Twitch & Streaming richtig versteuern
Subs, Bits, Werbe-Einnahmen, Sponsoring, Donations: Beim Streaming kommt vieles zusammen – und fast alles ist steuerlich relevant. Wir zeigen, was als Einnahme zählt, wann ein Gewerbe nötig ist und wie die Umsatzsteuer bei Plattformen im Ausland funktioniert.
- Subs & Bits
- Donations
- Gewerbe
- Reverse-Charge
- Kleinunternehmer
Drei Punkte, die alles entscheiden
Fast alles ist Einnahme
Subs, Bits, Werbe-Einnahmen und Auszahlungen sind gewerbliche Betriebseinnahmen. Streaming gilt als Gewerbe – eine Gewerbeanmeldung ist in der Regel erforderlich.
Donations sind keine Spenden
Trotz des Namens sind „Spenden“ von Zuschauern meist Betriebseinnahmen, wenn sie im Zusammenhang mit dem Stream stehen. Einen Spendenabzug gibt es dafür nicht.
Plattform sitzt im Ausland
Subs und Bits laufen über die Plattform im Ausland. Umsatzsteuerlich greift dann meist Reverse-Charge – Sie brauchen i.d.R. eine USt-IdNr., auch ohne deutschen Steuerausweis.
So ordnen Sie Ihre Streaming-Einnahmen ein
Beim Streaming fließt Geld aus vielen Quellen – über die Plattform und direkt von Zuschauern. Damit es sauber läuft, gehen Sie es der Reihe nach an:
Hinweis: Die konkrete Behandlung hängt u.a. vom Sitz der Plattform, Ihren übrigen Einkünften und der Vertragsgestaltung ab. Diese Übersicht ist allgemein gehalten und ersetzt keine individuelle Beratung.
- 01
Einnahmen vollständig erfassen
Subs/Abos, Bits, Werbeerlöse, Sponsoring und Auszahlungen gehören zu den Betriebseinnahmen. Sammeln Sie die Plattform-Abrechnungen monatlich.
- 02
Donations richtig einordnen
Zahlungen von Zuschauern im Zusammenhang mit dem Stream sind in der Regel Betriebseinnahmen – kein steuerfreies Geschenk. Wir grenzen Ausnahmefälle sauber ab.
- 03
Gewerbe anmelden
Streaming ist regelmäßig eine gewerbliche Tätigkeit. Die Gewerbeanmeldung ist Pflicht; Gewerbesteuer fällt erst oberhalb des Freibetrags von 24.500 € an.
- 04
Umsatzsteuer & Reverse-Charge
Für Subs/Bits über die Auslandsplattform greift meist Reverse-Charge. Sie benötigen dafür üblicherweise eine USt-IdNr.; bei EU-Plattformen kommt die Zusammenfassende Meldung hinzu.
- 05
Kleinunternehmer prüfen
Bei geringen Umsätzen kann § 19 UStG gelten. Die Reverse-Charge-Pflicht gegenüber der Auslandsplattform bleibt davon aber unberührt.
Streaming & Steuern – kurz beantwortet
In der Regel nicht. Stehen sie im Zusammenhang mit dem Stream, sind sie Betriebseinnahmen. Einen Spendenabzug gibt es dafür nicht; nur in seltenen Ausnahmefällen kommt eine schenkungsteuerliche Betrachtung in Betracht.
Streaming-Einnahmen sauber aufsetzen.
Im kostenlosen Erstgespräch klären wir Gewerbe, Umsatzsteuer und den Umgang mit Donations – damit Ihre Einnahmen von Anfang an richtig laufen. Digital und unverbindlich.
Kostenloses Erstgespräch