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Stundenverrechnungssatz berechnen: Schema und Beispiel 2026

Vom Gesellenlohn zum Verrechnungssatz: vollständiges Kalkulationsschema mit Lohnnebenkosten 2026, produktiven Stunden, Gemeinkosten sowie Wagnis und Gewinn – durchgerechnet für einen Handwerksbetrieb.

Stand: 27.10.20269 Min. LesezeitRedaktion Team CAPSIVERA

Allgemeine Information der Redaktion Team CAPSIVERA – keine Steuerberatung im Einzelfall, ohne Gewähr.

Der Stundenverrechnungssatz ist der Nettopreis, den Sie für eine Arbeitsstunde berechnen müssen, damit Lohn, Lohnnebenkosten, Gemeinkosten sowie Wagnis und Gewinn gedeckt sind. Die Formel: Personalkosten pro Jahr geteilt durch die produktiven Stunden, plus Gemeinkosten je produktive Stunde, plus Zuschlag für Wagnis und Gewinn. Im Beispiel unten führt ein Gesellenlohn von 22,00 € zu einem Verrechnungssatz von 68,39 € netto, also gut dem Dreifachen des Stundenlohns.

Abgrenzung: Dieser Beitrag rechnet das vollständige Schema für einen Handwerksbetrieb durch. Verwandte Beiträge: Stundenverrechnungssatz Gebäudereinigung.

Stand: 27.10.2026, Sozialversicherungswerte 2026. Alle Betriebswerte im Beispiel sind frei gewählt. Der Beitrag ersetzt keine Kalkulation mit Ihren eigenen Zahlen.

Lohn, Selbstkosten, Verrechnungssatz: die Begriffe

Drei Größen werden oft verwechselt:

  • Stundenlohn: Was der Geselle pro bezahlter Stunde brutto erhält.

  • Selbstkosten je Stunde: Was den Betrieb eine verkaufte Stunde tatsächlich kostet, inklusive Lohnnebenkosten, Ausfallzeiten und anteiliger Gemeinkosten.

  • Stundenverrechnungssatz: Selbstkosten plus Wagnis und Gewinn. Das ist der Nettopreis auf der Rechnung.

Material wird getrennt kalkuliert und mit eigenem Materialzuschlag berechnet. Gehört es in den Stundensatz, rechnen Sie doppelt oder gar nicht.

Das Kalkulationsschema in fünf Schritten

Die Kalkulation folgt immer derselben Reihenfolge: Zuerst ermitteln Sie, was ein produktiver Mitarbeiter den Betrieb im Jahr kostet. Dann stellen Sie fest, wie viele Stunden davon verkauft werden können. Erst danach kommen die Gemeinkosten des Betriebs und der Zuschlag für Wagnis und Gewinn hinzu. Wer die Reihenfolge einhält, sieht an jeder Stelle, welcher Baustein den Satz treibt. Das ist wichtig, wenn Sie später gegensteuern wollen, etwa durch weniger unproduktive Zeit statt durch höhere Preise.

Schritt 1: Bezahlte Stunden und Jahreslohn

Ausgangspunkt sind alle Stunden, die Sie bezahlen, nicht die Stunden, die Sie verkaufen. 2026 hat 261 Werktage von Montag bis Freitag. Bei 40 Stunden pro Woche bezahlen Sie also 261 × 8 = 2.088 Stunden. Urlaub, Feiertage und Krankheitstage sind darin enthalten, denn auch für diese Tage läuft der Lohn weiter.

Zum Jahreslohn kommen Sonderzahlungen wie Urlaubs- oder Weihnachtsgeld, sofern Arbeitsvertrag oder Tarif sie vorsehen. Für Bauberufe mit SOKA-BAU-Pflicht gelten Besonderheiten beim Urlaubsentgelt (siehe Sonderfälle).

