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Steuer-Glossar

A1-Bescheinigung

Stand: 28.10.2026

Allgemeine Information der Redaktion Team CAPSIVERA – keine Steuerberatung im Einzelfall, ohne Gewähr.

Die A1-Bescheinigung belegt, dass ein Beschäftigter bei einer Tätigkeit in einem anderen EU-Staat, im EWR oder in der Schweiz weiter dem deutschen Sozialversicherungsrecht unterliegt. Bei einer Entsendung gilt das bis zu 24 Monate (Art. 12 der Verordnung (EG) Nr. 883/2004). Seit 1.1.2025 wird sie nur noch elektronisch beantragt (DVKA).

Wichtige Werte 2026

Merkmal

Wert

Höchstdauer bei Entsendung

24 Monate

Vorversicherung in Deutschland

in der Regel mindestens 1 Monat

Antrag

nur elektronisch, aus dem Lohnprogramm oder über das SV-Meldeportal

Meldung im Einsatzstaat

zusätzlich, vor oder spätestens bei Beginn

So funktioniert es

  • Der Arbeitgeber beantragt die Bescheinigung vor Abreise mit Beginn und voraussichtlichem Ende des Einsatzes. Die Antwort kommt ebenfalls elektronisch.

  • Der Mitarbeiter führt sie auf der Baustelle mit, ausgedruckt oder digital.

  • Eine Mindestdauer gibt es nicht. Auch eine eintägige Montage oder Wartung im EU-Ausland braucht eine A1.

  • Wer regelmäßig in mehreren Staaten arbeitet, braucht eine A1 für die Tätigkeit in mehreren Staaten. Selbstständige beantragen ihre A1 selbst.

  • Die A1 regelt nur die Sozialversicherung. Entsendemeldung, Mindestlohn des Einsatzstaats und Steuern sind getrennt zu prüfen.

Typischer Fehler

Die A1 wird erst beantragt, wenn ein Kontrolleur auf der Baustelle danach fragt. Ohne Bescheinigung kann der Einsatzstaat Beiträge nach eigenem Recht verlangen, je nach Staat kommen Bußgelder hinzu.

Mehr dazu

Kurz erklärt am Beispiel

Beispiel: Ein Sanitärbetrieb aus Aachen schickt zwei Monteure für drei Wochen auf eine Baustelle in Lüttich. Vor der Abreise beantragt er aus dem Lohnprogramm für beide eine A1-Bescheinigung für den Einsatzzeitraum. Die Monteure bleiben in Deutschland kranken-, renten- und arbeitslosenversichert. Zusätzlich meldet der Betrieb die Entsendung vor Beginn im belgischen Meldeportal.

Häufige Fragen

Brauche ich eine A1-Bescheinigung auch für einen kurzen Einsatz?

Ja. Für die Tätigkeit im EU-Ausland gibt es keine Mindestdauer. Auch für eine eintägige Montage sollte die A1 vor Abreise beantragt sein.

Wie lange gilt eine A1-Bescheinigung bei Entsendung?

Höchstens 24 Monate (Art. 12 VO (EG) Nr. 883/2004). Danach wechselt der Mitarbeiter in der Regel in die Sozialversicherung des Einsatzstaats, wenn die Staaten keine Ausnahme vereinbaren.

Was ist der Unterschied zwischen A1-Bescheinigung und Entsendemeldung?

Die A1 kommt vom deutschen Sozialversicherungsträger und betrifft nur die Sozialversicherung. Die Entsendemeldung geht an die Behörden des Einsatzstaats und dient der Kontrolle der dortigen Arbeitsbedingungen. Sie brauchen beides.

In diesen Beiträgen erklärt

Quellen

  1. DVKA: Elektronisches Antragsverfahren A1 seit 01.01.2025
  2. Your Europe (EU-Kommission): Entsendung von Arbeitnehmern ins EU-Ausland

Weitere Begriffe

Zum Glossar A–Z

Hinweis:Verfasst von der Redaktion Team CAPSIVERA. Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und gibt den Rechtsstand vom 28.10.2026 wieder. Er ersetzt keine individuelle steuerliche Beratung im Einzelfall und begründet kein Mandatsverhältnis. Für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität übernehmen wir keine Gewähr.

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