Steuerberater für Influencer & Content Creator
Werbung, Kooperationen, Affiliate, Plattform-Ausschüttungen und PR-Geschenke: Als Influencer haben Sie viele Einnahmequellen — und ebenso viele Steuerfragen. Wir bringen Einkommensteuer, Umsatzsteuer und Buchhaltung in Ordnung. Digital und bundesweit.
- Einkommensteuer & Gewerbe
- Umsatzsteuer
- Affiliate & Kooperationen
- PR-Samples
- Betriebsausgaben
Ihre Steuerthemen als Influencer
Einnahmen & Steuerarten
Werbung, Kooperationen, Affiliate und Plattform-Ausschüttungen sind in der Regel gewerbliche Einkünfte. Wir klären Gewerbeanmeldung, Einkommensteuer und den Gewerbesteuer-Freibetrag.
Umsatzsteuer & Plattformen
Bei inländischen Werbepartnern fällt meist deutsche Umsatzsteuer an; bei ausländischen Plattformen häufig Reverse-Charge. Wir trennen beides sauber — inklusive Kleinunternehmer-Prüfung.
Betriebsausgaben & Belege
Equipment, Software, Home-Studio und betrieblich veranlasste Reisen können Betriebsausgaben sein. Wir richten eine digitale Belegführung ein, die einer Prüfung standhält.
Diese Einnahmen müssen Sie versteuern
Nicht nur Überweisungen zählen: Auch Gutscheine, Produkte und Provisionen können steuerpflichtige Einnahmen sein. Ein Überblick über die typischen Quellen:
Hinweis: Die steuerliche Behandlung hängt vom Einzelfall ab — unter anderem von Art der Einnahme, Vertragsgestaltung und Sitz des Partners. Diese Übersicht ist allgemein gehalten und ersetzt keine individuelle Beratung.
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Werbung & Kooperationen
Bezahlte Posts, Videos und Markenkooperationen sind steuerpflichtige Einnahmen — unabhängig davon, ob Geld oder eine Gegenleistung fließt.
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Affiliate-Einnahmen
Provisionen aus Affiliate-Links zählen zu Ihren Betriebseinnahmen. Bei ausländischen Netzwerken ist zusätzlich die Umsatzsteuer zu prüfen.
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Plattform-Ausschüttungen
Einnahmen aus YouTube, Twitch & Co. (z. B. Werbung, Abos, Bits) sind steuerpflichtig. Da die Plattformen meist im Ausland sitzen, greift umsatzsteuerlich häufig Reverse-Charge.
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PR-Samples & Geschenke
Kostenlos überlassene Produkte können steuerpflichtig sein. Versteuert das Unternehmen pauschal nach § 37b EStG, kann es für Sie steuerfrei sein — das ist im Einzelfall zu prüfen.
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Eigene Produkte & Merch
Verkaufen Sie Merch, Kurse oder digitale Produkte, kommen weitere umsatz- und einkommensteuerliche Fragen hinzu, die wir mit einplanen.
Influencer & Steuern — kurz beantwortet
Grundsätzlich ab dem ersten Euro. Eine generelle Freigrenze speziell für Influencer gibt es nicht; lediglich allgemeine Freibeträge und Vereinfachungen können greifen. Wir klären Ihre Situation.
Bringen wir Ihre Creator-Steuern in Form.
Im kostenlosen Erstgespräch schauen wir auf Ihre Einnahmequellen und zeigen, was steuerlich zu tun ist. Digital und unverbindlich.
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