Eine Betriebsveräußerung ist der Verkauf eines ganzen Betriebs, Teilbetriebs oder Mitunternehmeranteils; der dabei entstehende Veräußerungsgewinn ist gesondert steuerlich begünstigt (§ 16 EStG). Der Aufgabe eines Betriebs ist die Veräußerung gleichgestellt.
Auf Antrag gibt es einen Freibetrag von 45.000 €, wenn der Steuerpflichtige das 55. Lebensjahr vollendet hat oder dauernd berufsunfähig ist; er wird nur einmal im Leben gewährt und schmilzt ab, soweit der Veräußerungsgewinn 136.000 € übersteigt (§ 16 Abs. 4 EStG). Für den Gewinn kann zusätzlich ein ermäßigter Steuersatz nach § 34 EStG beantragt werden.
Mehr dazu: Fünftelregelung
Kurz erklärt am Beispiel
Ein 60-jähriger Handwerksmeister verkauft seinen Betrieb mit 100.000 € Veräußerungsgewinn. Auf Antrag bleiben 45.000 € steuerfrei; der Rest kann ermäßigt besteuert werden.
Weitere Begriffe
Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und gibt den Rechtsstand vom 20.09.2026 wieder. Er ersetzt keine individuelle steuerliche Beratung im Einzelfall. Für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität übernehmen wir keine Gewähr.