Schritt 2: Lohnnebenkosten 2026

Auf den Bruttolohn zahlt der Arbeitgeber seinen Anteil zur Sozialversicherung und weitere Umlagen (Lohnnebenkosten). Die Arbeitgeberanteile 2026:

Beitrag

Satz gesamt

Arbeitgeberanteil

Rentenversicherung

18,6 %

9,30 %

Krankenversicherung, allgemeiner Satz

14,6 %

7,30 %

Durchschnittlicher Zusatzbeitrag (kassenabhängig)

2,9 %

1,45 %

Pflegeversicherung

3,6 %

1,80 %

Arbeitslosenversicherung

2,6 %

1,30 %

Insolvenzgeldumlage

0,15 %

0,15 %

Summe Arbeitgeber

21,30 %

Hinzu kommen:

  • Umlagen U1 und U2: U1 erstattet Kleinbetrieben einen Teil der Lohnfortzahlung bei Krankheit, U2 die Aufwendungen bei Mutterschaft. Die Sätze legt jede Krankenkasse selbst fest, bei der TK 2026 zum Beispiel 2,1 % und 0,44 %.

  • Berufsgenossenschaft: Der Beitrag hängt von Gefahrklasse, Lohnsumme und Beitragsfuß Ihrer BG ab. Nehmen Sie den Wert aus Ihrem letzten Beitragsbescheid.

  • SOKA-BAU: Betriebe des Baugewerbes zahlen zusätzlich Beiträge an die Sozialkassen. Mehr dazu unter SOKA-BAU.

Die Beiträge werden nur bis zur jeweiligen Beitragsbemessungsgrenze erhoben. Bei üblichen Gesellenlöhnen spielt das keine Rolle.

Schritt 3: Produktive Stunden ermitteln

Nur produktive Stunden können Sie Kunden in Rechnung stellen. Von den bezahlten Stunden gehen ab:

  • Urlaub: gesetzlich mindestens 24 Werktage, also 20 Arbeitstage bei einer Fünf-Tage-Woche (§ 3 BUrlG). Arbeits- und Tarifverträge sehen oft mehr vor, im Beispiel 30 Tage.

  • Feiertage: In NRW fallen 2026 acht gesetzliche Feiertage auf einen Werktag von Montag bis Freitag. Der 3. Oktober ist ein Samstag, Allerheiligen ein Sonntag, der 2. Weihnachtstag ein Samstag.

  • Krankheit: Nehmen Sie den Durchschnitt Ihrer Lohnabrechnungen der letzten Jahre.

  • Unproduktive Zeiten: Rüsten, Lager, Material holen, Fahrten ohne Berechnung, Besprechungen, Schulungen, Nacharbeit und Gewährleistung. Diese Zeiten erfassen Sie am besten über die Zeiterfassung, sonst schätzen Sie konservativ.

Wer mehr als rund 1.500 produktive Stunden pro Geselle und Jahr ansetzt, sollte die Zahl anhand seiner Stundenzettel prüfen.

Schritt 4: Gemeinkosten vollständig erfassen

Gemeinkosten sind alle Kosten, die nicht direkt einem Auftrag zugeordnet werden. Sie stehen in Ihrer Gewinn- und Verlustrechnung bzw. BWA, im SKR04 im Wesentlichen in der Kontenklasse 6 (Betriebliche Aufwendungen). Typische Posten:

  • Fahrzeuge: Leasing oder Abschreibung, Versicherung, Kraftstoff, Reparaturen

  • Werkstatt und Lager: Miete, Energie, Reinigung

  • Werkzeug, Kleingeräte, Abschreibungen auf Maschinen

  • Versicherungen, Beiträge zu Kammer und Innung

  • Verwaltung: Bürokraft, Software, Telefon, Steuerberatung

  • Werbung, Website, Fahrzeugbeschriftung

  • Löhne für nicht produktive Mitarbeiter, Ausbildungskosten

Zwei Posten fehlen in der Buchhaltung, gehören aber in die Kalkulation:

  • Kalkulatorischer Unternehmerlohn: Als Einzelunternehmer bekommen Sie kein Gehalt. Ihre Arbeitszeit im Büro, beim Kunden für Angebote und auf der Baustelle zur Aufsicht muss trotzdem bezahlt werden. Arbeiten Sie selbst produktiv mit, zählen Ihre produktiven Stunden zu den verkaufbaren Stunden.

