Ein innergemeinschaftliches Dreiecksgeschäft ist ein Reihengeschäft, an dem drei Unternehmer aus drei verschiedenen EU-Mitgliedstaaten mit ihrer jeweiligen USt-IdNr. beteiligt sind und bei dem die Ware unmittelbar vom ersten an den letzten Abnehmer gelangt. § 25b UStG sieht dafür eine Vereinfachung vor: Die Steuerschuld für die Lieferung an den letzten Abnehmer geht auf diesen über, sodass sich der mittlere Unternehmer nicht im Bestimmungsland umsatzsteuerlich registrieren muss.
Kurz erklärt am Beispiel
Ein deutscher Händler kauft Ware bei einem französischen Lieferanten und verkauft sie an einen italienischen Kunden; geliefert wird direkt von Frankreich nach Italien. Über § 25b UStG schuldet der italienische Kunde die USt.
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