Gewerbesteuer-Rechner: was Ihr Betrieb wirklich zahlt
Die Gewerbesteuer hängt vom Gewerbeertrag, einem Freibetrag und dem Hebesatz Ihrer Gemeinde ab. Bei Einzelunternehmen und Personengesellschaften wird sie zudem weitgehend auf die Einkommensteuer angerechnet. Der Rechner zeigt Ihnen Messbetrag, Gewerbesteuer und die verbleibende Belastung.
Gewerbesteuer berechnen
Wählen Sie Rechtsform, Gewerbeertrag und Hebesatz – der Rechner zeigt Messbetrag, Gewerbesteuer und die verbleibende Belastung. Richtwerte, keine individuelle Beratung.
So rechnen wir: (Gewerbeertrag − Freibetrag) × 3,5 % ergibt den Steuermessbetrag, dieser × Hebesatz die Gewerbesteuer. Bei Einzelunternehmen und Personengesellschaften wird das Vierfache des Messbetrags (bis Hebesatz 400 %) über § 35 EStG auf die Einkommensteuer angerechnet.
Vereinfachte Berechnung ohne Hinzurechnungen/Kürzungen und ohne Solidaritätszuschlag. Keine individuelle Beratung.
Wie wir rechnen
Gewerbesteuer Schritt für Schritt
- Ausgangsgröße ist der Gewerbeertrag – der Gewinn nach gewerbesteuerlichen Hinzurechnungen und Kürzungen, abgerundet auf volle 100 €.
- Einzelunternehmen und Personengesellschaften ziehen einen Freibetrag von 24.500 € ab; Kapitalgesellschaften nicht.
- Der verbleibende Betrag × 3,5 % ergibt den Steuermessbetrag.
- Messbetrag × Hebesatz der Gemeinde ergibt die Gewerbesteuer.
- Bei Personenunternehmen wird das Vierfache des Messbetrags über § 35 EStG auf die Einkommensteuer angerechnet – bis Hebesatz 400 % ist die Gewerbesteuer damit faktisch neutralisiert.