Ob Hausmeisterservice, Facility-Dienste oder gemischte Gebäudedienstleistung: Wir kennen die steuerlichen Besonderheiten Ihrer Branche – von Reverse-Charge über Lohn bis zur cleveren Abschreibung Ihrer Geräte und Fahrzeuge.
Kostenloses ErstgesprächLeistungen ansehen Digitale Kanzlei aus Köln · spezialisiert auf Handwerk & Gebäudedienstleistung
Worauf es bei Hausmeisterservice steuerlich ankommt
Reverse-Charge & § 13b UStG
Bei Reinigungs- und Bauleistungen an andere Unternehmer kann die Steuerschuld wechseln. Wir stellen Rechnungen und Voranmeldung korrekt auf.
Lohn & Mindestlohn
Mischbetriebe, Branchenmindestlohn, Zuschläge, Minijobs – prüfungssichere Lohnabrechnung, Lohn stets über DATEV.
Fuhrpark & Geräte
Fahrzeuge, Maschinen, Werkzeug: GWG, Sonderabschreibung § 7g und IAB – Investitionen steueroptimal abbilden.
Rechtsform & Haftung
Einzelunternehmen, GbR oder GmbH? Wir bewerten Besteuerung und Haftung für Ihren Betrieb – ohne Schema F.
Digitale Buchhaltung
Belege, Auswertungen und E-Rechnung sauber über Pennylane oder DATEV – GoBD-konform und jederzeit aktuell.
Betriebsprüfung
Bargeldnähe, Stundenzettel, Subunternehmer: Wir bereiten Sie vor und begleiten die Prüfung – damit es ruhig bleibt.
Lassen Sie uns über Ihren Betrieb sprechen
Im kostenlosen Erstgespräch klären wir, wo bei Ihnen steuerlich Luft ist – und wie eine digitale Zusammenarbeit konkret aussieht.
Passende Fachartikel
Der Hausmeisterservice verbindet Reinigung, Kleinreparatur und Betreuung – jede mit eigener steuerlicher Behandlung. Wir behalten den Überblick.
Laufende Finanzbuchhaltung und digitale Belegverarbeitung
Lohn- und Gehaltsabrechnung für Gesellen, Azubis und Aushilfen
Jahresabschluss und betriebliche Steuererklärungen
Beratung zu Rechtsform, Investitionen und Liquidität
Abgrenzung Reinigung, Kleinreparatur und Betreuungsleistung
§ 35a EStG: haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen beim Kunden
Gesetzlicher Mindestlohn (2026: 13,90 €/Std.) in der Lohnabrechnung
Reisekosten und Fahrten zwischen Objekten
Sammelpunkt und Reisekosten im Video
Häufige Fragen
Können Kunden meine Rechnung nach § 35a absetzen?
Privatkunden können Lohnanteile für haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen steuerlich geltend machen – der Lohnanteil sollte auf der Rechnung ausgewiesen sein.
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Weiterlesen →Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und gibt den Rechtsstand vom 20.09.2026 wieder. Er ersetzt keine individuelle steuerliche Beratung im Einzelfall. Für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität übernehmen wir keine Gewähr.