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Steuerberater für Influencer & Content Creator

Werbung, Kooperationen, Affiliate, Plattform-Ausschüttungen und PR-Geschenke: Als Influencer haben Sie viele Einnahmequellen — und ebenso viele Steuerfragen. Wir bringen Einkommensteuer, Umsatzsteuer und Buchhaltung in Ordnung. Digital und bundesweit.

  • Einkommensteuer & Gewerbe
  • Umsatzsteuer
  • Affiliate & Kooperationen
  • PR-Samples
  • Betriebsausgaben
Worauf es ankommt

Ihre Steuerthemen als Influencer

01

Einnahmen & Steuerarten

Werbung, Kooperationen, Affiliate und Plattform-Ausschüttungen sind in der Regel gewerbliche Einkünfte. Wir klären Gewerbeanmeldung, Einkommensteuer und den Gewerbesteuer-Freibetrag.

02

Umsatzsteuer & Plattformen

Bei inländischen Werbepartnern fällt meist deutsche Umsatzsteuer an; bei ausländischen Plattformen häufig Reverse-Charge. Wir trennen beides sauber — inklusive Kleinunternehmer-Prüfung.

03

Betriebsausgaben & Belege

Equipment, Software, Home-Studio und betrieblich veranlasste Reisen können Betriebsausgaben sein. Wir richten eine digitale Belegführung ein, die einer Prüfung standhält.

Häufig unterschätzt

Diese Einnahmen müssen Sie versteuern

Nicht nur Überweisungen zählen: Auch Gutscheine, Produkte und Provisionen können steuerpflichtige Einnahmen sein. Ein Überblick über die typischen Quellen:

Hinweis: Die steuerliche Behandlung hängt vom Einzelfall ab — unter anderem von Art der Einnahme, Vertragsgestaltung und Sitz des Partners. Diese Übersicht ist allgemein gehalten und ersetzt keine individuelle Beratung.

  1. 01

    Werbung & Kooperationen

    Bezahlte Posts, Videos und Markenkooperationen sind steuerpflichtige Einnahmen — unabhängig davon, ob Geld oder eine Gegenleistung fließt.

  2. 02

    Affiliate-Einnahmen

    Provisionen aus Affiliate-Links zählen zu Ihren Betriebseinnahmen. Bei ausländischen Netzwerken ist zusätzlich die Umsatzsteuer zu prüfen.

  3. 03

    Plattform-Ausschüttungen

    Einnahmen aus YouTube, Twitch & Co. (z. B. Werbung, Abos, Bits) sind steuerpflichtig. Da die Plattformen meist im Ausland sitzen, greift umsatzsteuerlich häufig Reverse-Charge.

  4. 04

    PR-Samples & Geschenke

    Kostenlos überlassene Produkte können steuerpflichtig sein. Versteuert das Unternehmen pauschal nach § 37b EStG, kann es für Sie steuerfrei sein — das ist im Einzelfall zu prüfen.

  5. 05

    Eigene Produkte & Merch

    Verkaufen Sie Merch, Kurse oder digitale Produkte, kommen weitere umsatz- und einkommensteuerliche Fragen hinzu, die wir mit einplanen.

Häufige Fragen

Influencer & Steuern — kurz beantwortet

Grundsätzlich ab dem ersten Euro. Eine generelle Freigrenze speziell für Influencer gibt es nicht; lediglich allgemeine Freibeträge und Vereinfachungen können greifen. Wir klären Ihre Situation.

Einnahmen ordnen, Steuern im Griff

Bringen wir Ihre Creator-Steuern in Form.

Im kostenlosen Erstgespräch schauen wir auf Ihre Einnahmequellen und zeigen, was steuerlich zu tun ist. Digital und unverbindlich.

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