  • Kalkulatorische Zinsen auf das gebundene Kapital, wenn Sie Fahrzeuge und Maschinen aus Eigenkapital finanziert haben.

Die Werte holen Sie am besten aus der letzten Jahres-BWA. Wie Sie die BWA lesen, erklärt BWA verstehen.

Schritt 5: Wagnis und Gewinn

Der Zuschlag für Wagnis deckt Risiken, die keine Versicherung trägt: Forderungsausfälle, Kalkulationsfehler, Gewährleistung ohne Rückgriff. Der Gewinnzuschlag ist die Verzinsung Ihres Einsatzes und finanziert Investitionen und Rücklagen. Ohne Gewinnzuschlag arbeitet der Betrieb im besten Fall kostendeckend, aber er wächst nicht und übersteht keine schwache Auftragslage. Im Beispiel setzen wir 3 % Wagnis und 7 % Gewinn auf die Selbstkosten an.

Rechenbeispiel: vollständiges Kalkulationsschema

Beispiel: Elektrobetrieb in Köln mit vier Gesellen. Stundenlohn 22,00 €, 40-Stunden-Woche, 30 Urlaubstage, 1.200 € Sonderzahlungen, 10 Krankheitstage, 15 % unproduktive Zeit. Gemeinkosten des Betriebs 120.000 € im Jahr.

Schritt

Rechnung

Betrag

Bezahlte Stunden

261 Tage × 8 Std.

2.088 Std.

Jahreslohn

2.088 × 22,00 €

45.936,00 €

Sonderzahlungen

Urlaubs- und Weihnachtsgeld

1.200,00 €

Bruttolohn

47.136,00 €

Arbeitgeberanteile Sozialversicherung

21,30 %

10.039,97 €

Umlagen U1/U2

2,54 % (Beispiel TK)

1.197,25 €

Berufsgenossenschaft

3,5 % (Beispiel)

1.649,76 €

Personalkosten je Geselle

60.022,98 €

Urlaub

30 Tage × 8 Std.

− 240 Std.

Feiertage NRW an Werktagen

8 Tage × 8 Std.

− 64 Std.

Krankheit

10 Tage × 8 Std.

− 80 Std.

Anwesenheitsstunden

1.704 Std.

Unproduktive Zeit

15 %

− 256 Std.

Produktive Stunden je Geselle

1.704 × 85 %

1.448 Std.

Personalkosten je produktive Stunde

60.022,98 € ÷ 1.448

41,45 €

Gemeinkosten je produktive Stunde

120.000 € ÷ (4 × 1.448 Std.)

20,72 €

Selbstkosten je Stunde

62,17 €

Wagnis

3 %

1,87 €

Gewinn

7 %

4,35 €

Stundenverrechnungssatz netto

68,39 €

zzgl. 19 % Umsatzsteuer für Privatkunden

81,38 €

Die Gemeinkosten von 120.000 € setzen sich im Beispiel so zusammen:

Gemeinkostenposten

Betrag pro Jahr

Kalkulatorischer Unternehmerlohn für Büro, Angebote, Aufsicht

40.000 €

Bürokraft in Teilzeit inkl. Nebenkosten

22.000 €

Fahrzeuge (Leasing, Versicherung, Kraftstoff, Reparaturen)

24.000 €

Werkstatt und Lager inkl. Energie

14.000 €

Werkzeug, Kleingeräte, Abschreibungen

7.000 €

Versicherungen, Kammer- und Innungsbeiträge

5.000 €

Steuerberatung, Software, Telefon

5.000 €

Werbung und Website

3.000 €

Summe

120.000 €

Drei Erkenntnisse aus dem Beispiel:

  • Die Personalkosten je produktive Stunde liegen mit 41,45 € beim 1,88-Fachen des Stundenlohns. Ursache sind Lohnnebenkosten und die rund 640 bezahlten, aber nicht verkauften Stunden.

  • Die Gemeinkosten machen ein Drittel der Selbstkosten aus.

  • Würde der Betrieb mit 2.088 statt 1.448 Stunden rechnen, käme er nur auf rund 47 € netto und verlöre an jeder verkauften Stunde Geld.

