Allgemeine Information der Redaktion Team CAPSIVERA – keine Steuerberatung im Einzelfall, ohne Gewähr.
Google stellt Werbekunden in der EU Google Ads über Google Ireland Ltd. ohne Umsatzsteuer in Rechnung; die deutsche Umsatzsteuer von 19 % schulden Sie als Unternehmer selbst (§ 13b Abs. 1 und Abs. 5 UStG). Regelbesteuerte Unternehmer ziehen denselben Betrag sofort wieder als Vorsteuer ab, sodass per Saldo nichts zu zahlen ist. Kleinunternehmer schulden die 19 % ebenfalls, dürfen sie aber nicht abziehen und müssen dafür eine Umsatzsteuer-Voranmeldung abgeben (§ 18 Abs. 4a UStG).
Warum auf der Google-Rechnung keine Umsatzsteuer steht
Google Ads ist eine sonstige Leistung, die Sie für Ihr Unternehmen beziehen. Für solche Leistungen an Unternehmer liegt der Leistungsort nach § 3a Abs. 2 UStG dort, wo der Empfänger sein Unternehmen betreibt – bei Ihnen in Deutschland. Die Leistung ist also in Deutschland steuerbar und mit 19 % steuerpflichtig.
Der Anbieter sitzt aber nicht in Deutschland. Laut Google-Ads-Hilfe werden Konten in der EU von Google Ireland Ltd. betreut. Erbringt ein Unternehmer aus einem anderen EU-Staat eine solche Leistung, geht die Steuerschuld auf den Leistungsempfänger über. Das ist das Reverse-Charge-Verfahren, im Gesetz „Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers“. Steuerschuldner ist nach § 13b Abs. 5 UStG jeder Unternehmer – eine Ausnahme für Kleinunternehmer gibt es für Leistungen aus dem Ausland nicht.
Die Steuer entsteht nach § 13b Abs. 1 UStG mit Ablauf des Voranmeldungszeitraums, in dem Google die Leistung ausgeführt hat. Auf den Zahlungstag oder den Tag der Rechnung kommt es nicht an. Google stellt die Monatsrechnung laut eigener Hilfe ab dem fünften Werktag des Folgemonats bereit; die Anzeigen eines Monats gehören trotzdem in den Monat, in dem sie ausgeliefert wurden.
Was das für Ihre Gewinnermittlung bedeutet
Für die Einkommensteuer setzen regelbesteuerte Unternehmer die Werbekosten mit dem Nettobetrag als Betriebsausgabe an. Die § 13b-Umsatzsteuer und die gleich hohe Vorsteuer heben sich auf und wirken sich auf den Gewinn nicht aus. Kleinunternehmer setzen neben dem Nettobetrag auch die gezahlte § 13b-Steuer als Betriebsausgabe an, weil sie sie nicht zurückbekommen. In der Einnahmenüberschussrechnung zählt grundsätzlich der Zeitpunkt der Zahlung (§ 11 EStG); für Umsatzsteuerzahlungen rund um den Jahreswechsel gelten Sonderregeln.
Für die Umsatzsteuer kommt es dagegen nicht auf die Zahlung an Google an. Auch wenn Google die Anzeigen per Kreditkarte vorab abbucht oder erst nach Erreichen eines Schwellenwerts belastet, ist der Monat der Auslieferung maßgeblich.
Werte und Kennzahlen 2026
Punkt | Wert 2026 | Grundlage |
|---|---|---|
Steuersatz auf Google Ads | 19 % des Nettobetrags | § 12 Abs. 1 UStG |
Steuerschuldner | Sie als Leistungsempfänger, auch als Kleinunternehmer | § 13b Abs. 1 und 5 UStG |
Entstehung der Steuer | Ablauf des Voranmeldungszeitraums der Leistung | § 13b Abs. 1 UStG |
Bemessungsgrundlage und Steuer | Kennzahl 46 und 47 | Vordruck USt 1 A 2026 |
Vorsteuer bei Regelbesteuerung | Kennzahl 67 | § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 UStG |
Abgabefrist Voranmeldung | 10. Tag nach Ablauf des Voranmeldungszeitraums | § 18 Abs. 1 UStG |
Voranmeldung für Kleinunternehmer | nur für Zeiträume, in denen § 13b-Steuer entsteht, plus Jahreserklärung | § 18 Abs. 4a UStG |
Länderaufschlag Österreich | 5 % auf dort ausgelieferte Anzeigen | Google-Ads-Hilfe |
Die Kennzahlen entsprechen dem amtlichen Vordruck für die Umsatzsteuer-Voranmeldung 2026, den das BMF mit Schreiben vom 29.12.2025 bekannt gegeben hat. Fristen und Dauerfristverlängerung erklärt der Ratgeber Umsatzsteuer-Voranmeldung.
