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Umsatzsteuer verständlich

Umsatzsteuer & Reverse-Charge für Content Creator

YouTube, Twitch, TikTok, Patreon, OnlyFans & Co. sitzen meist im Ausland. Das entscheidet häufig darüber, ob deutsche Umsatzsteuer anfällt und ob Sie eine USt-IdNr. benötigen. Wir ordnen Ihren Fall und richten die Abläufe sauber ein.

  • Leistungsort
  • Reverse-Charge
  • USt-IdNr.
  • Zusammenfassende Meldung
  • Kleinunternehmer
Das Grundprinzip

Drei Begriffe, die alles entscheiden

01

Leistungsort

Bei elektronisch erbrachten Leistungen an ein Unternehmen — die Plattform — liegt der Leistungsort in der Regel dort, wo der Empfänger sitzt. Bei ausländischen Plattformen also im Ausland (§ 3a Abs. 2 UStG).

02

Reverse-Charge

Liegt der Leistungsort im Ausland, schuldet meist die Plattform die Steuer in ihrem Land. Sie rechnen dann ohne deutsche Umsatzsteuer ab — benötigen dafür aber in der Regel eine USt-IdNr.

03

USt-IdNr. & Meldungen

Für die grenzüberschreitende Leistung brauchen Sie üblicherweise eine USt-IdNr.; bei Plattformen im EU-Ausland kommt häufig die Zusammenfassende Meldung hinzu. Wir richten beides ein.

Schritt für Schritt

So funktioniert Reverse-Charge bei Plattformen

Der häufigste Irrtum lautet: „Ausland heißt steuerfrei.“ Tatsächlich geht es um den Leistungsort und darum, wer die Umsatzsteuer schuldet. Die Logik in fünf Schritten:

Hinweis: Welche Regelung im Einzelfall gilt, hängt unter anderem vom Sitz der Plattform, Ihren weiteren Einkünften und der Vertragsgestaltung ab. Diese Übersicht ist allgemein gehalten und ersetzt keine individuelle Beratung.

  1. 01

    Sie leisten an die Plattform (B2B)

    Umsatzsteuerlich erbringen Sie Ihre Leistung an die Plattform als Unternehmen — nicht an die einzelnen Fans oder Zuschauer. Das ist der Ausgangspunkt der gesamten Beurteilung.

  2. 02

    Leistungsort im Ausland

    Sitzt die Plattform im EU-Ausland (z. B. Irland) oder im Drittland (z. B. USA, UK), liegt der Leistungsort dort. Auf die Auszahlung fällt dann in der Regel keine deutsche Umsatzsteuer an.

  3. 03

    USt-IdNr. erforderlich

    Für die grenzüberschreitende B2B-Leistung benötigen Sie regelmäßig eine USt-IdNr. — auch dann, wenn Sie sonst keine deutsche Umsatzsteuer ausweisen.

  4. 04

    Zusammenfassende Meldung (EU)

    Bei Plattformen im EU-Ausland ist häufig eine Zusammenfassende Meldung abzugeben. Bei Drittländern entfällt sie — der Leistungsort bleibt aber im Ausland.

  5. 05

    Kleinunternehmer-Sonderfall

    Auch als Kleinunternehmer (§ 19 UStG) brauchen Sie für die Leistung an eine EU-Plattform in der Regel eine USt-IdNr. und ggf. eine Zusammenfassende Meldung. Die Vereinfachung des § 19 greift hier oft nicht wie erwartet.

Häufige Fragen

Umsatzsteuer für Creator — kurz beantwortet

In der Regel ja. Für die grenzüberschreitende Leistung an die Plattform ist meist eine USt-IdNr. erforderlich — auch ohne deutschen Umsatzsteuerausweis.

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