Erstgespräch anfragen Login: CAPSIVERA OnlineakteLogin: CAPSIVERA Connect
  1. Startseite
  2. Wissen
  3. Glossar
  4. Säumniszuschlag

Steuer-Glossar

Säumniszuschlag

Stand: 20.09.2026

Ein Säumniszuschlag entsteht, wenn eine festgesetzte Steuer nicht bis zum Fälligkeitstag gezahlt wird (§ 240 AO). Er beträgt 1 % je angefangenem Monat der Säumnis, berechnet auf den auf volle 50 Euro abgerundeten rückständigen Steuerbetrag. Der Zuschlag entsteht kraft Gesetzes und muss nicht gesondert festgesetzt werden; bei Überweisung gilt eine Schonfrist von drei Tagen (§ 240 Abs. 3 AO).

Kurz erklärt am Beispiel

Wer eine Umsatzsteuer-Vorauszahlung von 1.000 Euro einen Monat zu spät zahlt, schuldet 10 Euro Säumniszuschlag (1 %).

Weitere Begriffe

Zum Glossar A–Z

Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und gibt den Rechtsstand vom 20.09.2026 wieder. Er ersetzt keine individuelle steuerliche Beratung im Einzelfall. Für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität übernehmen wir keine Gewähr.

Reden wir über Ihr Geschäft.

Erstgespräch anfragen, ehrliche Einschätzung bekommen, Festpreis statt Stundenabrechnung. Baustelle oder Livestream – egal.

Erstgespräch anfragen

Frag die CAPSIVERA-KI

Steuerfragen für Handwerk, Gebäudedienstleistung & Content Creator – belegt aus unseren Ratgebern, mit Quellen.