeitszeit

Monatslohn ab 1.1.2025

Monatslohn ab 1.1.2026

1 Stunde

61,99 €

65,25 €

2 Stunden

123,98 €

130,50 €

3 Stunden

185,96 €

195,75 €

4 Stunden

247,95 €

261,00 €

5 Stunden

309,94 €

326,25 €

6 Stunden

371,93 €

391,50 €

7 Stunden

433,91 €

456,75 €

8 Stunden

495,90 €

522,00 €

Die Geringfügigkeitsgrenze liegt 2026 bei 603 €/Monat. Bei 15,00 €/Std. sind damit rund 9 Stunden pro Woche möglich (9 Stunden = 587,25 €); ab 10 Stunden pro Woche wird die Grenze überschritten und die Beschäftigung wird sozialversicherungspflichtig.

Wichtig: Zuschläge für Nacht-, Sonn- und Feiertagsarbeit, zusätzliches Urlaubsgeld und Erschwerniszuschläge sind gesondert zu vergüten und in der Lohnabrechnung auszuweisen – sie sind im verstetigten Monatslohn nicht enthalten.

Ausbildungsvergütung im Gebäudereiniger-Handwerk

Der Lohntarifvertrag regelt auch die Ausbildungsvergütungen. Sie gelten unverändert für die gesamte Laufzeit bis 31. Dezember 2026:

Ausbildungsjahr

Vergütung pro Monat

1. Ausbildungsjahr

1.000,00 €

2. Ausbildungsjahr

1.150,00 €

3. Ausbildungsjahr

1.300,00 €

Ost und West: ein einheitlicher Mindestlohn

Bis Ende 2020 galten in Ostdeutschland niedrigere Sätze als im Westen. Mit der Ost-West-Angleichung gilt der Branchenmindestlohn der Gebäudereinigung bundeseinheitlich – in Sachsen genauso wie in Nordrhein-Westfalen.

Einen eigenen Ost-Tarif gibt es also nicht mehr. Auch ausländische Betriebe, die in Deutschland Reinigungsleistungen erbringen, müssen die deutschen Mindestsätze einhalten. Überwacht wird das von der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls.

Zuschläge nicht vergessen

Der Rahmentarifvertrag regelt Zuschläge, die in der Lohnabrechnung oft untergehen:

  • Nachtarbeit (22–5 Uhr): rund 25–30 %

  • Sonntagsarbeit: 80–100 % (bei auftragsbedingt regelmäßiger Sonntagsarbeit reduziert auf 75 %)

  • Feiertage: bis zu 200 %

Werden Zuschläge nicht korrekt abgerechnet, drohen dieselben Nachforderungen wie beim Grundlohn.

Die teuersten Fallstricke

  • Falsche Eingruppierung → Phantomlohn: Sozialversicherungsbeiträge werden auf den geschuldeten Mindestlohn fällig – auch wenn tatsächlich weniger gezahlt wurde. Bei einer Prüfung führt das zu Beitragsnachforderungen plus Säumniszuschlägen.

  • Minijob-Falle: Bei 15,00 €/Std. ist die 603-€-Grenze (Stand 2026) schon nach rund 40 Stunden im Monat erreicht. Wird mehr gearbeitet, kippt der Minijob in die Sozialversicherungspflicht.

  • Veraltete Lohntabellen: Wer noch mit einer Lohngruppe 5 oder mit Ost-Sätzen rechnet, arbeitet mit Werten, die es nicht mehr gibt.

  • Dokumentationspflicht (§ 17 MiLoG): Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit müssen aufgezeichnet und zwei Jahre aufbewahrt werden. Der Zoll (FKS) prüft das gezielt in der Gebäudereinigung.

  • Rückwirkende Forderungen: Beschäftigte können zu wenig gezahlten Lohn bis zu drei Jahre rückwirkend einfordern.

  • Bußgeld bis 500.000 €: Wer den Mindestlohn unterschreitet, riskiert nach § 21 MiLoG ein Bußgeld von bis zu 500.000 € – und den Ausschluss von öffentlichen Aufträgen.

Auftraggeberhaftung: § 14 AEntG und § 13 MiLoG

Besonders unterschätzt: Wer Reinigungsleistungen an einen Subunternehmer vergibt, haftet nach § 14 AEntG wie ein Bürge für den korrekten Mindestlohn der dort eingesetzten Beschäftigten – verschuldensunabhängig. Parallel greift die Generalunternehmerhaftung nach § 13 MiLoG: Prüft der Zoll, kann er die Nachzahlung beim Auftraggeber einfordern – auch wenn dieser von den Verstößen nichts wusste.

Das trifft Generalunternehmer und größere Reinigungsbetriebe, die Aufträge weitergeben. Praktische Absicherung: Mindestlohn-Erklärungen der Nachunternehmer einholen, seriöse Partner auswählen und die Vergabe dokumentieren.

