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Umsatzsteuer bei Patreon 2026: Was Creator wissen müssen

Patreon führt die Umsatzsteuer der Mitglieder selbst ab, Ihre Leistung an Patreon Inc. ist in Deutschland nicht steuerbar. Was für Gebühren, Kleinunternehmergrenze und Meldungen gilt – mit Rechenbeispiel.

Stand: 28.10.20267 Min. LesezeitRedaktion Team CAPSIVERA

English version: Patreon Taxes in Germany 2026: VAT, Fees and Income Tax →

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Allgemeine Information der Redaktion Team CAPSIVERA – keine Steuerberatung im Einzelfall, ohne Gewähr.

Auf Ihre Auszahlungen von Patreon fällt in Deutschland keine Umsatzsteuer an. Nach § 3 Abs. 11a UStG gilt Patreon gegenüber Ihren Mitgliedern als Leistender und führt deren Umsatzsteuer selbst ab; Ihre eigene Leistung an die US-Gesellschaft Patreon, Inc. wird nach § 3a Abs. 2 UStG in den USA ausgeführt und ist in Deutschland nicht steuerbar. Eine Zusammenfassende Meldung entfällt, und die Auszahlungen zählen nicht zur Kleinunternehmergrenze von 25.000 € (§ 19 Abs. 2 UStG). Einkommensteuerpflichtig bleiben die Einnahmen trotzdem.

Wer bei Patreon wem leistet

Ihre Mitglieder zahlen an Patreon. Patreon behält Gebühren ein und zahlt Ihnen den Rest aus. Umsatzsteuerlich entstehen dabei zwei Leistungen:

  1. Sie stellen Ihre Inhalte der Plattform zur Verfügung.

  2. Patreon stellt die Inhalte den Mitgliedern zur Verfügung.

Diese Leistungskette ergibt sich aus § 3 Abs. 11a UStG. Wer als Plattform an einer Leistung über ein Portal mitwirkt und die Bedingungen festlegt, wird so behandelt, als hätte er die Leistung im eigenen Namen erbracht. Der EuGH hat die zugrunde liegende EU-Regel am 28.02.2023 für OnlyFans bestätigt (C-695/20, Fenix International). Die Hintergründe stehen unter OnlyFans und Umsatzsteuer.

Patreon setzt das in der Praxis genauso um. Nach eigenen Angaben schließen alle Creator ihren Vertrag mit Patreon, Inc., einer US-Gesellschaft, und alle Auszahlungen kommen von dieser Gesellschaft. Patreon berechnet die Umsatzsteuer auf die Zahlungen der Mitglieder im eigenen Namen und führt sie an die Staaten ab, in denen die Mitglieder wohnen. Für Mitglieder in der EU läuft das nach Patreon-Angaben über die Registrierung in Irland. Für Mitglieder in Deutschland sind das 19 %. Sie selbst berechnen Ihren Mitgliedern keine Umsatzsteuer.

Ihre Leistung an Patreon ist eine Leistung an ein Unternehmen. Der Ort liegt am Sitz des Empfängers, also in den USA. Die Leistung ist in Deutschland nicht steuerbar. „Nicht steuerbar“ ist mehr als „steuerfrei“: Der Umsatz fällt gar nicht unter das deutsche Umsatzsteuergesetz. Weil die USA kein EU-Staat sind, gibt es auch kein Reverse-Charge-Verfahren im EU-Sinn und keine Zusammenfassende Meldung.

Regeln und Werte 2026 im Überblick

Punkt

Behandlung 2026

Grundlage

Vertragspartner

Patreon, Inc. (USA)

Patreon-Hilfe, EU Creator FAQ

Umsatzsteuer gegenüber Mitgliedern

schuldet Patreon, für Mitglieder in Deutschland 19 %

§ 3 Abs. 11a, § 3a Abs. 5 UStG

Ihre Leistung an Patreon

in Deutschland nicht steuerbar

§ 3a Abs. 2 UStG

Umsatzsteuer-Voranmeldung (Regelbesteuerung)

