Die Entfernungspauschale (Pendlerpauschale) ist ein Werbungskosten- bzw. Betriebsausgabenabzug für Wege zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte bzw. Betriebsstätte (§ 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 EStG). Sie wird je vollem Entfernungskilometer der einfachen Strecke und je Arbeitstag angesetzt – unabhängig vom genutzten Verkehrsmittel. Seit dem 1. Januar 2026 beträgt sie einheitlich 0,38 € je Entfernungskilometer ab dem ersten Kilometer (Steueränderungsgesetz 2025); bis einschließlich 2025 galten 0,30 € für die ersten 20 km und 0,38 € ab dem 21. Kilometer.
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Kurz erklärt am Beispiel
Bei 15 km einfacher Entfernung und 220 Arbeitstagen ergeben sich ab 2026: 15 km × 0,38 € × 220 Tage = 1.254 € Entfernungspauschale.
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Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und gibt den Rechtsstand vom 20.09.2026 wieder. Er ersetzt keine individuelle steuerliche Beratung im Einzelfall. Für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität übernehmen wir keine Gewähr.