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Steuer-Glossar

Leistungsort (Ort der Leistung)

Stand: 28.10.2026

Allgemeine Information der Redaktion Team CAPSIVERA – keine Steuerberatung im Einzelfall, ohne Gewähr.

Der Leistungsort ist der Ort, an dem ein Umsatz umsatzsteuerlich als ausgeführt gilt. Er entscheidet, ob deutsche Umsatzsteuer anfällt, denn nur Umsätze mit Leistungsort im Inland sind in Deutschland steuerbar (§ 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG). Bei Dienstleistungen an Unternehmer liegt er grundsätzlich am Sitz des Empfängers (§ 3a Abs. 2 UStG), bei Arbeiten an Grundstücken dort, wo das Grundstück liegt (§ 3a Abs. 3 Nr. 1 UStG).

So funktioniert es

  • Dienstleistung an Unternehmer: Ort ist der Sitz des Empfängers (§ 3a Abs. 2 UStG). Leistet ein Creator an eine Plattform in Irland, ist der Umsatz in Deutschland nicht steuerbar.

  • Dienstleistung an Privatpersonen: Grundregel ist der Sitz des leistenden Unternehmers (§ 3a Abs. 1 UStG).

  • Grundstücksleistungen: Bau-, Reparatur- und Reinigungsarbeiten an Gebäuden werden dort ausgeführt, wo das Grundstück liegt, egal ob der Kunde Unternehmer oder Privatperson ist.

  • Elektronische Dienstleistungen an Privatpersonen in anderen EU-Staaten: Ort ist der Wohnsitz des Kunden, sobald diese Umsätze zusammen mit EU-Fernverkäufen 10.000 € im Vorjahr oder im laufenden Jahr überschreiten (§ 3a Abs. 5 UStG).

  • Lieferungen: Ort ist grundsätzlich, wo die Beförderung oder Versendung beginnt (§ 3 Abs. 6 UStG). Bei Werklieferungen wie dem Einbau einer Heizung ist es der Ort, an dem der Kunde die fertige Anlage erhält (§ 3 Abs. 7 UStG).

Typischer Fehler

„Nicht steuerbar“ mit „steuerfrei“ verwechseln. Ein nicht steuerbarer Umsatz fällt gar nicht unter das deutsche Umsatzsteuergesetz; auf der Rechnung darf dann keine deutsche Umsatzsteuer stehen.

Mehr dazu

Kurz erklärt am Beispiel

Beispiel: Ein Dachdeckerbetrieb aus Aachen saniert für 20.000 € das Dach eines Einfamilienhauses in Maastricht. Das Grundstück liegt in den Niederlanden, also auch der Leistungsort. Deutsche Umsatzsteuer fällt nicht an; es gilt das niederländische Umsatzsteuerrecht. Für dieselbe Arbeit in Köln wären 3.800 € deutsche Umsatzsteuer auf die 20.000 € fällig.

Häufige Fragen

Wie bestimme ich den Leistungsort einer Dienstleistung?

Leisten Sie an einen Unternehmer, liegt der Ort grundsätzlich an dessen Sitz (§ 3a Abs. 2 UStG). An Privatpersonen gilt grundsätzlich Ihr eigener Sitz. Sonderregeln gelten unter anderem für Grundstücksleistungen und elektronische Dienstleistungen an Privatpersonen.

Wo liegt der Leistungsort bei Bauleistungen?

Dort, wo das Grundstück liegt (§ 3a Abs. 3 Nr. 1 UStG). Arbeiten an einem Gebäude im Ausland sind deshalb in Deutschland nicht steuerbar, auch wenn der Betrieb in Deutschland sitzt.

Was bedeutet nicht steuerbar?

Der Umsatz liegt außerhalb des deutschen Umsatzsteuerrechts, weil der Leistungsort im Ausland ist. Anders als bei steuerfreien Umsätzen gilt dann gegebenenfalls das Umsatzsteuerrecht des anderen Staates.

In diesen Beiträgen erklärt

Quellen

  1. § 3a UStG – Ort der sonstigen Leistung – gesetze-im-internet.de
  2. § 3 UStG – Lieferung, sonstige Leistung – gesetze-im-internet.de

Weitere Begriffe

Zum Glossar A–Z

Hinweis:Verfasst von der Redaktion Team CAPSIVERA. Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und gibt den Rechtsstand vom 28.10.2026 wieder. Er ersetzt keine individuelle steuerliche Beratung im Einzelfall und begründet kein Mandatsverhältnis. Für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität übernehmen wir keine Gewähr.

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