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Steuer-Glossar

Sofortmeldung (§ 28a Abs. 4 SGB IV)

Stand: 28.10.2026

Allgemeine Information der Redaktion Team CAPSIVERA – keine Steuerberatung im Einzelfall, ohne Gewähr.

Die Sofortmeldung ist eine Meldung des Beschäftigungsbeginns an die Datenstelle der Rentenversicherung, die in elf Branchen spätestens bei Arbeitsaufnahme erfolgen muss, darunter Baugewerbe und Gebäudereinigung (§ 28a Abs. 4 SGB IV). Sie ersetzt die reguläre Anmeldung bei der Krankenkasse nicht. Wer sie unterlässt, riskiert ein Bußgeld bis 25.000 € (§ 111 SGB IV).

Wichtige Werte 2026

Merkmal

Wert

Zeitpunkt

spätestens bei Aufnahme der Beschäftigung

Empfänger

Datenstelle der Rentenversicherung

Inhalt

Name, Versicherungsnummer, Betriebsnummer, Tag der Beschäftigungsaufnahme

Bußgeld

bis 25.000 €

So funktioniert es

  • Betroffen sind Baugewerbe, Gebäudereinigung, Gaststätten und Beherbergung, Personenbeförderung, Spedition, Transport und Logistik einschließlich Lieferdiensten, Schausteller, Messebau, Fleischwirtschaft, Prostitutionsgewerbe, Wach- und Sicherheitsgewerbe sowie Friseur- und Kosmetikgewerbe.

  • Die Pflicht gilt für jeden Beschäftigten, auch für Minijobber und Aushilfen.

  • Fehlt die Versicherungsnummer, werden Geburtstag, Geburtsort und Anschrift gemeldet.

  • Die reguläre Anmeldung folgt mit der ersten Lohnabrechnung, spätestens sechs Wochen nach Beginn.

Typischer Fehler

Die neue Reinigungskraft fängt morgens an, gemeldet wird sie erst mit der Monatsabrechnung. Bei einer Kontrolle der Finanzkontrolle Schwarzarbeit fällt das sofort auf.

Mehr dazu

Kurz erklärt am Beispiel

Beispiel: Eine Gebäudereinigung stellt zum Montag, 2.11.2026, eine Minijobberin ein, die um 6 Uhr ihren ersten Einsatz hat. Die Sofortmeldung muss spätestens um 6 Uhr bei der Datenstelle der Rentenversicherung eingegangen sein, praktisch also am Vortag oder frühmorgens aus dem Lohnprogramm. Die Anmeldung bei der Minijob-Zentrale folgt mit der ersten Abrechnung.

Häufige Fragen

Welche Branchen müssen eine Sofortmeldung machen?

Baugewerbe, Gebäudereinigung, Gaststätten und Beherbergung, Personenbeförderung, Spedition, Transport und Logistik einschließlich Lieferdiensten, Schausteller, Messebau, Fleischwirtschaft, Prostitutionsgewerbe, Wach- und Sicherheitsgewerbe sowie Friseur- und Kosmetikgewerbe (§ 28a Abs. 4 SGB IV).

Was ist der Unterschied zwischen Sofortmeldung und Anmeldung zur Sozialversicherung?

Die Sofortmeldung geht vor Arbeitsbeginn an die Datenstelle der Rentenversicherung und dient der Kontrolle gegen Schwarzarbeit. Die Anmeldung geht an die Krankenkasse oder Minijob-Zentrale, spätestens sechs Wochen nach Beginn. In den betroffenen Branchen brauchen Sie beide.

Was passiert, wenn ich die Sofortmeldung vergesse?

Das ist eine Ordnungswidrigkeit, die mit bis zu 25.000 € Bußgeld geahndet werden kann (§ 111 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. b, Abs. 4 SGB IV).

In diesen Beiträgen erklärt

Quellen

  1. § 28a SGB IV – gesetze-im-internet.de
  2. § 111 SGB IV – Bußgeldvorschriften – gesetze-im-internet.de

Weitere Begriffe

Zum Glossar A–Z

Hinweis:Verfasst von der Redaktion Team CAPSIVERA. Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und gibt den Rechtsstand vom 28.10.2026 wieder. Er ersetzt keine individuelle steuerliche Beratung im Einzelfall und begründet kein Mandatsverhältnis. Für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität übernehmen wir keine Gewähr.

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