Amazon-KDP-Steuerinterview richtig ausfüllen
Wer über Kindle Direct Publishing (KDP) veröffentlicht, muss das US-Steuerinterview durchlaufen. Mit korrekten Angaben und dem Doppelbesteuerungsabkommen senken Sie die US-Quellensteuer auf 0 % – und versteuern Ihre Tantiemen sauber in Deutschland.
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Drei Punkte, die alles entscheiden
Das US-Steuerinterview ist Pflicht
Vor der ersten Auszahlung verlangt Amazon KDP ein elektronisches Steuerinterview. Es entscheidet, wie viel US-Quellensteuer (Withholding Tax) Amazon einbehält.
Mit DBA auf 0 %
Deutschland und die USA haben ein Doppelbesteuerungsabkommen. Für Lizenzgebühren (Royalties) sieht Art. 12 DBA DE/USA einen Quellensteuersatz von 0 % vor – vorausgesetzt, Sie geben Ihre deutsche Steueridentifikationsnummer korrekt an. Ohne gültige Angaben behält Amazon bis zu 30 % ein.
Versteuert wird in Deutschland
Ihre KDP-Tantiemen sind in Deutschland zu versteuern – je nach Tätigkeit freiberuflich (§ 18 EStG) oder gewerblich (§ 15 EStG). Umsatzsteuerlich gilt die Reverse-Charge-Logik wie bei anderen Auslandsplattformen.
So füllen Sie das Steuerinterview aus
Das Steuerinterview klingt kompliziert, ist mit den richtigen Angaben aber schnell erledigt. Schritt für Schritt:
Hinweis: Die konkrete Behandlung hängt vom Einzelfall ab, u.a. von Rechtsform und Marktplatz. Diese Übersicht ist allgemein gehalten und ersetzt keine individuelle Beratung. Stand: September 2026.
- 01
Steuerstatus wählen
Als in Deutschland ansässige Privatperson füllen Sie in der Regel das Formular W-8BEN aus (bei einer Gesellschaft W-8BEN-E). Amazon führt Sie elektronisch durch die Fragen.
- 02
Steuernummer angeben
Geben Sie Ihre deutsche Steueridentifikationsnummer als „Foreign TIN“ an. Damit weist Amazon Sie als in Deutschland steuerpflichtig aus – eine US-ITIN ist dafür meist nicht mehr nötig.
- 03
DBA-Vorteil aktivieren
Bestätigen Sie im Interview die Ansässigkeit in Deutschland und den DBA-Satz. Für Buch-Tantiemen (Royalties) ergibt sich so ein Quellensteuersatz von 0 % statt 30 %.
- 04
Tantiemen in Deutschland erklären
Die KDP-Auszahlungen sind Betriebseinnahmen und in Deutschland zu versteuern. Wir ordnen sie richtig ein (freiberuflich oder gewerblich) und erfassen sie in Ihrer Gewinnermittlung.
- 05
Umsatzsteuer nicht vergessen
Amazon rechnet über ausländische Gesellschaften ab; für die Leistung an Amazon greift regelmäßig Reverse-Charge. Eine USt-IdNr. ist dafür in der Regel erforderlich.
KDP & US-Steuer – kurz beantwortet
Ja. Ohne abgeschlossenes Steuerinterview zahlt Amazon keine Tantiemen aus bzw. behält den Höchstsatz ein.
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