Das Handelsregister ist ein öffentliches Verzeichnis, das nach § 8 HGB von den Gerichten elektronisch geführt wird. Eingetragen werden Kaufleute sowie Handelsgesellschaften wie OHG, KG, GmbH, UG und AG mit Angaben zu Firma, Sitz, Vertretungsberechtigten und Kapital. Es gliedert sich in die Abteilung A (Einzelkaufleute und Personenhandelsgesellschaften) und die Abteilung B (Kapitalgesellschaften). Bei Kapitalgesellschaften wirkt die Eintragung konstitutiv: Die GmbH oder UG entsteht als juristische Person erst mit der Eintragung. Die Registerdaten kann grundsätzlich jeder online einsehen.
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Kurz erklärt am Beispiel
Eine neu gegründete GmbH wird in Abteilung B des Handelsregisters eingetragen und entsteht als juristische Person erst mit dieser Eintragung.
Weitere Begriffe
Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und gibt den Rechtsstand vom 20.09.2026 wieder. Er ersetzt keine individuelle steuerliche Beratung im Einzelfall. Für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität übernehmen wir keine Gewähr.