Ausblick 2027: der Abstand wird enger

Der Lohntarifvertrag läuft am 31. Dezember 2026 aus; er kann mit einer Frist von vier Monaten zum Monatsende erstmals zu diesem Termin gekündigt werden. Zugleich steigt der gesetzliche Mindestlohn zum 1. Januar 2027 auf 14,60 €.

Damit schrumpft der Abstand zum Branchenmindestlohn der Lohngruppe 1 auf 40 Cent – ohne neuen Abschluss. Ein neuer Tarifvertrag ist deshalb absehbar, und die Richtung ist klar. Für die Kalkulation heißt das: Tariferhöhungen gehören jetzt in den Stundenverrechnungssatz, nicht erst im Dezember.

Was das für Ihre Lohnabrechnung bedeutet

Korrekte Eingruppierung, Zuschläge, Minijob-Grenzen, Aufzeichnungen und die Beitragsberechnung auf den Soll-Lohn greifen ineinander – ein Fehler zieht meist mehrere nach sich. Eine saubere, branchenkonforme Lohnabrechnung ist hier kein Komfort, sondern Risikovorsorge gegenüber Zoll und Rentenversicherung.

CAPSIVERA ist auf Handwerk und Gebäudedienstleistung spezialisiert und richtet Ihre Lohnabrechnung von Anfang an prüfungssicher ein.

Lohnabrechnung in der Gebäudereinigung – prüfungssicher von Anfang an

CAPSIVERA ist auf Handwerk und Gebäudedienstleistung spezialisiert. Wir kümmern uns um korrekte Eingruppierung, Mindestlohn, Zuschläge und prüfungssichere Aufzeichnungen – damit Zoll und Rentenversicherung keine Angriffsfläche finden.

Was Betriebe beachten müssen

Die korrekte Eingruppierung, die Arbeitszeiterfassung und die Dokumentationspflichten sind bei Prüfungen (Zoll/FKS) zentral. Wir richten Lohnabrechnung, Kalkulation und Buchhaltung so ein, dass Branchenmindestlohn und Tarif sauber abgebildet sind.

Interaktiver Rechner

Tariflohn Gebäudereinigung berechnen

Wählen Sie die Lohngruppe und die Wochenstunden – der Rechner zeigt Ihnen Monats- und Jahreslohn nach Tarif 2026 und ob eine Beschäftigung als Minijob möglich ist. Richtwerte, keine individuelle Beratung.

Wie wir rechnen
  1. Der Monatslohn ergibt sich aus Stundenlohn × Wochenstunden × 4,33 (durchschnittliche Wochen pro Monat).
  2. Die Eingruppierung richtet sich nach der tatsächlich ausgeübten Tätigkeit – nicht nach der Stellenbezeichnung im Vertrag.
  3. Die Mindestlöhne der Lohngruppen 1 und 6 sind allgemeinverbindlich und gelten für alle Betriebe (10. GebäudeArbbV).
  4. Führen Ihre Mitarbeiter regelmäßig höherwertige Arbeiten aus (z. B. Glasreinigung), müssen Sie sie entsprechend höher eingruppieren.
  5. Liegt der Monatslohn bei höchstens 603 €, ist eine Beschäftigung als Minijob möglich.

Monatslohn (brutto)

–

Stundenlohn (Tarif)
–
Wochenstunden
–
Jahreslohn (brutto)
–
Max. Wochenstunden für Minijob
–
Lohngruppe (Tarif 2026)Stundenlohn
LG 1 – Innen- und Unterhaltsreinigung15,00 €
LG 2 – Reinigung sensibler Bereiche (z. B. OP, Intensivstation)15,46 €
LG 3 – Tätigkeiten mit Zusatzqualifikation (z. B. Desinfektor)15,95 €
LG 4 – Bauschlussreinigung / Vorarbeiter Innenreinigung16,66 €
LG 6 – Glas- und Fassadenreinigung18,40 €
LG 7 – Fachkraft mit mind. 3-jähriger Ausbildung19,39 €
LG 8 – Geselle mit Ausbildereignung20,42 €
LG 9 – Fachvorarbeiter Glas- und Außenreinigung21,64 €

Achtung Phantomlohn: Gruppieren Sie einen Mitarbeiter zu niedrig ein, kann die Sozialversicherung Beiträge auf den korrekten, höheren Lohn nachfordern – auch wenn dieser nie gezahlt wurde. Zuschläge (z. B. Nachtarbeit 30 %, Erschwernis 10 bis 25 %) kommen hinzu. Die Lohngruppen 1 und 6 sind allgemeinverbindlich und gelten für alle Betriebe. Tarifstände ab 1.1.2026, Laufzeit bis 31.12.2026: LG 1 und 6 nach 10. GebäudeArbbV allgemeinverbindlich, LG 2–9 nach Lohntarifvertrag (nur für tarifgebundene Betriebe). Die Tarifrunde für 2027 läuft noch. Ohne Zuschläge.

