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Steuer-Glossar

Lineare AfA

Stand: 20.09.2026

Die lineare AfA (Absetzung für Abnutzung) verteilt die Anschaffungs- oder Herstellungskosten eines abnutzbaren Wirtschaftsguts gleichmäßig über seine betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer (§ 7 Abs. 1 EStG). In jedem Jahr wird derselbe Betrag als Betriebsausgabe abgeschrieben; im Anschaffungsjahr erfolgt die AfA zeitanteilig (pro rata temporis) ab dem Monat der Anschaffung. Die Nutzungsdauer richtet sich in der Regel nach den amtlichen AfA-Tabellen.

Mehr dazu: Degressive Abschreibung: Der Investitions-Booster · Geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) richtig abschreiben

Kurz erklärt am Beispiel

Eine Maschine kostet 10.000 € netto bei 5 Jahren Nutzungsdauer. Linear werden jährlich 2.000 € (10.000 € ÷ 5) abgeschrieben.

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Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und gibt den Rechtsstand vom 20.09.2026 wieder. Er ersetzt keine individuelle steuerliche Beratung im Einzelfall. Für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität übernehmen wir keine Gewähr.

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