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Steuer-Glossar

Verspätungszuschlag (§ 152 AO)

Stand: 28.10.2026

Allgemeine Information der Redaktion Team CAPSIVERA – keine Steuerberatung im Einzelfall, ohne Gewähr.

Der Verspätungszuschlag ist ein Druckmittel des Finanzamts, wenn eine Steuererklärung nicht oder zu spät abgegeben wird (§ 152 AO). Bei Jahreserklärungen beträgt er für jeden angefangenen Monat der Verspätung 0,25 % der festgesetzten Steuer abzüglich Vorauszahlungen und Steuerabzügen, mindestens 25 € je Monat und höchstens 25.000 €. Wird eine Jahreserklärung nicht binnen 14 Monaten nach Ablauf des Kalenderjahres abgegeben, muss er grundsätzlich festgesetzt werden.

Wichtige Werte 2026

Regel

Wert

Grundlage

Höhe bei Jahreserklärungen

0,25 % der Steuer nach Abzug von Vorauszahlungen und Steuerabzügen je angefangenem Monat

§ 152 Abs. 5 AO

Mindestbetrag bei Jahreserklärungen

25 € je angefangenem Monat

§ 152 Abs. 5 AO

Höchstbetrag

25.000 €

§ 152 Abs. 10 AO

Pflicht zur Festsetzung

Abgabe später als 14 Monate nach Ablauf des Kalenderjahres

§ 152 Abs. 2 Nr. 1 AO

So funktioniert es

  • Ermessen: Innerhalb der ersten 14 Monate entscheidet das Finanzamt, ob es einen Zuschlag festsetzt. Es sieht davon ab, wenn Sie glaubhaft machen, dass die Verspätung entschuldbar ist. Ein Verschulden Ihres Vertreters wird Ihnen zugerechnet (§ 152 Abs. 1 AO).

  • Pflicht: Danach ist der Zuschlag grundsätzlich festzusetzen. Das gilt nicht bei verlängerter Frist, bei einer Steuer von 0 € oder einer Erstattung und wenn die Steuer die Vorauszahlungen und Steuerabzüge nicht übersteigt (§ 152 Abs. 3 AO).

  • Voranmeldungen: Bei Umsatzsteuer-Voranmeldungen liegt der Zuschlag im Ermessen des Finanzamts.

  • Abgabefristen: Ohne Steuerberatung endet die Frist für Jahreserklärungen sieben Monate nach Jahresende, mit Steuerkanzlei grundsätzlich Ende Februar des übernächsten Jahres (§ 149 Abs. 2 und 3 AO).

Der Zuschlag wird auf volle Euro abgerundet. Er ist von Säumniszuschlägen für verspätete Zahlungen zu unterscheiden.

Typischer Fehler

Die Erklärung nicht abgeben, weil das Geld für die Nachzahlung fehlt. Besser ist es, pünktlich abzugeben und eine Stundung zu beantragen; sonst kommen Verspätungszuschlag und Schätzung hinzu.

Mehr dazu

Kurz erklärt am Beispiel

Beispiel: Ein Handwerker ohne Steuerberatung gibt seine Einkommensteuererklärung 2025 am 20.11.2026 ab; die Frist endete am 31.07.2026. Die Verspätung umfasst vier angefangene Monate. Nach Abzug der Vorauszahlungen bleibt eine Nachzahlung von 6.000 €. 0,25 % davon sind 15 € je Monat, also weniger als der Mindestbetrag. Setzt das Finanzamt einen Zuschlag fest, beträgt er 4 × 25 € = 100 €.

Häufige Fragen

Wie hoch ist der Verspätungszuschlag bei der Einkommensteuererklärung?

0,25 % der festgesetzten Steuer abzüglich Vorauszahlungen und Steuerabzügen für jeden angefangenen Monat der Verspätung, mindestens 25 € je Monat und höchstens 25.000 € (§ 152 Abs. 5 und 10 AO).

Ab wann ist der Verspätungszuschlag Pflicht?

Wenn eine Jahreserklärung nicht binnen 14 Monaten nach Ablauf des Kalenderjahres abgegeben wird (§ 152 Abs. 2 Nr. 1 AO). Ausnahmen gelten etwa bei verlängerter Frist, bei einer Erstattung oder wenn die Steuer die Vorauszahlungen nicht übersteigt.

Was ist der Unterschied zwischen Verspätungszuschlag und Säumniszuschlag?

Der Verspätungszuschlag sanktioniert die verspätete Abgabe einer Steuererklärung. Der Säumniszuschlag nach § 240 AO entsteht, wenn eine fällige Steuer zu spät gezahlt wird, und beträgt 1 % je angefangenem Monat.

In diesen Beiträgen erklärt

Quellen

  1. § 152 AO – Verspätungszuschlag – gesetze-im-internet.de

Weitere Begriffe

Zum Glossar A–Z

Hinweis:Verfasst von der Redaktion Team CAPSIVERA. Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und gibt den Rechtsstand vom 28.10.2026 wieder. Er ersetzt keine individuelle steuerliche Beratung im Einzelfall und begründet kein Mandatsverhältnis. Für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität übernehmen wir keine Gewähr.

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