Mit eigenen Werten rechnen Sie im Stundenverrechnungssatz-Rechner nach.

Alternative: Rechnen mit Gemeinkostenzuschlag

Viele Betriebe arbeiten statt mit Gemeinkosten je Stunde mit einem Gemeinkostenzuschlag auf die Personalkosten. Im Beispiel: 120.000 € Gemeinkosten ÷ 240.091,92 € Personalkosten der vier Gesellen = 49,98 %. Personalkosten je Stunde 41,45 € × 1,4998 = 62,17 €. Das Ergebnis ist identisch.

Der Zuschlag hat einen Vorteil: Er passt sich automatisch an, wenn Sie Gesellen mit unterschiedlichen Löhnen einsetzen. Er hat einen Nachteil: Steigen die Löhne, steigen rechnerisch auch die Gemeinkosten, obwohl Miete und Fahrzeuge gleich bleiben. Überprüfen Sie den Zuschlag deshalb jährlich mit dem Jahresabschluss.

Mischkalkulation mit Helfern und Auszubildenden

Arbeiten Meister, Gesellen, Helfer und Auszubildende gemeinsam auf der Baustelle, gibt es zwei Wege. Entweder Sie berechnen für jede Gruppe einen eigenen Satz und weisen die Stunden getrennt aus. Oder Sie bilden einen Durchschnittssatz: Summe aller Personalkosten produktiver Mitarbeiter plus Gemeinkosten, geteilt durch die Summe ihrer produktiven Stunden. Auszubildende haben in den ersten Jahren nur wenige produktive Stunden. Ihre Kosten gehören daher überwiegend in die Gemeinkosten.

Vom Stundensatz zum Angebot

Der Verrechnungssatz ist nur ein Baustein des Angebotspreises. Ein Auftrag setzt sich in der Regel aus drei Teilen zusammen:

  1. Lohn: kalkulierte Stunden × Stundenverrechnungssatz.

  2. Material: Einkaufspreis plus Materialzuschlag. Der Zuschlag deckt Bestellung, Lagerung, Transport, Verschnitt und das Risiko von Preisänderungen. Beispiel: 1.000 € Einkaufspreis mit 15 % Zuschlag ergeben 1.150 € netto.

  3. Fremdleistungen und Geräte: Subunternehmer, Mietgeräte, Entsorgung, jeweils mit eigenem Zuschlag.

Fahrtzeiten können Sie entweder über eine Anfahrtspauschale abrechnen oder als unproduktive Zeit in den Stundensatz einrechnen. Entscheidend ist, dass Sie sie nicht doppelt erfassen und nicht ganz vergessen.

Nachkalkulation: stimmt die Annahme?

Erst die Nachkalkulation zeigt, ob der Satz am Markt wirklich verdient wird. Beispiel: Sie kalkulieren 40 Stunden zu 68,39 €, der Lohnanteil des Angebots beträgt 2.735,60 €. Tatsächlich werden 46 Stunden gebraucht. Der erzielte Satz liegt damit bei 2.735,60 € ÷ 46 = 59,47 € und unter den Selbstkosten von 62,17 €. Der Auftrag hat Geld gekostet, obwohl der Stundensatz richtig berechnet war.

Wiederholt sich das, liegt der Fehler meist in der Stundenschätzung, nicht im Satz. Eine Zeiterfassung je Auftrag und ein regelmäßiger Abgleich mit dem Angebot sind deshalb Teil jeder Kalkulation.

Preisuntergrenze in schwachen Monaten

Kurzfristig kann ein Auftrag unter dem vollen Verrechnungssatz sinnvoll sein, etwa um Gesellen in einer Auftragslücke zu beschäftigen. Die Löhne fallen ohnehin an. Der Preis muss dann mindestens die zusätzlichen Kosten des Auftrags decken, also Material, Fahrzeugkosten und Fremdleistungen, und einen Beitrag zu den Fixkosten leisten. Auf Dauer muss jeder Auftrag den vollen Satz bringen. Sonst fehlt das Geld für Miete, Fahrzeuge und Ihren Unternehmerlohn.

