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Steuerberatung fürs Elektrohandwerk

Von der Wallbox-Installation über Photovoltaik bis zur Lohnabrechnung der Monteure – Steuerberatung, die das Elektrohandwerk versteht.

Stand: 20.09.2026Festpreis100 % digital

Das Elektrohandwerk boomt: Wallboxen, Photovoltaik, Speicher und Smart Home sorgen für volle Auftragsbücher – und für steuerliche Fragen, die es in sich haben. Wir sind darauf spezialisiert.

PV, Wallboxen, Smart-Home — wir kennen die USt-Sonderfälle.

0-Prozent-USt-Regel für PV-Anlagen, KfW-Wallbox-Förderungen, Smart-Home als Beratungsleistung — Themen, bei denen eine Allgemein-Kanzlei oft passen muss. Wir nicht.

Unsere Leistungen für Ihren Betrieb

  • Laufende Finanzbuchhaltung und Lohnabrechnung der Monteure und Azubis

  • Jahresabschluss und betriebliche Steuern

  • Beratung bei Anzahlungen, Teilrechnungen und Gewährleistung

Eine Allgemein-Kanzlei lernt PV-USt und Wallbox-Förderung beim Jahresabschluss. Wir wenden beides täglich an — und wir wissen, wo die aktuellen BMF-Schreiben stehen.

Steuerliche Besonderheiten

Typische Themen im Elektrohandwerk:

  • Reverse-Charge nach § 13b UStG bei Bauleistungen (z. B. fest verbaute Anlagen)

  • Bauabzugsteuer § 48 EStG und Freistellungsbescheinigung

  • Nullsteuersatz und Besonderheiten bei Photovoltaik-Anlagen

  • Anzahlungen und Teilzahlungen richtig verbuchen

Diese Themen prägen die Steuer-Welt des Elektrohandwerks.

  • Photovoltaik-Anlagen (§ 12 Abs. 3 UStG): Nullsteuersatz seit 2023 für PV-Anlagen bis 30 kWp am Wohngebäude. Wir kennen die Anwendungsschreiben des BMF und die Übergangskonstellationen bei Altanlagen.

  • Wallboxen und Ladestationen (Förderung): USt-Behandlung je nach Auftraggeber, KfW-Zuschuss für Unternehmen, AfA-Sätze. Wir richten die Buchung so ein, dass alle Förderungen sauber ankommen.

  • Smart-Home und Beratungsleistungen (sonstige Leistung): Wo endet die Werklieferung, wo beginnt die sonstige Leistung? Die richtige Einordnung entscheidet über Ort, Zeitpunkt und Höhe der Umsatzsteuer.

  • Werkstatt und Werkzeug (§ 7 EStG): Bagatellgrenze, Sammelposten, Geringwertige Wirtschaftsgüter — wir trennen sauber zwischen Aufwand und Anlagevermögen und optimieren die AfA-Wahl.

  • Reverse-Charge bei Großaufträgen (§ 13b UStG): Sobald Sie als Subunternehmer auf einer Baustelle arbeiten oder selbst Sub-Sub einbinden: § 13b ist Pflichtthema — wir checken jeden Vertrag im Voraus.

  • E-Mobilität für Mitarbeiter (Lohnoptimierung): Firmen-E-Auto, Ladekarten, steuerfreier Aufladestrom-Pauschalbetrag — clevere Bausteine, mit denen Sie Fachkräfte halten, ohne mehr Brutto zu zahlen.

  • IAB für Werkstattausstattung (§ 7g EStG): Bis zu 50 Prozent vor der Anschaffung absetzen: Werkzeug, Messgeräte, Servicewagen. Wir berechnen den optimalen IAB und behalten die 3-Jahres-Frist im Blick.

  • Förderprogramme KfW, BAFA, NRW.BANK (Liquidität): Welche Förderung passt zu welcher Investition, und wie ist die korrekte ertrag- und umsatzsteuerliche Behandlung? Wir lotsen Sie durch den Antrags-Dschungel.

Messtechnik und Einspeisung im Video

Smart Meter & EinspeisungWas Elektrobetriebe zu Messtechnik und Einspeisevergütung steuerlich wissen müssen.

Häufige Fragen

Fällt bei der Wallbox-Installation § 13b an?

Bei fest mit dem Gebäude verbundenen Installationen kann Reverse-Charge greifen, wenn der Auftraggeber selbst Bauleistender ist. Das prüfen wir im Einzelfall.

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Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und gibt den Rechtsstand vom 20.09.2026 wieder. Er ersetzt keine individuelle steuerliche Beratung im Einzelfall. Für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität übernehmen wir keine Gewähr.

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