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Steuer-Glossar

Skonto

Stand: 20.09.2026

Skonto ist ein prozentualer Preisnachlass, den der Verkäufer gewährt, wenn der Kunde innerhalb einer kurzen Frist zahlt (z. B. „2 % Skonto bei Zahlung innerhalb von 10 Tagen“). Wird Skonto in Anspruch genommen, ändert sich die Bemessungsgrundlage: Der Verkäufer muss seine Umsatzsteuer, der Käufer seine Vorsteuer entsprechend nach unten berichtigen (§ 17 UStG). Skonto ist damit ein Finanzierungsanreiz für schnelle Zahlung.

Kurz erklärt am Beispiel

Eine Rechnung über 1.190 € (1.000 € netto + 190 € USt) wird mit 2 % Skonto beglichen. Es werden 1.166,20 € gezahlt; Entgelt und USt sind um den Skontobetrag zu mindern.

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Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und gibt den Rechtsstand vom 20.09.2026 wieder. Er ersetzt keine individuelle steuerliche Beratung im Einzelfall. Für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität übernehmen wir keine Gewähr.

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