YouTube-Einnahmen & US-Quellensteuer
AdSense zahlt aus den USA aus – und ohne korrekte Steuerdaten behält Google kräftig ein. Wir zeigen, wie Sie mit dem W-8BEN-Formular und dem Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland–USA die Doppelbesteuerung vermeiden und die Umsatzsteuer richtig behandeln.
- AdSense
- W-8BEN
- US-Quellensteuer
- DBA USA
- Reverse-Charge
Drei Punkte, die alles entscheiden
AdSense = Betriebseinnahme
Ihre YouTube-/AdSense-Auszahlungen sind gewerbliche Betriebseinnahmen und in Deutschland zu versteuern – unabhängig davon, aus welchem Land die Zuschauer kommen.
US-Quellensteuer vermeiden
Auf Einnahmen aus US-Zuschauern kann US-Quellensteuer anfallen. Mit hinterlegten Steuerdaten und dem DBA Deutschland–USA sinkt der Satz auf Lizenzeinnahmen in der Regel auf 0 %.
W-8BEN ausfüllen
Über das Formular W-8BEN in den AdSense-Steuerdaten beanspruchen Sie die Abkommensvergünstigung. Ohne korrekte Angaben behält Google deutlich mehr ein.
So vermeiden Sie die Doppelbesteuerung
Der größte Fehler ist, die US-Steuerdaten bei Google gar nicht zu hinterlegen. Mit der richtigen Reihenfolge zahlen Sie auf den US-Anteil meist 0 % Quellensteuer:
Hinweis: Maßgeblich sind Ihre konkreten Einkünfte, der Vertrag mit Google und Ihre Ansässigkeit. Diese Übersicht ist allgemein gehalten und ersetzt keine individuelle Beratung.
- 01
Steuerdaten in AdSense hinterlegen
Tragen Sie Ihre US-Steuerinformationen im Google-AdSense-Konto ein. Ohne diese Angaben drohen pauschale Einbehälte von bis zu 24 % auf Ihre Einkünfte.
- 02
W-8BEN korrekt ausfüllen
Im Formular beanspruchen Sie die Vergünstigungen des DBA Deutschland–USA. Als ausländische Steuernummer genügt in der Regel Ihre deutsche Steuer-Identifikationsnummer.
- 03
0 % auf Lizenzeinnahmen
Für Lizenzeinnahmen sieht das Abkommen einen Quellensteuersatz von 0 % vor. Korrekt hinterlegt fällt auf den US-Anteil dann meist keine US-Steuer an.
- 04
Einbehaltene Steuer anrechnen
Wurde dennoch US-Quellensteuer einbehalten, lässt sie sich unter Voraussetzungen auf Ihre deutsche Steuer anrechnen. Bewahren Sie die Google-Belege auf.
- 05
Umsatzsteuer & Reverse-Charge
Ihre Leistung geht an Google im EU-Ausland. Es greift in der Regel Reverse-Charge – mit USt-IdNr. und, bei EU-Plattformen, Zusammenfassender Meldung.
YouTube & US-Quellensteuer – kurz beantwortet
Mit dem W-8BEN bestätigen Sie gegenüber Google Ihre Ansässigkeit in Deutschland und beanspruchen die Vergünstigungen des Doppelbesteuerungsabkommens mit den USA. Sie füllen es direkt im AdSense-Konto aus.
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