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Steuerberatung Sanitär & Heizungsbau (SHK)

Wärmepumpe, Bad, Heizung: Steuerberatung fürs SHK-Handwerk – inklusive § 13b, Photovoltaik-Bezug und Anzahlungen.

Stand: 20.09.2026Festpreis100 % digital

Das SHK-Handwerk profitiert von der Energiewende – und trifft dabei auf viele steuerliche Sonderfälle. Wir begleiten Sie vom Auftrag bis zum Jahresabschluss.

GEG, BEG-Förderung, Wärmepumpe — wir kennen die Steuer-Komplexität. Das Gebäudeenergiegesetz hat Ihre Auftragsbücher gefüllt — und Ihre Steuerthemen vervielfacht. Wir bauen die Buchhaltung so auf, dass GEG-Maßnahmen, BEG-Förderungen und § 13b UStG sauber abgebildet werden.

Unsere Leistungen für Ihren Betrieb

  • Laufende Finanzbuchhaltung und digitale Belegverarbeitung

  • Lohn- und Gehaltsabrechnung für Gesellen, Azubis und Aushilfen

  • Jahresabschluss und betriebliche Steuererklärungen

  • Beratung zu Rechtsform, Investitionen und Liquidität

Das Gebäudeenergiegesetz hat Ihre Branche umgekrempelt — und für jede Heizungssanierung kommen jetzt drei neue Steuerthemen hinzu. Wir kennen sie aus der täglichen Mandatsarbeit.

Steuerliche Besonderheiten

  • Reverse-Charge § 13b UStG bei fest verbauten Anlagen (z. B. Heizung, Wärmepumpe)

  • Bauabzugsteuer § 48 EStG und Freistellungsbescheinigung

  • Schnittstellen zu Photovoltaik und Nullsteuersatz bei PV-Anlagen

  • Anzahlungen und Materialeinkauf richtig verbuchen

Diese Themen prägen die Steuer-Welt von SHK-Betrieben.

  • GEG – Gebäudeenergiegesetz: Die 65-Prozent-Erneuerbare-Energien-Pflicht hat Ihre Auftragsbücher gefüllt — und neue Steuerthemen geschaffen. Wir kennen die einschlägigen BMF-Schreiben und die Verzahnung mit § 35c EStG.

  • BEG-Förderung (Förderung): Bundesförderung für effiziente Gebäude: Welche Heizungsmaßnahme welche Zuschüsse oder steuerlichen Vorteile generiert. Wir richten die Buchung so ein, dass alle Förderungen sauber durchgereicht werden.

  • Reverse-Charge bei Großsanierungen (§ 13b UStG): Bei Sub- und Sub-Subunternehmer-Konstellationen — etwa bei Energetischen Sanierungen mit Bauträgern — ist § 13b Pflichtthema. Wir prüfen jeden Großvertrag im Voraus.

  • Abschlagsrechnungen (Anzahlungen): Bei mehrmonatigen Sanierungen sind Abschlagsrechnungen mit kumulativer Endrechnung Standard. Wir richten die Vorlagen rechtssicher ein und verhindern teure Rechenfehler bei der Schlussrechnung.

  • Wärmepumpen-Installation (Wärmepumpe): Privatperson, Geschäftskunde, Vermieter — jede Konstellation hat ihre eigene USt-Behandlung. Auch die Frage nach Anlagevermögen vs. Betriebskosten ist beim Endkunden anders als beim Vermieter.

  • Endkunde vs. Bauträger (B2C / B2B): Sanitärinstallation für Privatkunden, Heizungsbau für Bauträger, Industriekunden mit eigenem Gewerbe — die Abrechnung läuft jeweils anders. Wir schulen Ihre Büromitarbeitenden darauf.

  • IAB für Werkstattausstattung (§ 7g EStG): Lieferwagen, Werkzeug, Heizungs-Messtechnik — bis zu 50 Prozent vor der Anschaffung absetzen. Wir berechnen den optimalen IAB und behalten die 3-Jahres-Frist im Blick.

  • Bereitschafts- und Notdienste (Lohn): Notdienst-Pauschalen, Bereitschaftsgelder, Auslöse bei Auswärtsmontage — die korrekte lohnsteuerliche Behandlung spart bares Geld. Wir richten Ihre Lohnbuchhaltung darauf aus.

Gebäudeeffizienz im Video

Gebäudeeffizienz als AuftragschanceWarum GEG und Förderprogramme für SHK-Betriebe ein Auftragsmotor sind.

Häufige Fragen

Gilt der Nullsteuersatz auch für Wärmepumpen?

Der Nullsteuersatz gilt gezielt für bestimmte Photovoltaikanlagen. Für Heizung und Wärmepumpe gelten die regulären Regeln – wir prüfen die Abgrenzung im Einzelfall.

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Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und gibt den Rechtsstand vom 20.09.2026 wieder. Er ersetzt keine individuelle steuerliche Beratung im Einzelfall. Für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität übernehmen wir keine Gewähr.

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