Minijob-Rechner 2026
Seit dem 1. Januar 2026 liegt die Minijob-Grenze bei 603 € im Monat. Mit dem Rechner unten prüfen Sie in Sekunden, ob eine Beschäftigung noch ein Minijob ist, wie viele Stunden möglich sind und welche Arbeitgeberkosten anfallen.
Entstehungsprinzip und gelegentliches Überschreiten
Maßgeblich ist nicht die tatsächliche Auszahlung, sondern der arbeitsrechtliche Entgeltanspruch (Entstehungsprinzip). Ein gelegentliches, nicht vorhersehbares Überschreiten der Grenze ist in höchstens zwei Kalendermonaten innerhalb eines rückwärts laufenden Zeitjahres unschädlich.
Abgaben und Ausblick 2027
Die Sozialabgaben im Minijob trägt der Arbeitgeber über Pauschalbeiträge an die Minijob-Zentrale (gewerblich rund 30 %). Beschäftigte zahlen nur den Rentenversicherungs-Eigenanteil von 3,6 %, sofern sie sich nicht befreien lassen. Zum 1. Januar 2027 steigt der Mindestlohn auf 14,60 € – die Minijob-Grenze klettert dann auf 633 € pro Monat.
Minijob oder schon mehr?
Stundenlohn und Wochenstunden eingeben – der Rechner zeigt Monatsverdienst, Status und die maximal möglichen Stunden. Richtwerte 2026, keine individuelle Beratung.
Pauschalabgaben gelten für gewerbliche Minijobs (Privathaushalte rund 15 %). Maßgeblich ist der arbeitsrechtliche Entgeltanspruch, nicht die Auszahlung. Ein unvorhergesehenes Überschreiten ist in maximal zwei Monaten je Zeitjahr zulässig.
Vereinfachte Berechnung nach den Werten 2026. Keine Lohnabrechnung und keine individuelle Beratung.
Wie wir rechnen
Minijob, Midijob und die Grenzen 2026
- Monatsverdienst = Stundenlohn mal Wochenstunden mal 13 geteilt durch 3 (gesetzlicher Umrechnungsfaktor).
- Bis 603 € im Monat liegt ein Minijob vor; von 603,01 € bis 2.000 € ein Midijob im Übergangsbereich; darüber volle Sozialversicherungspflicht.
- Die Jahresgrenze von 7.236 € ergibt sich aus 603 € mal 12 und darf im Durchschnitt nicht überschritten werden.
- Maßgeblich ist der Entgeltanspruch, nicht die Auszahlung; ein unvorhergesehenes Überschreiten ist in maximal zwei Monaten je Zeitjahr zulässig.
- Im Minijob trägt der Arbeitgeber rund 30 % Pauschalabgaben; Beschäftigte zahlen 3,6 % Rentenversicherung, sofern keine Befreiung vorliegt.