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Steuer-Glossar

Gesamtumsatz (§ 19 Abs. 2 UStG)

Stand: 28.10.2026

Allgemeine Information der Redaktion Team CAPSIVERA – keine Steuerberatung im Einzelfall, ohne Gewähr.

Der Gesamtumsatz ist die Summe der im Inland steuerbaren Umsätze eines Unternehmers, berechnet nach den vereinnahmten Entgelten ohne Umsatzsteuer (§ 19 Abs. 2 UStG). Umsätze mit Anlagevermögen und bestimmte steuerfreie Umsätze bleiben außen vor. Der Gesamtumsatz entscheidet über die Kleinunternehmergrenzen von 25.000 € und 100.000 €, über die Ist-Versteuerung und über die Übergangsregel zur E-Rechnung bei 800.000 € (§ 27 Abs. 38 UStG).

Wichtige Werte 2026

Zweck

Grenze

Grundlage

Kleinunternehmer, Vorjahr 2025

höchstens 25.000 €

§ 19 Abs. 1 UStG

Kleinunternehmer, laufendes Jahr 2026

höchstens 100.000 €

§ 19 Abs. 1 UStG

Ist-Versteuerung

Vorjahr höchstens 800.000 €

§ 20 UStG

Übergang E-Rechnung 2027

Gesamtumsatz 2026 höchstens 800.000 €

§ 27 Abs. 38 Nr. 2 UStG

So funktioniert es

Maßgeblich ist der Zahlungseingang, nicht das Rechnungsdatum. Es zählen alle Tätigkeiten eines Unternehmers zusammen, also etwa Handwerk und Social Media.

  • Zählt mit: Aufträge von Privat- und Geschäftskunden im Inland, Bauleistungen nach § 13b UStG, Kooperationen mit deutschen Marken.

  • Zählt nicht mit: Verkäufe von Anlagevermögen wie Transporter oder Kamera, bestimmte steuerfreie Umsätze nach § 4 UStG, die § 19 Abs. 2 UStG ausdrücklich ausnimmt, und Umsätze, die im Inland nicht steuerbar sind.

Für Content Creator heißt das: Auszahlungen ausländischer Plattformen sind in der Regel nicht steuerbar und gehören nicht in den Gesamtumsatz.

Typischer Fehler

Den Umsatz aus der BWA verwenden. Der Gesamtumsatz weicht davon ab, weil er nach Zahlungseingang rechnet, Anlagenverkäufe ausklammert und nicht steuerbare Umsätze weglässt.

Mehr dazu

Kurz erklärt am Beispiel

Beispiel: Ein Creator erhält 2026 von deutschen Marken 18.000 € für Kooperationen, von Google Ireland 30.000 € Werbeeinnahmen und verkauft seine alte Kamera für 1.500 €. Die Werbeeinnahmen sind in Deutschland nicht steuerbar, die Kamera ist Anlagevermögen. Sein Gesamtumsatz 2026 beträgt deshalb 18.000 €, obwohl 49.500 € auf dem Konto eingegangen sind.

Häufige Fragen

Was zählt zum Gesamtumsatz für die Kleinunternehmerregelung?

Alle im Inland steuerbaren Umsätze nach vereinnahmten Nettoentgelten, auch § 13b-Bauleistungen. Nicht dazu gehören Verkäufe von Anlagevermögen, bestimmte steuerfreie Umsätze nach § 4 UStG und Umsätze, die in Deutschland nicht steuerbar sind.

Ist der Gesamtumsatz dasselbe wie der Umsatz in der BWA?

Nein. Die BWA zeigt meist die gebuchten Erlöse. Der Gesamtumsatz nach § 19 Abs. 2 UStG rechnet nach Zahlungseingang und lässt Anlagenverkäufe sowie nicht steuerbare Umsätze weg.

Zählen YouTube- oder TikTok-Auszahlungen zum Gesamtumsatz?

In der Regel nicht, wenn Ihr Vertragspartner eine Plattformgesellschaft im Ausland ist. Der Leistungsort liegt dann an deren Sitz, und der Umsatz ist in Deutschland nicht steuerbar.

In diesen Beiträgen erklärt

Quellen

  1. § 19 UStG – Besteuerung der Kleinunternehmer – gesetze-im-internet.de
  2. § 27 UStG – Allgemeine Übergangsvorschriften (Abs. 38) – gesetze-im-internet.de

Weitere Begriffe

Zum Glossar A–Z

Hinweis:Verfasst von der Redaktion Team CAPSIVERA. Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und gibt den Rechtsstand vom 28.10.2026 wieder. Er ersetzt keine individuelle steuerliche Beratung im Einzelfall und begründet kein Mandatsverhältnis. Für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität übernehmen wir keine Gewähr.

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