Eine DEÜV-Meldung ist eine elektronische Meldung des Arbeitgebers an die Sozialversicherung, geregelt in der Datenerfassungs- und -übermittlungsverordnung (DEÜV). Über das Verfahren melden Arbeitgeber unter anderem den Beginn und das Ende einer Beschäftigung (An- und Abmeldung) sowie einmal jährlich die Jahresmeldung mit dem beitragspflichtigen Arbeitsentgelt. Die Meldungen werden maschinell und verschlüsselt direkt aus dem Entgeltabrechnungsprogramm an die zuständigen Einzugsstellen (Krankenkassen) übermittelt. Für die Meldungen wird die Betriebsnummer des Arbeitgebers benötigt.
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Kurz erklärt am Beispiel
Stellt ein Betrieb einen neuen Mitarbeiter ein, übermittelt das Lohnprogramm eine DEÜV-Anmeldung an die zuständige Krankenkasse; zum Jahreswechsel folgt die Jahresmeldung.
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Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und gibt den Rechtsstand vom 20.09.2026 wieder. Er ersetzt keine individuelle steuerliche Beratung im Einzelfall. Für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität übernehmen wir keine Gewähr.