Die 1-%-Regelung ist die pauschale Methode zur Versteuerung der Privatnutzung eines Firmenwagens. Pro Monat wird 1 % des inländischen Bruttolistenpreises als geldwerter Vorteil angesetzt, zusätzlich 0,03 % je Entfernungskilometer für Fahrten zwischen Wohnung und Betrieb. Für reine Elektroautos gilt nur ein Viertel (0,25 %) bis zu einem Bruttolistenpreis von 100.000 € (Anschaffung ab 1.7.2025).
Mehr dazu: Firmenwagen versteuern 2026: 1-%-Regel und E-Auto-Vorteil · E-Auto im Betrieb: 75 Prozent im ersten Jahr
Kurz erklärt am Beispiel
Firmenwagen mit 40.000 € Bruttolistenpreis: 1 % = 400 € geldwerter Vorteil pro Monat, die zu versteuern sind. Ein E-Auto gleichen Preises: nur 100 € (0,25 %).
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Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und gibt den Rechtsstand vom 20.09.2026 wieder. Er ersetzt keine individuelle steuerliche Beratung im Einzelfall. Für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität übernehmen wir keine Gewähr.