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Steuer-Glossar

Geschäftsveräußerung im Ganzen (§ 1 Abs. 1a UStG)

Stand: 28.10.2026

Allgemeine Information der Redaktion Team CAPSIVERA – keine Steuerberatung im Einzelfall, ohne Gewähr.

Eine Geschäftsveräußerung im Ganzen liegt vor, wenn ein Unternehmen oder ein gesondert geführter Betrieb als Ganzes an einen anderen Unternehmer für dessen Unternehmen übertragen wird, entgeltlich, unentgeltlich oder durch Einbringung in eine Gesellschaft. Dieser Vorgang unterliegt nicht der Umsatzsteuer, und der Erwerber tritt umsatzsteuerlich an die Stelle des Veräußerers (§ 1 Abs. 1a UStG).

So funktioniert es

  • Übertragen werden müssen die wesentlichen Grundlagen, mit denen der Erwerber das Unternehmen fortführen kann, etwa Werkstatt, Maschinen, Fahrzeuge, Kundenstamm und Mitarbeiter.

  • Der Erwerber muss Unternehmer sein und den Betrieb für sein Unternehmen übernehmen.

  • Typisch im Handwerk: Verkauf eines Einzelunternehmens als Asset Deal, Übergabe an ein Kind oder Einbringung in eine GmbH.

  • Weil der Erwerber an die Stelle des Veräußerers tritt, laufen etwa Berichtigungszeiträume für Vorsteuer bei ihm weiter.

  • Werden nur einzelne Maschinen verkauft, ist das eine normale steuerpflichtige Lieferung.

Typischer Fehler

Der Verkäufer weist im Kaufvertrag „zur Sicherheit“ Umsatzsteuer aus. Er schuldet sie dann nach § 14c Abs. 1 UStG, der Käufer darf sie mangels steuerbaren Umsatzes aber nicht als Vorsteuer abziehen.

Mehr dazu

Kurz erklärt am Beispiel

Beispiel: Eine Fliesenlegermeisterin kauft das Einzelunternehmen eines Kollegen mit Werkstatt, Maschinen, Fahrzeugen und Kundenstamm für 230.000 € und führt es fort. Das ist eine Geschäftsveräußerung im Ganzen, auf den Kaufpreis fällt keine Umsatzsteuer an. Kauft sie dagegen nur zwei Maschinen für 30.000 € netto, muss der Verkäufer 5.700 € Umsatzsteuer berechnen.

Häufige Fragen

Fällt beim Verkauf eines Betriebs Umsatzsteuer an?

Nein, wenn der Betrieb im Ganzen an einen Unternehmer übertragen wird, der ihn fortführt. Das ist eine nicht steuerbare Geschäftsveräußerung im Ganzen (§ 1 Abs. 1a UStG).

Was ist der Unterschied zwischen Geschäftsveräußerung im Ganzen und Verkauf einzelner Wirtschaftsgüter?

Bei der Geschäftsveräußerung geht das Unternehmen mit seinen wesentlichen Grundlagen über, und es entsteht keine Umsatzsteuer. Beim Verkauf einzelner Maschinen oder Fahrzeuge liegt eine normale steuerpflichtige Lieferung vor.

Gilt die Geschäftsveräußerung im Ganzen auch bei einer Schenkung?

Ja. Das Gesetz erfasst ausdrücklich auch die unentgeltliche Übereignung, etwa die Übergabe des Betriebs an ein Kind, das ihn als Unternehmer fortführt.

In diesen Beiträgen erklärt

Quellen

  1. § 1 UStG – gesetze-im-internet.de
  2. § 14c UStG – gesetze-im-internet.de

Weitere Begriffe

Zum Glossar A–Z

Hinweis:Verfasst von der Redaktion Team CAPSIVERA. Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und gibt den Rechtsstand vom 28.10.2026 wieder. Er ersetzt keine individuelle steuerliche Beratung im Einzelfall und begründet kein Mandatsverhältnis. Für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität übernehmen wir keine Gewähr.

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