Umsatzsteuer bei Patreon richtig behandeln
Patreon sitzt in den USA – das entscheidet darüber, wo Ihre Einkünfte umsatzsteuerlich verortet werden und wer die Steuer schuldet. Wir zeigen, warum meist Reverse-Charge greift, warum Sie trotzdem eine USt-IdNr. brauchen und was für Kleinunternehmer gilt.
- Reverse-Charge
- USt-IdNr.
- Leistungsort
- Kleinunternehmer
- Einkommensteuer
Drei Punkte, die über die Umsatzsteuer entscheiden
Wer ist Ihr umsatzsteuerlicher Kunde?
Nicht der einzelne Unterstützer, sondern Patreon. § 3 Abs. 11a UStG (i.V.m. Art. 9a MwSt-DVO) fingiert eine Leistungskette: Sie leisten an die Plattform, die Plattform an den Endkunden. Der EuGH hat diese Logik für Content-Plattformen bestätigt (Urteil vom 28.2.2023, C-695/20, Fenix International).
Leistungsort USA (Drittland)
Patreon wird über die US-Gesellschaft abgerechnet. Weil die Plattform Leistungsempfänger ist, liegt der Leistungsort an ihrem Sitz (§ 3a Abs. 2 UStG) – der Umsatz ist damit nicht im Inland steuerbar, auf die Auszahlung fällt keine deutsche Umsatzsteuer an.
USt-IdNr. ja, Zusammenfassende Meldung nein
Für die grenzüberschreitende B2B-Leistung brauchen Sie regelmäßig eine USt-IdNr. Eine Zusammenfassende Meldung nach § 18a UStG entfällt beim Drittland USA – anders als bei einer EU-Plattform.
So ordnen Sie Ihre Patreon-Einnahmen ein
Der häufigste Irrtum lautet: „Ausland heißt steuerfrei.“ Tatsächlich geht es um den Leistungsort und darum, wer die Umsatzsteuer schuldet. Die Logik in fünf Schritten:
Hinweis: Welche Regelung im Einzelfall gilt, hängt u.a. vom Sitz der Plattform, Ihren weiteren Einkünften und der Vertragsgestaltung ab. Diese Übersicht ist allgemein gehalten und ersetzt keine individuelle Beratung. Stand: September 2026.
- 01
Einnahmen vollständig erfassen
Mitgliedsbeiträge, Einzelkäufe (Shop/Downloads) und Trinkgelder über Patreon gehören zu den Betriebseinnahmen. Sammeln Sie die monatlichen Patreon-Auszahlungsberichte als Grundlage.
- 02
Gewerbe & Einkommensteuer
Patreon-Einkünfte sind regelmäßig gewerblich (§ 15 EStG). Die Gewerbeanmeldung ist Pflicht; Gewerbesteuer fällt erst oberhalb des Freibetrags von 24.500 € Gewerbeertrag an (§ 11 Abs. 1 GewStG) und wird über § 35 EStG weitgehend auf die Einkommensteuer angerechnet.
- 03
Leistungsort im Ausland
Patreon wird über die US-Gesellschaft abgerechnet. Der Leistungsort liegt dann am Sitz der Plattform (§ 3a Abs. 2 UStG) – auf die Auszahlung fällt in der Regel keine deutsche Umsatzsteuer an.
- 04
USt-IdNr. erforderlich
Für die grenzüberschreitende B2B-Leistung an Patreon benötigen Sie regelmäßig eine USt-IdNr. – auch dann, wenn Sie sonst keine deutsche Umsatzsteuer ausweisen.
- 05
Kleinunternehmer prüfen
Bei geringen Umsätzen kann die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG gelten (bis 25.000 € Vorjahresumsatz und 100.000 € im laufenden Jahr, Werte seit 2025). Die Behandlung der Leistung an die Auslandsplattform bleibt davon unberührt – die USt-IdNr. brauchen Sie trotzdem.
Patreon & Umsatzsteuer – kurz beantwortet
Nein. Mitgliedsbeiträge und weitere Zahlungen über Patreon sind Betriebseinnahmen und in der Regel gewerbliche Einkünfte nach § 15 EStG. Sie unterliegen der Einkommensteuer, ggf. der Gewerbesteuer.
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