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Steuer-Glossar

Entsendung von Arbeitnehmern

Stand: 28.10.2026

Allgemeine Information der Redaktion Team CAPSIVERA – keine Steuerberatung im Einzelfall, ohne Gewähr.

Eine Entsendung liegt vor, wenn ein Arbeitgeber einen Beschäftigten vorübergehend zur Arbeit ins Ausland schickt und das Arbeitsverhältnis zum Betrieb in Deutschland bestehen bleibt. Innerhalb der EU bleibt der Mitarbeiter dann bis zu 24 Monate in Deutschland sozialversichert, nachgewiesen durch die A1-Bescheinigung (Art. 12 VO (EG) Nr. 883/2004). Bei Staaten ohne Abkommen gilt die Ausstrahlung nach § 4 SGB IV, wenn der Einsatz von vornherein befristet ist.

Wichtige Werte 2026

Thema

Wert

Sozialversicherung in Deutschland (EU)

bis 24 Monate

Entsendemeldung im Einsatzstaat

vor oder spätestens bei Beginn

Kernarbeitsbedingungen des Einsatzstaats

ab dem ersten Tag, z. B. Mindestlohn

Fast alle Arbeitsbedingungen des Einsatzstaats

nach 12 Monaten, mit begründeter Mitteilung nach 18 Monaten

So funktioniert es

  • Sozialversicherung: A1-Bescheinigung vor Abreise elektronisch beantragen.

  • Arbeitsrecht: Jeder EU-Staat verlangt eine eigene Entsendemeldung, etwa mit Baustellenadresse, Dauer und Ansprechperson. Liegt der Mindestlohn dort höher, ist für die Einsatzzeit aufzustocken.

  • Lohnsteuer: Nach den Doppelbesteuerungsabkommen bleibt das Besteuerungsrecht meist in Deutschland, solange der Mitarbeiter höchstens 183 Tage im Bezugszeitraum dort ist und keine dortige Betriebsstätte den Lohn trägt.

  • Umsatzsteuer: Montagen an einem Grundstück werden dort ausgeführt, wo das Grundstück liegt.

Typischer Fehler

A1-Bescheinigung und Entsendemeldung werden verwechselt. Es sind zwei getrennte Pflichten bei zwei verschiedenen Stellen.

Mehr dazu

Kurz erklärt am Beispiel

Beispiel: Ein Metallbaubetrieb aus Köln schickt einen Monteur für vier Monate auf eine Baustelle in den Niederlanden. Der Monteur bleibt mit A1-Bescheinigung in Deutschland sozialversichert, der Betrieb meldet die Entsendung vor Beginn in den Niederlanden und zahlt mindestens den dortigen Mindestlohn. Bei rund 85 Aufenthaltstagen bleibt die Lohnsteuer nach dem Abkommen in der Regel in Deutschland, solange keine niederländische Betriebsstätte den Lohn trägt.

Häufige Fragen

Wie lange darf ein Arbeitnehmer ins EU-Ausland entsendet werden?

Sozialversicherungsrechtlich bis zu 24 Monate mit A1-Bescheinigung. Arbeitsrechtlich gelten nach 12 Monaten, mit begründeter Mitteilung nach 18 Monaten, fast alle Arbeitsbedingungen des Einsatzstaats.

Was muss ich vor einer Entsendung erledigen?

A1-Bescheinigung elektronisch beantragen, die Entsendung im Einsatzstaat melden, Mindestlohn und Arbeitsbedingungen dort prüfen und klären, ob Umsatzsteuer im Ausland anfällt.

Was ist der Unterschied zwischen Entsendung und Dienstreise?

Sozialversicherungsrechtlich ist jede Arbeit im EU-Ausland für den deutschen Arbeitgeber eine Entsendung, auch eine kurze. Für die Reisekosten spricht man trotzdem von einer Auswärtstätigkeit mit Verpflegungspauschalen je Land.

In diesen Beiträgen erklärt

Quellen

  1. Your Europe (EU-Kommission): Entsendung von Arbeitnehmern ins EU-Ausland
  2. § 4 SGB IV – Ausstrahlung – gesetze-im-internet.de
  3. DVKA: Elektronisches Antragsverfahren A1 seit 01.01.2025

Weitere Begriffe

Zum Glossar A–Z

Hinweis:Verfasst von der Redaktion Team CAPSIVERA. Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und gibt den Rechtsstand vom 28.10.2026 wieder. Er ersetzt keine individuelle steuerliche Beratung im Einzelfall und begründet kein Mandatsverhältnis. Für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität übernehmen wir keine Gewähr.

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