Vereinfachte Orientierung, keine individuelle Beratung. Ihre Eingaben werden nicht gespeichert.

Mindestlohn in der Reinigung in kurzen Videos

Mindestlohn reicht nicht: 15 Euro PflichtIn der Gebäudereinigung gilt der Branchenmindestlohn, nicht der allgemeine Mindestlohn.
Minijob in der Reinigung: nur 40 StundenBeim Branchenmindestlohn bleiben im Minijob deutlich weniger Stunden übrig.

Häufige Fragen

Wie hoch ist der Mindestlohn in der Gebäudereinigung 2026?

Lohngruppe 1 (Innen- und Unterhaltsreinigung) liegt ab 1. Januar 2026 bei 15,00 €/Std., Lohngruppe 6 (Glas- und Fassadenreinigung) bei 18,40 €/Std.

Gilt der Branchenmindestlohn für alle Betriebe?

Ja. Der Lohntarifvertrag Gebäudereinigung ist allgemeinverbindlich und gilt damit für alle Betriebe der Branche – unabhängig von einer Tarifbindung.

Was gilt für Minijobber?

Auch Minijobber haben Anspruch auf den Branchenmindestlohn. Bei 15,00 €/Std. sind rund 40 Stunden im Monat möglich, bevor die Grenze von 603 € überschritten wird.

Gilt der Branchenmindestlohn auch ohne Innungsmitgliedschaft?

Ja. Die Lohngruppen 1 und 6 sind nach dem AEntG allgemeinverbindlich und gelten für alle Betriebe der Gebäudereinigung – unabhängig von einer Verbandsmitgliedschaft.

Was ist Phantomlohn?

Sozialversicherungsbeiträge sind auf den geschuldeten Mindestlohn zu zahlen, auch wenn tatsächlich weniger ausgezahlt wurde. Bei falscher Eingruppierung drohen so erhebliche Beitragsnachforderungen.

Hafte ich für den Mindestlohn meiner Subunternehmer?

Ja. Nach § 14 AEntG haftet der Auftraggeber wie ein Bürge für den korrekten Mindestlohn der Beschäftigten seiner Nachunternehmer – verschuldensunabhängig.

Wie lange können Beschäftigte zu wenig gezahlten Lohn nachfordern?

Bis zu drei Jahre rückwirkend.

Wie hoch sind die Stundenlöhne der übrigen Lohngruppen 2026?

Lohngruppe 2: 15,46 €, Lohngruppe 3: 15,95 €, Lohngruppe 4: 16,66 €, Lohngruppe 7: 19,39 €, Lohngruppe 8: 20,42 €, Lohngruppe 9: 21,64 €. Diese Sätze gelten für tarifgebundene Betriebe; allgemeinverbindlich sind nur die Lohngruppen 1 und 6.

Gibt es die Lohngruppe 5 in der Gebäudereinigung noch?

Nein. Die Lohngruppe 5 ist seit 2011 entfallen und im Lohntarifvertrag nicht mehr besetzt. Übersichten, die einen Stundenlohn für Lohngruppe 5 nennen, sind veraltet.

Wie viele Stunden darf eine Reinigungskraft im Minijob arbeiten?

Bei 15,00 €/Std. und der Geringfügigkeitsgrenze von 603 €/Monat sind rund 9 Stunden pro Woche möglich (587,25 € Monatslohn). Ab 10 Stunden pro Woche wird die Grenze überschritten.

Gilt in Ostdeutschland ein niedrigerer Mindestlohn in der Gebäudereinigung?

Nein. Seit der Ost-West-Angleichung gilt der Branchenmindestlohn bundeseinheitlich. Einen eigenen Ost-Tarif gibt es nicht mehr.

Welches Bußgeld droht bei Unterschreitung des Mindestlohns?

Nach § 21 MiLoG bis zu 500.000 €. Zusätzlich kann der Betrieb von der Vergabe öffentlicher Aufträge ausgeschlossen werden.

Bis wann gelten die Mindestlöhne 2026?

Der Lohntarifvertrag läuft bis 31. Dezember 2026. Zum 1. Januar 2027 steigt der gesetzliche Mindestlohn auf 14,60 € – ein neuer Branchenabschluss ist absehbar.

Verwandte Themen

Quellen

  1. BMAS: Mindestlohn 2026
  2. Lohntarifvertrag Gebäudereinigung (Übersicht)

Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und gibt den Rechtsstand vom 20.09.2026 wieder. Er ersetzt keine individuelle steuerliche Beratung im Einzelfall. Für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität übernehmen wir keine Gewähr.

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