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Steuer-Glossar

Abgeltungsteuer

Stand: 20.09.2026

Die Abgeltungsteuer ist eine pauschale Steuer auf private Kapitalerträge – etwa Zinsen, Dividenden und Kursgewinne. Der Satz beträgt einheitlich 25 % zzgl. Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer (§ 32d EStG). Die Bank behält sie in der Regel direkt ein und führt sie ab; damit ist die Steuer grundsätzlich „abgegolten". Steuerfrei bleiben Kapitalerträge bis zum Sparer-Pauschbetrag von 1.000 € pro Person (2.000 € bei Zusammenveranlagung), der über einen Freistellungsauftrag genutzt wird.

Kurz erklärt am Beispiel

Ein Anleger erzielt 1.500 € Zinsen. 1.000 € bleiben über den Sparer-Pauschbetrag steuerfrei; auf die restlichen 500 € behält die Bank 25 % Abgeltungsteuer (125 €) zzgl. Soli ein.

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Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und gibt den Rechtsstand vom 20.09.2026 wieder. Er ersetzt keine individuelle steuerliche Beratung im Einzelfall. Für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität übernehmen wir keine Gewähr.

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