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Firmenwagen & Dienstwagen

Firmenwagen-Rechner: geldwerter Vorteil nach der 1-%-Methode

Ein Firmenwagen mit Privatnutzung ist ein geldwerter Vorteil – versteuert wird er meist nach der 1-%-Methode. Der Rechner zeigt Ihnen den monatlichen und jährlichen Vorteil für Verbrenner, Elektro- und Hybridfahrzeuge, inklusive der Fahrten zwischen Wohnung und Arbeit.

1 %des Bruttolistenpreises pro Monat als Privatnutzung (Verbrenner)
0,25 %für reine E-Autos bis 100.000 € Bruttolistenpreis statt 1 %
0,03 %je Entfernungskilometer und Monat für Fahrten zur Arbeit
Interaktiver Rechner

Geldwerten Vorteil berechnen

Wählen Sie Antrieb, Bruttolistenpreis und Entfernung zur Arbeit – der Rechner zeigt den geldwerten Vorteil pro Monat und Jahr nach der 1-%-Methode. Richtwerte, keine individuelle Beratung.

Antrieb
Inländischer Bruttolistenpreis zum Zeitpunkt der Erstzulassung, inkl. Sonderausstattung und USt.
Einfache Entfernung zur ersten Tätigkeitsstätte – zählt mit 0,03 % je Kilometer und Monat.
Ihr Ergebnis
800 €
Geldwerter Vorteil pro Monat
Verbrenner: volle Bemessungsgrundlage. Bei wenig Privatnutzung kann ein Fahrtenbuch günstiger sein.
Angesetzter Anteil100 %
Bemessungsgrundlage50.000 €
Privatnutzung (1 %/Monat)500 €
Fahrten zur Arbeit (0,03 %/km)300 €
Geldwerter Vorteil pro Jahr9.600 €

Die 1-%-Methode setzt monatlich 1 % des Bruttolistenpreises für die Privatnutzung an, plus 0,03 % je Entfernungskilometer für Fahrten zur Arbeit. Für Elektro- und Hybridfahrzeuge gilt eine reduzierte Bemessungsgrundlage. Wer wenig privat fährt, fährt mit einem Fahrtenbuch oft günstiger.

Vereinfachte Berechnung der 1-%-Methode ohne Einzelfallbesonderheiten (z. B. Zuzahlungen, Familienheimfahrten). Keine individuelle Beratung.

Wie wir rechnen

1-%-Methode Schritt für Schritt

  1. Pro Monat wird 1 % des Bruttolistenpreises (abgerundet auf volle 100 €) als privater Nutzungsvorteil angesetzt.
  2. Für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte kommen 0,03 % des BLP je Entfernungskilometer und Monat hinzu.
  3. Reine Elektrofahrzeuge bis 100.000 € BLP: nur ein Viertel der Bemessungsgrundlage. Darüber sowie bei extern aufladbaren Hybriden: die Hälfte.
  4. Die Entfernungspauschale mindert den steuerpflichtigen Vorteil in der Einkommensteuererklärung zusätzlich.
  5. Alternative: das Fahrtenbuch – lohnt bei geringer Privatnutzung, erfordert aber lückenlose Aufzeichnungen und die tatsächlichen Kfz-Kosten.