Die Erbschaftsteuer ist eine Steuer auf den Vermögenserwerb von Todes wegen, etwa durch Erbschaft oder Vermächtnis. Rechtsgrundlage ist das Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz (ErbStG). Wie viel Steuer anfällt, hängt vom Verwandtschaftsverhältnis (Steuerklasse) und vom Wert des Erwerbs ab. Vor der Besteuerung werden persönliche Freibeträge nach § 16 ErbStG abgezogen: für Ehegatten und eingetragene Lebenspartner 500.000 €, für Kinder 400.000 € und für Enkel in der Regel 200.000 €.
Kurz erklärt am Beispiel
Erbt ein Kind von einem Elternteil 450.000 €, bleiben 400.000 € steuerfrei; nur die restlichen 50.000 € werden versteuert.
Weitere Begriffe
Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und gibt den Rechtsstand vom 20.09.2026 wieder. Er ersetzt keine individuelle steuerliche Beratung im Einzelfall. Für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität übernehmen wir keine Gewähr.