Der kalkulatorische Unternehmerlohn ist ein fiktiver Lohn für die Arbeitsleistung des Inhabers. Bei Einzelunternehmen und Personengesellschaften erhält der Unternehmer kein festes Gehalt wie ein Angestellter – seine Vergütung steckt im Gewinn. Damit die Kalkulation den tatsächlichen Bedarf abbildet, wird ein angemessener Unternehmerlohn rechnerisch als Kostenbestandteil angesetzt, orientiert am Gehalt einer vergleichbaren angestellten Fachkraft. Er gehört zu den kalkulatorischen Kosten. Wird er weggelassen, erscheinen Stundensätze und Preise zu günstig, und der Betrieb erwirtschaftet in Wahrheit nicht genug, um die Arbeitszeit des Inhabers angemessen zu bezahlen.
Mehr dazu: Stundensatz richtig kalkulieren
Kurz erklärt am Beispiel
Ein Einzelunternehmer setzt in seiner Kalkulation das Gehalt an, das eine vergleichbare angestellte Fachkraft kosten würde – nur so deckt der Preis auch seine eigene Arbeitszeit.
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