So richten Sie Google Ads richtig ein und buchen es
Geschäftskonto mit USt-IdNr. anlegen: Wählen Sie im Zahlungsprofil den Kontotyp für Organisationen und tragen Sie Ihre Umsatzsteuer-Identifikationsnummer ein. Google weist ausdrücklich darauf hin, dass häufig die Steuernummer statt der USt-IdNr. eingetragen wird. Die USt-IdNr. beginnt mit DE und erteilt das Bundeszentralamt für Steuern, siehe USt-IdNr..
Rechnung prüfen: Auf der Rechnung stehen Google Ireland Ltd. als Leistender, Ihre USt-IdNr., der Nettobetrag ohne Umsatzsteuer und der Hinweis auf die Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers.
Buchen: Erfassen Sie den Nettobetrag als Werbekosten und buchen Sie ihn mit dem Steuerschlüssel für sonstige Leistungen nach § 13b Abs. 1 UStG. Ihre Buchhaltungssoftware erzeugt daraus Umsatzsteuer und, bei Regelbesteuerung, Vorsteuer in gleicher Höhe.
Voranmeldung abgeben: Nettobetrag in Kennzahl 46, 19 % davon in Kennzahl 47. Regelbesteuerte tragen denselben Steuerbetrag als Vorsteuer in Kennzahl 67 ein.
Jahreserklärung abstimmen: Die Summe der Google-Rechnungen eines Jahres muss mit den Kennzahlen aller Voranmeldungen übereinstimmen. Eine Zusammenfassende Meldung geben Sie für bezogene Leistungen nicht ab; sie betrifft nur Leistungen, die Sie selbst an Unternehmen in anderen EU-Staaten erbringen.
Kleinunternehmer und Google Ads
Für Kleinunternehmer ist Google Ads um 19 % teurer, als der Rechnungsbetrag vermuten lässt. Ihre eigenen Umsätze sind nach § 19 UStG steuerfrei, und steuerfreie Kleinunternehmerumsätze schließen den Vorsteuerabzug aus. Die nach § 13b geschuldete Steuer müssen sie trotzdem anmelden und zahlen.
Praktisch heißt das:
Für jeden Voranmeldungszeitraum, in dem Anzeigen ausgeliefert wurden, geben Sie eine Voranmeldung mit den Kennzahlen 46 und 47 ab. Ohne Google-Anzeigen in einem Zeitraum entfällt sie.
Nach Ablauf des Jahres geben Sie eine Umsatzsteuererklärung ab. Ihre steuerfreien Kleinunternehmerumsätze tragen Sie in der Voranmeldung in Zeile 23 ein.
Die gezahlte § 13b-Steuer ist für Sie eine Betriebsausgabe, zusammen mit den Werbekosten.
Die Google-Ausgaben ändern nichts an Ihrem Status als Kleinunternehmer. Für die Grenze von 25.000 € zählen nur Ihre eigenen Umsätze.
Wer viel Werbung schaltet und überwiegend an Unternehmen verkauft, kann mit der Regelbesteuerung günstiger fahren. Die Abwägung zeigt der Vergleich Kleinunternehmer oder Regelbesteuerung. Die Grenzen im Detail stehen unter Kleinunternehmerregelung 2026.
Rechenbeispiel: ein Quartal Google Ads
Beispiel: Ein Online-Coach schaltet im ersten Quartal 2026 Google-Anzeigen. Im März werden Anzeigen für 200 € in Österreich ausgeliefert, dafür berechnet Google 5 % Aufschlag. Der Coach gibt vierteljährliche Voranmeldungen ab.