Typische Fehler in der Praxis

  • Bezahlte statt produktive Stunden: Der häufigste und teuerste Fehler, im Beispiel über 20 € je Stunde.

  • Feiertage und Krankheit vergessen: Diese Stunden kosten Lohn, bringen aber keinen Umsatz.

  • Unternehmerlohn fehlt: Der Inhaber arbeitet unbezahlt im Büro. Der Betrieb sieht profitabel aus, finanziert aber nur seinen Inhaber nicht.

  • Zusatzbeitrag und Umlagen ignoriert: Wer nur mit 20 % Lohnnebenkosten rechnet, unterschätzt die Kosten.

  • Kalkulation nicht aktualisiert: Tariferhöhungen, neue Fahrzeuge oder höhere Miete verändern den Satz. Rechnen Sie mindestens einmal im Jahr neu.

  • Keine Nachkalkulation: Ohne Abgleich von kalkulierten und tatsächlich gebuchten Stunden je Auftrag merken Sie zu spät, dass Ihre Annahmen nicht stimmen.

Sonderfälle

  • Baugewerbe mit SOKA-BAU: Das Urlaubsentgelt zahlt der Arbeitgeber, die SOKA-BAU erstattet es aus den Beiträgen. In die Kalkulation gehören daher die Beiträge zur SOKA-BAU als Lohnnebenkosten.

  • Winterbau: Für Ausfallzeiten in der Schlechtwetterzeit kann Saison-Kurzarbeitergeld gezahlt werden. Restliche Ausfallstunden mindern die produktiven Stunden.

  • Solo-Selbständige: Ohne Mitarbeiter gibt es keine Lohnnebenkosten im engeren Sinn. Die Kalkulation beginnt beim eigenen Bedarf. Die Methode dafür erklärt Stundensatz kalkulieren 2026.

  • Privatkunden und § 35a EStG: Weisen Sie den Lohnanteil getrennt aus. Der Kunde kann 20 % davon, höchstens 1.200 € im Jahr, von der Steuer abziehen (§ 35a Abs. 3 EStG). Dazu zählen auch Fahrt- und Maschinenkosten, nicht aber Material.

  • Auswertung aus der Buchhaltung: Mit sauber gebuchten Gemeinkosten und Lohndaten lässt sich der Satz jedes Jahr aus der Buchhaltung ableiten. Für Betriebe mit DATEV gibt es dafür Auswertungen im DATEV-Branchenpaket Bau und Handwerk.

CAPSIVERA unterstützt Handwerksbetriebe bei der Kalkulation des Stundenverrechnungssatzes mit Zahlen aus der laufenden Buchhaltung.

Interaktiver Rechner

Stundenverrechnungssatz berechnen

Ermitteln Sie in 30 Sekunden, was eine produktive Arbeitsstunde kosten muss – inklusive Lohnnebenkosten, Gemeinkosten und Gewinn. Die Werte sind Richtwerte und ersetzen keine individuelle Kalkulation.

Wie wir rechnen – Annahmen & Formel
  1. Kalenderjahr: 365 Tage abzüglich 104 Wochenend-Tage.
  2. Davon ziehen Sie Feiertage, Urlaub und Krankheit ab und erhalten die Arbeitstage.
  3. Arbeitstage × Stunden pro Tag × Produktivitätsgrad = verrechenbare Stunden pro Jahr.
  4. Bruttomonatslohn × 12 zzgl. Lohnnebenkosten = Arbeitgeber-Lohnkosten pro Jahr.
  5. Lohnkosten ÷ verrechenbare Stunden = Kostensatz je Stunde.
  6. Kostensatz + Gemeinkostenzuschlag = Selbstkostensatz.
  7. Selbstkostensatz + Wagnis & Gewinn = Netto-Verrechnungssatz; zzgl. USt = Brutto.

