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Wissen · Prüfung und Compliance

Wenn der Zoll auf die Baustelle kommt

Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit prüft seit 2026 mit erweiterten Befugnissen und KI-gestützter Risikoanalyse. Was das für einen sauber geführten Betrieb heißt – und was vorher stimmen muss.

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Zum 1. Januar 2026 ist das Gesetz zur Modernisierung und Digitalisierung der Schwarzarbeitsbekämpfung in Kraft getreten. Für einen sauber geführten Betrieb ändert sich inhaltlich wenig — aber die Kontrolle kommt schneller, datengetriebener und mit mehr Durchgriff. Wer seine Lohnunterlagen, Meldungen und Arbeitszeitaufzeichnungen im Griff hat, kann eine Prüfung gelassen nehmen. Wer sie nicht hat, merkt es jetzt früher.
01 Was sich 2026 geändert hat.
Rechtsrahmen
Das Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz wurde umfassend überarbeitet. Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Zolls hat eigene Ermittlungsbefugnisse erhalten, darf auf deutlich mehr Daten zugreifen und setzt eine automatisierte, KI-gestützte Risikoanalyse ein, um auffällige Betriebe vorab zu identifizieren. Auch der Branchenkatalog der besonders kontrollierten Wirtschaftszweige wurde angepasst: Friseur- und Kosmetikgewerbe sowie plattformbasierte Lieferdienste kamen hinzu, Forstwirtschaft und Fleischerhandwerk fielen heraus. Bau- und Ausbaugewerbe sowie das Gebäudereinigungsgewerbe bleiben unverändert im Katalog.
02 Was die FKS jetzt darf.
Befugnisse vor Ort
  • Elektronische Einsicht. Die Prüfer dürfen nicht mehr nur Papier verlangen, sondern auch Einsicht in elektronisch gespeicherte Daten nehmen — bis hin zu Zeiterfassungs- und Buchhaltungssystemen sowie cloudbasierten Anwendungen.
  • Datenabgleich. Abgeglichen wird unter anderem mit Meldedaten der Sozialversicherung, A1-Bescheinigungen und Meldungen nach Mindestlohn-, Arbeitnehmerentsende- und Arbeitnehmerüberlassungsgesetz.
  • Identitätsfeststellung. Zur Feststellung der Identität sind erweiterte Maßnahmen zulässig; auch der Abgleich mit polizeilichen Datenbeständen ist vorgesehen.
  • Hinweispflicht des Arbeitgebers. Beschäftigte in den Katalogbranchen müssen bereits vor Aufnahme der Tätigkeit auf die Pflicht hingewiesen werden, ihren Ausweis mitzuführen. Dieser Hinweis gehört dokumentiert.
03 Was im Handwerk geprüft wird.
Die üblichen Verdächtigen
  • Sofortmeldung. Im Baugewerbe und in der Gebäudereinigung muss die Anmeldung spätestens bei Beschäftigungsaufnahme elektronisch vorliegen (§ 28a Abs. 4 SGB IV). Eine verspätete Sofortmeldung ist der Klassiker bei Baustellenkontrollen.
  • Arbeitszeitaufzeichnung. Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit sind spätestens sieben Tage nach der Arbeitsleistung aufzuzeichnen und zwei Jahre aufzubewahren (§ 17 MiLoG). Das gilt unabhängig davon, ob der Betrieb ein digitales System nutzt.
  • Mindestlohn und Branchenmindestlohn. Neben dem gesetzlichen Mindestlohn werden die allgemeinverbindlichen Branchenmindestlöhne geprüft — am Bau und in der Gebäudereinigung ein eigenes Thema.
  • Nachunternehmer. Wer Aufträge weitergibt, haftet für den Mindestlohn seiner Nachunternehmer wie ein Bürge, der auf die Einrede der Vorausklage verzichtet hat (§ 13 MiLoG), und für deren Sozialversicherungsbeiträge nach § 28e Abs. 3a SGB IV.
  • Scheinselbständigkeit. Der Einsatz von Subunternehmern ohne eigene Betriebsmittel und ohne eigenen Kundenstamm ist ein Dauerthema der Prüfung — mit Beitragsnachforderungen für die Vergangenheit.
04 Was ein Verstoß kostet.
Bußgeld, Strafe, Vergabesperre
Verstöße gegen die Melde- und Aufzeichnungspflichten des Mindestlohngesetzes können mit Geldbuße bis zu 30.000 Euro geahndet werden, Verstöße gegen die Mindestlohnzahlung mit bis zu 500.000 Euro (§ 21 MiLoG). Ab einer Geldbuße von wenigstens 2.500 Euro droht zusätzlich der Ausschluss von der Vergabe öffentlicher Aufträge (§ 19 MiLoG) — für Betriebe mit kommunalen Auftraggebern oft die härtere Folge.
Strafrechtlich kommt das Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt hinzu (§ 266a StGB) sowie die Steuerhinterziehung (§ 370 AO). Neu ist ein eigener Straftatbestand für das gewerbsmäßige Ausstellen unrichtiger Belege, der mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren bewehrt ist.
05 Die Prüfungscheckliste.
In 30 Minuten durchgehen
  • Laufen die Sofortmeldungen automatisch, oder hängt das an einer Person?
  • Werden Arbeitszeiten spätestens nach sieben Tagen erfasst — auch bei Montage und Wochenendeinsätzen?
  • Ist dokumentiert, dass die Beschäftigten auf die Ausweismitführung hingewiesen wurden?
  • Liegen von jedem Nachunternehmer eine Freistellungsbescheinigung, der Nachweis zur Mindestlohnzahlung und die Unbedenklichkeitsbescheinigungen vor?
  • Gibt es für Auslandseinsätze die A1-Bescheinigungen, und zwar vor Abreise?
  • Weiß dein Polier, wer bei einer unangekündigten Kontrolle angerufen wird — und was er selbst nicht entscheiden muss?
Was wir empfehlen.
Die Rechnung ist schlicht: Der kurzfristige Vorteil einer Barzahlung steht in keinem Verhältnis zu Beitragsnachforderungen, Bußgeld, Vergabesperre und Strafverfahren — erst recht nicht, seit die Auswahl der geprüften Betriebe datengestützt erfolgt. Die legalen Hebel im Handwerk sind groß genug: Investitionsabzugsbetrag, degressive Abschreibung, steuerfreie Mitarbeiter-Extras und eine saubere Kalkulation bringen mehr als jedes Risiko unter der Hand.
Häufige Fragen zur FKS-Prüfung.
Was hat sich 2026 bei der Schwarzarbeitskontrolle geändert?
Darf die FKS in meine digitale Zeiterfassung schauen?
Wie lange muss ich Arbeitszeiten aufzeichnen und aufbewahren?
Hafte ich für meine Nachunternehmer?
Was kostet ein Verstoß?
Wir prüfen deine Lohn-Compliance, bevor es der Zoll tut.
Sofortmeldungen, Arbeitszeitaufzeichnung, Mindestlohn-Dokumentation und Nachunternehmerunterlagen — einmal sauber aufgesetzt, danach läuft es. Wie eine steuerliche Außenprüfung abläuft, liest du auf unserer Seite zur Betriebsprüfung im Handwerk.
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