Die A1-Bescheinigung
Warum sie ab dem ersten Tag mitzuführen ist – und was ohne sie passiert (VO (EG) 883/2004).
Wissen · Montage im Ausland
A1-Bescheinigung, Meldepflichten, 183-Tage-Regel und die Betriebsstätte: was gilt, wenn deine Leute in den Niederlanden, Belgien oder Luxemburg montieren.
Kostenloses ErstgesprächDie A1-Bescheinigung wird ab dem ersten Tag benötigt — auch für einen Tagesausflug zur Wartung. Sie ist vor Abreise zu beantragen und auf der Baustelle mitzuführen. Zuständig ist bei gesetzlich Versicherten die Krankenkasse, bei privat Versicherten die Deutsche Rentenversicherung bzw. die Arbeitsgemeinschaft berufsständischer Versorgungseinrichtungen. Der Antrag läuft elektronisch aus dem Entgeltabrechnungsprogramm.
Welche Meldung, welche Unterlagen und welche Aufbewahrungspflichten konkret gelten, unterscheidet sich von Land zu Land und ändert sich regelmäßig. Das gehört vor dem ersten Einsatz in einem neuen Land einmal sauber geklärt — nicht am Tag der Anreise.
Zwei Punkte, die vor der Abreise geklärt sein müssen – jeweils in unter einer Minute erklärt.
Warum sie ab dem ersten Tag mitzuführen ist – und was ohne sie passiert (VO (EG) 883/2004).
Sechs Monate nach § 12 AO, zwölf Monate nach den meisten Abkommen – und was daraus folgt.