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Wissen · Content Creator

Merch in die EU

Ab 10.000 Euro Fernverkauf kippt die Umsatzsteuer ins Bestimmungsland. Wie die Schwelle wirklich gerechnet wird und was der One-Stop-Shop daran ändert.

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Sobald du Hoodies, Tassen oder Sticker verkaufst, verlässt du die Welt der Plattformerlöse. Für Werbeeinnahmen und Abos gelten die Regeln für sonstige Leistungen, für Merch die Regeln für Lieferungen — und die funktionieren völlig anders. Der Wendepunkt ist eine einzige Zahl: 10.000 Euro.
01 Warenverkauf ist nicht Plattformerlös.
Der Unterschied
Bei deinen Einnahmen von YouTube, Twitch oder Patreon erbringst du eine sonstige Leistung an ein Unternehmen im Ausland; die Steuerschuld geht dort auf den Leistungsempfänger über. Beim Merch lieferst du eine Ware an eine Privatperson. Für diese innergemeinschaftlichen Fernverkäufe gilt ein eigenes Regelwerk mit eigener Schwelle, eigenem Leistungsort und eigenem Meldeverfahren.
02 Die 10.000-Euro-Schwelle.
§ 3c Abs. 4 UStG
Solange du unter der Schwelle bleibst, rechnest du deine EU-Verkäufe an Privatkunden mit deutscher Umsatzsteuer ab — so, als hättest du nach Bonn statt nach Barcelona geliefert. Drei Punkte werden dabei regelmäßig falsch verstanden:
  • Die Schwelle gilt EU-weit, nicht pro Land. Addiert werden alle Fernverkäufe an Privatkunden in sämtlichen anderen Mitgliedstaaten zusammen.
  • Digitale Leistungen zählen mit. In die 10.000 Euro fließen auch Telekommunikations-, Rundfunk- und auf elektronischem Weg erbrachte Dienstleistungen an EU-Privatkunden ein — für Creator mit digitalen Produkten der häufigste Grund, die Schwelle früher zu reißen als gedacht.
  • Überschreitung wirkt sofort. Ab dem Umsatz, mit dem die Schwelle überschritten wird, verlagert sich der Ort in das Bestimmungsland. Es gibt keine Schonfrist bis zum Jahresende.
03 Über der Schwelle: Bestimmungsland.
Steuersatz des Ziellands
Ab dem Überschreiten liegt der Ort der Lieferung dort, wo die Ware beim Kunden ankommt (§ 3c Abs. 1 UStG). Damit gilt der Steuersatz des Bestimmungslands — in Österreich 20 Prozent, in Frankreich 20 Prozent, in Spanien 21 Prozent, in Luxemburg 17 Prozent. Für deine Kalkulation heißt das: Dieselbe 35-Euro-Bestellung bringt je nach Zielland einen anderen Nettoerlös. Wer im Shop einheitliche Bruttopreise ausweist, verliert in Hochsteuerländern Marge.
04 Der One-Stop-Shop.
§ 18j UStG
Ohne OSS müsstest du dich in jedem Land registrieren, in das du lieferst. Mit dem One-Stop-Shop meldest du alle betroffenen Umsätze gebündelt beim Bundeszentralamt für Steuern und zahlst dorthin; die Verteilung an die anderen Mitgliedstaaten übernimmt die Verwaltung.
  • Anmeldung im Voraus. Die Teilnahme ist vor Beginn des Besteuerungszeitraums anzuzeigen, ab dem sie gelten soll. Wer zu spät dran ist, muss das laufende Quartal anders lösen.
  • Quartalsweise Meldung. Besteuerungszeitraum ist das Kalendervierteljahr; die Erklärung ist bis zum Ende des Folgemonats zu übermitteln, auch bei Nullmeldung.
  • Keine Vorsteuer im OSS. Über die OSS-Erklärung kannst du keine ausländische Vorsteuer geltend machen. Dafür gibt es das Vorsteuer-Vergütungsverfahren oder, falls ohnehin vorhanden, die Registrierung vor Ort.
  • Alles oder nichts. Die Teilnahme gilt einheitlich für alle unter das Verfahren fallenden Umsätze in allen Mitgliedstaaten — nicht selektiv für einzelne Länder.
05 Print-on-Demand und Dropshipping.
Wer liefert eigentlich?
Die meisten Creator lassen produzieren und versenden. Umsatzsteuerlich hängt dann alles daran, in wessen Namen gegenüber dem Endkunden aufgetreten wird. Verkaufst du im eigenen Namen und der Dienstleister versendet nur für dich, bist du der Lieferer und die Fernverkaufsregeln treffen dich. Tritt dagegen die Plattform im eigenen Namen gegenüber dem Kunden auf, kann die Lieferung ihr zuzurechnen sein und du erzielst lediglich eine Lizenz- oder Provisionsleistung. Das ergibt sich aus den Verträgen und den Shop-Bedingungen — und ist der Punkt, den wir uns vor der ersten Bestellung ansehen sollten.
06 Und wenn ich Kleinunternehmer bin?
Sonderfall
Die Kleinunternehmerregelung des § 19 UStG befreit dich von der deutschen Umsatzsteuer, nicht automatisch von Pflichten im Ausland. Seit 2025 gibt es ein eigenes EU-weites Verfahren, mit dem die Kleinunternehmerbefreiung auch in anderen Mitgliedstaaten genutzt werden kann — mit eigener Anmeldung, eigenen Grenzen und eigenen Meldepflichten. Was für dich günstiger ist, hängt von deinem Umsatzmix ab. Die Grundlagen zur Kleinunternehmerregelung findest du auf unserer Seite für Creator.
Was wir empfehlen.
Miss die Schwelle laufend, nicht am Jahresende. Wenn ein Merch-Drop absehbar über 10.000 Euro EU-Umsatz führt, melde dich rechtzeitig vor dem Quartalsbeginn zum One-Stop-Shop an und hinterlege im Shop die Steuersätze der Zielländer. Der Aufwand ist einmalig; die Nacharbeit, wenn drei Monate mit falschem Steuersatz fakturiert wurden, ist es nicht.
Häufige Fragen zu Merch und OSS.
Ab wann muss ich ausländische Umsatzsteuer auf Merch berechnen?
Gilt die 10.000-Euro-Schwelle pro Land?
Was ist der One-Stop-Shop und wo melde ich mich an?
Kann ich über den OSS auch Vorsteuer ziehen?
Was gilt bei Print-on-Demand?
Wir melden dich rechtzeitig zum One-Stop-Shop an.
Schwelle überwachen, OSS-Registrierung vor Quartalsbeginn, Steuersätze im Shop hinterlegen und die Quartalsmeldungen übernehmen. Wie die Umsatzsteuer bei deinen Plattformerlösen läuft, steht auf unserer Seite zur Umsatzsteuer für Content Creator.
Merch im Video

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