Eine Entnahme ist die Überführung von Wirtschaftsgütern, Nutzungen oder Leistungen aus dem Betriebsvermögen in das Privatvermögen (§ 4 Abs. 1 EStG). Sie erhöht den steuerlichen Gewinn, weil sich das Betriebsvermögen mindert. Bewertet wird die Entnahme grundsätzlich mit dem Teilwert; dadurch werden bis dahin unversteuerte stille Reserven aufgedeckt.
Mehr dazu: Teilwert · Betriebsvermögen
Kurz erklärt am Beispiel
Nimmt ein Unternehmer einen betrieblichen Laptop mit einem Teilwert von 600 € in sein Privatvermögen, erhöht dieser Betrag den steuerlichen Gewinn.
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Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und gibt den Rechtsstand vom 20.09.2026 wieder. Er ersetzt keine individuelle steuerliche Beratung im Einzelfall. Für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität übernehmen wir keine Gewähr.