Der Investitionsabzugsbetrag nach § 7g EStG erlaubt es, bis zu 50 % der voraussichtlichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten einer geplanten Investition schon vorab gewinnmindernd abzuziehen – bevor die Investition getätigt ist. Voraussetzung ist ein steuerlicher Gewinn von höchstens 200.000 € und eine Investition innerhalb von drei Jahren.
Mehr dazu: Investitionsabzugsbetrag (§ 7g EStG): Steuern vorziehen · Sonderabschreibung nach § 7g EStG · Degressive AfA & Investitionsabzugsbetrag 2026 clever nutzen
Kurz erklärt am Beispiel
Ein Handwerksbetrieb plant für nächstes Jahr eine Maschine für 40.000 €. Er zieht 20.000 € (50 %) schon dieses Jahr vom Gewinn ab und senkt so die Steuerlast im gewinnstarken Jahr.
Weitere Begriffe
Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und gibt den Rechtsstand vom 20.09.2026 wieder. Er ersetzt keine individuelle steuerliche Beratung im Einzelfall. Für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität übernehmen wir keine Gewähr.