Monat | Google Ads netto | Länderaufschlag | Bemessungsgrundlage (Kz 46) | Umsatzsteuer 19 % (Kz 47) |
|---|---|---|---|---|
Januar | 800,00 € | 0,00 € | 800,00 € | 152,00 € |
Februar | 800,00 € | 0,00 € | 800,00 € | 152,00 € |
März | 1.000,00 € | 10,00 € | 1.010,00 € | 191,90 € |
Quartal | 2.600,00 € | 10,00 € | 2.610,00 € | 495,90 € |
Ergebnis für das Quartal | Regelbesteuert | Kleinunternehmer |
|---|---|---|
Umsatzsteuer nach § 13b (Kz 47) | 495,90 € | 495,90 € |
Vorsteuer (Kz 67) | −495,90 € | 0,00 € |
Zahlung an das Finanzamt | 0,00 € | 495,90 € |
Kosten der Werbung insgesamt | 2.610,00 € | 3.105,90 € |
Die Märzanzeigen gehören in das erste Quartal, auch wenn die Rechnung erst im April kommt. Hält der Coach das Budget das ganze Jahr, zahlt er als Kleinunternehmer rund 1.984 € Umsatzsteuer zusätzlich (4 × 495,90 € = 1.983,60 €).
Sonderfälle
Länderaufschläge: Google berechnet für Anzeigen, die in bestimmten Ländern ausgeliefert werden, Aufschläge, laut Google-Hilfe unter anderem 5 % für Österreich, 2 % für Frankreich und das Vereinigte Königreich, 3 % für Spanien und 2,5 % für Italien. Die Aufschläge sind Teil des Preises, keine Steuer, und Google berechnet anfallende Steuern zusätzlich. Sie gehören deshalb in die Bemessungsgrundlage. Schließen Sie Länder aus, die Sie nicht erreichen wollen.
Meta, TikTok und andere Plattformen: Für Werbung bei anderen ausländischen Anbietern gilt dieselbe Logik. Maßgeblich ist der Sitz der Gesellschaft, die auf der Rechnung steht. Sitzt sie in der EU, gelten die Kennzahlen 46 und 47; sitzt sie außerhalb der EU, die Kennzahlen 84 und 85 (§ 13b Abs. 2 Nr. 1 UStG). Meta berechnet seit dem 01.07.2026 ebenfalls Standortgebühren für Anzeigen in Ländern mit Digitalsteuer, etwa 5 % für Österreich.
Gutschriften für ungültige Klicks: Schreibt Google Ihnen Beträge gut, mindert das die Bemessungsgrundlage im Zeitraum der Gutschrift (§ 17 UStG). Die § 13b-Steuer und bei Regelbesteuerung die Vorsteuer werden entsprechend korrigiert.
Agentur schaltet die Anzeigen: Bucht eine deutsche Agentur die Anzeigen im eigenen Namen und berechnet sie Ihnen weiter, erhalten Sie eine normale Rechnung mit 19 % Umsatzsteuer. Das § 13b-Verfahren betrifft dann die Agentur, nicht Sie.
Werbung vor dem ersten Umsatz: Auch Anzeigen, mit denen Sie Ihr Unternehmen vorbereiten oder bekannt machen, beziehen Sie als Unternehmer. Das Reverse-Charge-Verfahren gilt deshalb schon vor der ersten Rechnung an Kunden.
Handwerksbetrieb, Reinigungsfirma oder GmbH: Die Regeln gelten für jedes Unternehmen gleich, unabhängig von Branche und Rechtsform.
Gemischte Nutzung: Werben Sie für ein privates Projekt über dasselbe Konto, gehört dieser Anteil nicht in Ihre Buchhaltung. Trennen Sie Konten von Anfang an.
Typische Fehler in der Praxis
Rechnung als „ohne Steuer“ abhaken: Die fehlende Umsatzsteuer auf der Rechnung heißt nicht, dass keine anfällt. Sie schulden sie selbst.
Kleinunternehmer melden nichts an: Gerade bei Kleinunternehmern fehlt die Voranmeldung häufig. Stellt das Finanzamt das später fest, folgen Nachzahlungen und gegebenenfalls Zinsen.
Steuernummer statt USt-IdNr. hinterlegen: Google kann dann nicht als Reverse-Charge-Fall abrechnen.
Rechnung mit deutscher Umsatzsteuer akzeptieren: Berechnet Google Umsatzsteuer, etwa weil das Konto als privat eingerichtet ist, passt die Rechnung nicht zum Reverse-Charge-Fall. Die ausgewiesene Steuer ist in der Regel nicht als Vorsteuer abziehbar. Korrigieren Sie die Kontodaten und lassen Sie die Rechnung berichtigen.
Nach Zahlungsdatum statt Leistungsmonat buchen: Die Steuer entsteht mit Ablauf des Zeitraums, in dem die Anzeigen liefen.