Kurzformel: (Bruttomonatslohn × 12 × (1 + Lohnnebenkosten)) ÷ verrechenbare Stunden × (1 + Gemeinkosten) × (1 + Wagnis & Gewinn)

Netto-Verrechnungssatz pro Stunde

–

Brutto inkl. USt
–
Produktive Stunden pro Jahr
–
Arbeitgeber-Lohnkosten pro Jahr
–
Kostensatz je produktive Stunde
–
+ Gemeinkosten = Selbstkostensatz
–
+ Wagnis & Gewinn = Verrechnungssatz
–

Vereinfachtes Modell auf Basis einer Zuschlagskalkulation. Ihre tatsächlichen Sätze hängen von Ihrer Kostenstruktur ab.

Vereinfachte Orientierung, keine individuelle Beratung. Ihre Eingaben werden nicht gespeichert.

Kalkulation im Handwerk in kurzen Videos

Stundensatz kostendeckend kalkulierenWie Sie den Stundenverrechnungssatz so kalkulieren, dass er wirklich alle Kosten deckt.
NachkalkulationWarum ohne Nachkalkulation niemand weiß, ob ein Auftrag Geld gebracht hat.

Häufige Fragen

Wie berechne ich den Stundenverrechnungssatz im Handwerk?

Teilen Sie die Personalkosten eines produktiven Mitarbeiters pro Jahr durch seine produktiven Stunden. Addieren Sie die Gemeinkosten je produktive Stunde und schlagen Sie Wagnis und Gewinn auf. Im Beispiel dieses Beitrags ergibt ein Gesellenlohn von 22,00 € so einen Satz von 68,39 € netto.

Wie hoch sind die Lohnnebenkosten 2026?

Die Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung betragen 2026 zusammen 21,30 %, gerechnet mit dem durchschnittlichen Zusatzbeitrag von 2,9 %. Hinzu kommen die Umlagen U1 und U2 Ihrer Krankenkasse, der BG-Beitrag und im Baugewerbe die SOKA-BAU. Bezogen auf die verkaufte Stunde wiegen Urlaub, Feiertage und Krankheit noch schwerer.

Wie viele produktive Stunden hat ein Geselle im Jahr?

Das ist betriebsabhängig. Im Beispiel bleiben von 2.088 bezahlten Stunden nach 30 Urlaubstagen, 8 Feiertagen, 10 Krankheitstagen und 15 % unproduktiver Zeit 1.448 produktive Stunden. Prüfen Sie den Wert anhand Ihrer Zeiterfassung.

Was ist der Unterschied zwischen Stundenlohn und Stundenverrechnungssatz?

Der Stundenlohn ist das, was der Mitarbeiter pro bezahlter Stunde erhält. Der Stundenverrechnungssatz ist der Nettopreis je verkaufter Stunde und deckt zusätzlich Lohnnebenkosten, Ausfallzeiten, Gemeinkosten, Wagnis und Gewinn. Er liegt typischerweise beim Mehrfachen des Lohns.

Gehört mein Unternehmerlohn in den Stundenverrechnungssatz?

Ja. Als Einzelunternehmer erhalten Sie kein Gehalt, Ihre Arbeit in Büro, Angebot und Aufsicht muss trotzdem bezahlt werden. Setzen Sie dafür einen kalkulatorischen Unternehmerlohn in den Gemeinkosten an. Ihre eigenen produktiven Stunden zählen zu den verkaufbaren Stunden.

Wie oft sollte ich den Stundenverrechnungssatz neu berechnen?

Mindestens einmal im Jahr mit den Zahlen des Jahresabschlusses und zusätzlich bei Lohnerhöhungen, neuen Fahrzeugen oder höherer Miete. Ergänzen Sie das durch eine Nachkalkulation einzelner Aufträge, um falsche Stundenschätzungen früh zu erkennen.

Verwandte Themen

Quellen

  1. Beitragssätze in der Sozialversicherung 2026 – Techniker Krankenkasse
  2. § 3 BUrlG – gesetze-im-internet.de
  3. § 35a EStG – gesetze-im-internet.de

Hinweis:Verfasst von der Redaktion Team CAPSIVERA. Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und gibt den Rechtsstand vom 27.10.2026 wieder. Er ersetzt keine individuelle steuerliche Beratung im Einzelfall und begründet kein Mandatsverhältnis. Für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität übernehmen wir keine Gewähr.

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