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Steuer-Glossar

Beitragsbemessungsgrenze

Stand: 28.10.2026

Allgemeine Information der Redaktion Team CAPSIVERA – keine Steuerberatung im Einzelfall, ohne Gewähr.

Die Beitragsbemessungsgrenze ist der Höchstbetrag des Arbeitsentgelts, bis zu dem Beiträge zur Sozialversicherung berechnet werden; der Teil darüber bleibt beitragsfrei. 2026 liegt sie in der Renten- und Arbeitslosenversicherung bei 8.450 € im Monat, in der Kranken- und Pflegeversicherung bei 5.812,50 € im Monat (Bundesregierung). Die Werte gelten bundesweit einheitlich.

Wichtige Werte 2026

Grenze

Monat

Jahr

Renten- und Arbeitslosenversicherung

8.450 €

101.400 €

Kranken- und Pflegeversicherung

5.812,50 €

69.750 €

Versicherungspflichtgrenze Krankenversicherung (zum Vergleich)

6.450 €

77.400 €

So funktioniert es

  • Die Grenze der Arbeitslosenversicherung folgt der allgemeinen Rentenversicherung (§ 341 Abs. 4 SGB III).

  • Die Grenzen werden jährlich per Verordnung angepasst. Die Werte für 2027 hat das Bundeskabinett beschlossen, die Zustimmung des Bundesrats steht aus (Stand 28.10.2026).

  • Die Versicherungspflichtgrenze ist etwas anderes: Sie entscheidet, ob ein Arbeitnehmer sich privat krankenversichern darf.

  • Für Arbeitgeber begrenzt die Grenze auch den Arbeitgeberanteil.

Typischer Fehler

Beitragsbemessungsgrenze und Versicherungspflichtgrenze werden gleichgesetzt. Wer mehr als 5.812,50 € verdient, ist nicht automatisch von der gesetzlichen Krankenversicherung befreit; dafür zählt die Versicherungspflichtgrenze von 77.400 € im Jahr.

Mehr dazu

Kurz erklärt am Beispiel

Beispiel: Ein Bauleiter verdient 2026 monatlich 9.000 € brutto. Renten- und Arbeitslosenversicherungsbeiträge werden nur aus 8.450 € berechnet, 550 € bleiben dort beitragsfrei. Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge fallen nur auf 5.812,50 € an, 3.187,50 € bleiben beitragsfrei. Die Lohnsteuer wird dagegen auf das volle Gehalt berechnet.

Häufige Fragen

Wie hoch ist die Beitragsbemessungsgrenze 2026?

In der Renten- und Arbeitslosenversicherung 8.450 € im Monat (101.400 € im Jahr), in der Kranken- und Pflegeversicherung 5.812,50 € im Monat (69.750 € im Jahr).

Was ist der Unterschied zwischen Beitragsbemessungsgrenze und Versicherungspflichtgrenze?

Die Beitragsbemessungsgrenze deckelt die Beiträge. Die Versicherungspflichtgrenze entscheidet, ob Arbeitnehmer in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert sind; 2026 liegt sie bei 77.400 € im Jahr.

Gilt die Beitragsbemessungsgrenze auch für die Lohnsteuer?

Nein. Sie gilt nur für die Sozialversicherungsbeiträge. Die Lohnsteuer wird auf das gesamte steuerpflichtige Gehalt berechnet.

In diesen Beiträgen erklärt

Quellen

  1. Bundesregierung: Beitragsbemessungsgrenzen 2027 (mit Werten 2026)
  2. § 341 SGB III – gesetze-im-internet.de

Weitere Begriffe

Zum Glossar A–Z

Hinweis:Verfasst von der Redaktion Team CAPSIVERA. Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und gibt den Rechtsstand vom 28.10.2026 wieder. Er ersetzt keine individuelle steuerliche Beratung im Einzelfall und begründet kein Mandatsverhältnis. Für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität übernehmen wir keine Gewähr.

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