Vorsteuer vergessen: Regelbesteuerte, die nur Kennzahl 46 und 47 ausfüllen, zahlen 19 %, die sie sofort abziehen dürften.
Länderaufschläge weglassen: Sie gehören zum Entgelt und damit zur Bemessungsgrundlage.
Weitere Werbe- und Softwarekosten, die Creator absetzen können, stehen unter Betriebsausgaben für Influencer. Einen Überblick über alle Plattformen gibt Umsatzsteuer für Content Creator. CAPSIVERA betreut Creator sowie Handwerks- und Dienstleistungsbetriebe auch bei der Verbuchung ausländischer Werbeleistungen.
Werbeeinkauf im Video
Häufige Fragen
Warum steht auf meiner Google-Ads-Rechnung keine Umsatzsteuer?
Weil Google Ireland Ltd. als Unternehmer aus einem anderen EU-Staat an Sie leistet und die Steuerschuld nach § 13b Abs. 1 und 5 UStG auf Sie übergeht. Sie melden die 19 % Umsatzsteuer in Ihrer Voranmeldung in den Kennzahlen 46 und 47 selbst an.
Muss ich als Kleinunternehmer Umsatzsteuer auf Google Ads zahlen?
Ja. Auch Kleinunternehmer schulden die Umsatzsteuer nach § 13b UStG, dürfen sie aber nicht als Vorsteuer abziehen. Sie müssen für jeden Zeitraum mit Google-Anzeigen eine Voranmeldung und für das Jahr eine Umsatzsteuererklärung abgeben (§ 18 Abs. 4a UStG).
Bekomme ich die Umsatzsteuer auf Google Ads zurück?
Als regelbesteuerter Unternehmer ja: Sie ziehen denselben Betrag in Kennzahl 67 als Vorsteuer ab, per Saldo zahlen Sie nichts. Als Kleinunternehmer nicht, für Sie ist die Steuer eine zusätzliche Betriebsausgabe.
In welche Kennzahlen gehört Google Ads in der Umsatzsteuer-Voranmeldung 2026?
Der Nettobetrag gehört in Kennzahl 46, die Steuer von 19 % in Kennzahl 47. Regelbesteuerte tragen denselben Betrag als Vorsteuer in Kennzahl 67 ein. Das gilt für Leistungen von Unternehmen aus anderen EU-Staaten; für Anbieter außerhalb der EU sind es die Kennzahlen 84 und 85.
Brauche ich für Google Ads eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer?
Ja, damit Google Sie als Unternehmen erkennt und ohne Umsatzsteuer abrechnet. Tragen Sie die USt-IdNr. mit Länderkennung DE im Zahlungsprofil ein, nicht die Steuernummer des Finanzamts. Ohne sie kann Google Umsatzsteuer berechnen, die Sie in der Regel nicht als Vorsteuer abziehen können.
Gilt das Reverse-Charge-Verfahren auch für Meta, TikTok und Microsoft Ads?
Ja, die Logik ist dieselbe: Bezieht Ihr Unternehmen Werbung von einem ausländischen Anbieter, schulden Sie die deutsche Umsatzsteuer selbst. Maßgeblich ist der Sitz der Gesellschaft auf der Rechnung; bei EU-Anbietern gelten die Kennzahlen 46 und 47, bei Anbietern außerhalb der EU die Kennzahlen 84 und 85.
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Weiterlesen →Quellen
- § 13b UStG – Leistungsempfänger als Steuerschuldner (gesetze-im-internet.de)
- § 18 UStG – Voranmeldung, Abs. 4a für Unternehmer mit § 13b-Steuer (gesetze-im-internet.de)
- § 3a UStG – Ort der sonstigen Leistung (gesetze-im-internet.de)
- Google-Ads-Hilfe – Steuern in Ihrem Land
- Google-Ads-Hilfe – Länderspezifische Aufschläge
- Vordruck USt 1 A – Umsatzsteuer-Voranmeldung 2026 (BMF-Schreiben vom 29.12.2025, via IHK)
- onlinemarketing.de – Meta erhebt ab 01.07.2026 Standortgebühren auf Ads
Hinweis:Verfasst von der Redaktion Team CAPSIVERA. Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und gibt den Rechtsstand vom 28.10.2026 wieder. Er ersetzt keine individuelle steuerliche Beratung im Einzelfall und begründet kein Mandatsverhältnis. Für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität übernehmen wir keine Gewähr.