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Steuern & Kalkulation

Gewerbesteuer-Rechner: was Ihr Betrieb wirklich zahlt

Die Gewerbesteuer hängt vom Gewerbeertrag, einem Freibetrag und dem Hebesatz Ihrer Gemeinde ab. Bei Einzelunternehmen und Personengesellschaften wird sie zudem weitgehend auf die Einkommensteuer angerechnet. Der Rechner zeigt Ihnen Messbetrag, Gewerbesteuer und die verbleibende Belastung.

24.500 €Freibetrag für Einzelunternehmen und Personengesellschaften
3,5 %einheitliche Steuermesszahl auf den Gewerbeertrag
bis 400 %Hebesatz wird bei Personenunternehmen über § 35 EStG auf die Einkommensteuer angerechnet
Interaktiver Rechner

Gewerbesteuer berechnen

Wählen Sie Rechtsform, Gewerbeertrag und Hebesatz – der Rechner zeigt Messbetrag, Gewerbesteuer und die verbleibende Belastung. Richtwerte, keine individuelle Beratung.

Rechtsform
Gewinn aus Gewerbebetrieb nach gewerbesteuerlichen Hinzurechnungen und Kürzungen.
Von der Gemeinde festgelegt – z. B. Köln 475 %. Bundesweit meist 250 bis 580 %.
Ihr Ergebnis
9.227 €
Gewerbesteuer pro Jahr
Über Hebesatz 400 % verbleibt nach Anrechnung eine Restbelastung.
Gewerbeertrag (abgerundet)80.000 €
Freibetrag− 24.500 €
Steuermessbetrag (× 3,5 %)1.943 €
Hebesatz475 %
§ 35-Anrechnung (ESt)− 7.770 €
Verbleibende Belastung1.457 €

So rechnen wir: (Gewerbeertrag − Freibetrag) × 3,5 % ergibt den Steuermessbetrag, dieser × Hebesatz die Gewerbesteuer. Bei Einzelunternehmen und Personengesellschaften wird das Vierfache des Messbetrags (bis Hebesatz 400 %) über § 35 EStG auf die Einkommensteuer angerechnet.

Vereinfachte Berechnung ohne Hinzurechnungen/Kürzungen und ohne Solidaritätszuschlag. Keine individuelle Beratung.

Wie wir rechnen

Gewerbesteuer Schritt für Schritt

  1. Ausgangsgröße ist der Gewerbeertrag – der Gewinn nach gewerbesteuerlichen Hinzurechnungen und Kürzungen, abgerundet auf volle 100 €.
  2. Einzelunternehmen und Personengesellschaften ziehen einen Freibetrag von 24.500 € ab; Kapitalgesellschaften nicht.
  3. Der verbleibende Betrag × 3,5 % ergibt den Steuermessbetrag.
  4. Messbetrag × Hebesatz der Gemeinde ergibt die Gewerbesteuer.
  5. Bei Personenunternehmen wird das Vierfache des Messbetrags über § 35 EStG auf die Einkommensteuer angerechnet – bis Hebesatz 400 % ist die Gewerbesteuer damit faktisch neutralisiert.