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Steuer-Glossar

Betriebsnummer

Stand: 20.09.2026

Die Betriebsnummer ist ein achtstelliges Kennzeichen, das jeder Betrieb in Deutschland benötigt, der sozialversicherungspflichtige Mitarbeiter beschäftigt. Vergeben wird sie vom Betriebsnummern-Service der Bundesagentur für Arbeit. Sie identifiziert den Arbeitgeber eindeutig gegenüber den Sozialversicherungsträgern und ist Voraussetzung dafür, dass Meldungen zur Sozialversicherung (DEÜV-Meldungen) übermittelt werden können. Arbeitgeber beantragen die Betriebsnummer vor der ersten Lohnabrechnung online über das Portal des Betriebsnummern-Service. Ohne Betriebsnummer kann kein Mitarbeiter ordnungsgemäß zur Sozialversicherung angemeldet werden.

Mehr dazu: Arbeitgeber werden: Pflichten 2026 im Überblick

Kurz erklärt am Beispiel

Wer den ersten Mitarbeiter einstellt, beantragt zunächst online eine Betriebsnummer beim Betriebsnummern-Service der Bundesagentur für Arbeit, bevor die erste Anmeldung zur Sozialversicherung erfolgt.

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Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und gibt den Rechtsstand vom 20.09.2026 wieder. Er ersetzt keine individuelle steuerliche Beratung im Einzelfall. Für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität übernehmen wir keine Gewähr.

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