Die Verpflegungspauschale (Verpflegungsmehraufwand) ist ein steuerlicher Pauschbetrag, den Arbeitnehmer und Selbstständige bei beruflichen Auswärtstätigkeiten ohne Einzelnachweis ansetzen können (§ 9 Abs. 4a EStG). Für Inlandsreisen beträgt sie 2026 bei mehr als 8 Stunden Abwesenheit sowie am An- und Abreisetag 14 € und bei ganztägiger Abwesenheit von 24 Stunden 28 €. Werden Mahlzeiten vom Arbeitgeber gestellt, wird die Pauschale gekürzt. Für Auslandsreisen gelten länderspezifische Pauschbeträge.
Mehr dazu: Verpflegungsmehraufwand 2026: Pauschalen und Kürzungen
Kurz erklärt am Beispiel
Ein Monteur ist an einem Tag 10 Stunden auswärts auf einer Baustelle. Er kann 14 € Verpflegungspauschale steuerlich geltend machen.
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Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und gibt den Rechtsstand vom 20.09.2026 wieder. Er ersetzt keine individuelle steuerliche Beratung im Einzelfall. Für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität übernehmen wir keine Gewähr.