Kennzahl 45, übrige nicht steuerbare Umsätze

Vordruck USt 1 A 2026

Zusammenfassende Meldung

entfällt, Empfänger nicht in der EU

§ 18a UStG

Kleinunternehmergrenze

Auszahlungen zählen nicht mit; Grenzen 25.000 € Vorjahr, 100.000 € laufendes Jahr

§ 19 UStG

Plattformgebühr

10 % im Standardtarif, ältere Tarife 5 %, 8 % oder 11 %, zuzüglich Zahlungsgebühren

Patreon-Hilfe, Creator fees FAQ

US-Steuereinbehalt

nach Patreon-Angaben keiner

Patreon-Hilfe, EU Creator FAQ

Meldung an Steuerbehörden

jährlich nach DAC7 über Irland, Einnahmen ab 2023

Patreon-Hilfe zu DAC7

Die Zahlungsgebühren hängen nach Patreon-Angaben vom Wohnort der Mitglieder, der Währung und der Zahlungsart ab. Einen festen Prozentsatz nennt Patreon dafür nicht.

Patreon-Gebühren und Umsatzsteuer

Für Creator, die seit dem 04.08.2025 neu veröffentlichen, berechnet Patreon die Plattformgebühr zuzüglich anfallender Steuern. Bestehende Creator sollen nach Patreon-Angaben keine Erhöhung sehen. Haben Sie eine gültige USt-IdNr. hinterlegt und berechnet Patreon deshalb keine Umsatzsteuer auf die Gebühr, sollen Sie nach Patreon-Angaben selbst prüfen, ob Sie Umsatzsteuer auf die bezogene Leistung abführen müssen. Ohne USt-IdNr. kann Patreon Umsatzsteuer berechnen. Die Nummer tragen Sie im Steuerbereich von Patreon im W-8-Formular ein.

Rechtlich ist die Frage nicht abschließend geklärt. Nach der Logik der Leistungskette ist die Gebühr die Marge der Plattform und keine eigene Leistung an Sie. Behandelt man sie dagegen als eigene Leistung eines Unternehmers mit Sitz in den USA, schulden Sie darauf deutsche Umsatzsteuer im Reverse-Charge-Verfahren nach § 13b Abs. 2 Nr. 1 und Abs. 5 UStG. Die Steuer entsteht mit Ausstellung der Abrechnung, spätestens mit Ablauf des Folgemonats. Sie gehört in die Kennzahlen 84 und 85 der Voranmeldung.

Für regelbesteuerte Creator ist das per Saldo neutral, weil sie dieselbe Steuer als Vorsteuer abziehen (Kennzahl 67). Für Kleinunternehmer wäre die Steuer eine echte Belastung, und sie müssten für die betroffenen Zeiträume Voranmeldungen abgeben (§ 18 Abs. 4a UStG). Wie Sie die Gebühren behandeln, sollten Sie deshalb einmal grundsätzlich klären und dann einheitlich durchhalten.

Eine USt-IdNr. verlangt das deutsche Recht für die Leistung an eine US-Gesellschaft nicht. Sinnvoll ist sie trotzdem, wegen der Gebühren und weil Sie sie für Werbung oder Software aus dem EU-Ausland brauchen. Wie Sie sie bekommen, steht im Glossar unter USt-IdNr..

Einkommensteuer, Gewerbe und Meldung an das Finanzamt

Patreon-Einnahmen sind Betriebseinnahmen. In der Regel erzielen Sie gewerbliche Einkünfte nach § 15 EStG und müssen ein Gewerbe anmelden; den Ablauf erklärt Gewerbe anmelden als Creator. Gewerbesteuer fällt erst auf einen Gewerbeertrag über 24.500 € an. Einen Gesamtüberblick über Einkommensteuer, Gewerbesteuer und Vorauszahlungen gibt Influencer-Steuern 2026.

Für den Gewinn ist es gleich, ob Sie die Auszahlung als Einnahme ansetzen oder die Zahlungen der Mitglieder als Einnahme und die Gebühren als Ausgabe. Wichtig ist, dass Sie eine Methode einheitlich anwenden und die Umsatzsteuer der Mitglieder nicht als Ihre Einnahme erfassen, weil Patreon sie abführt. Die Daten finden Sie im Earnings-Bereich und in den Exporten von Patreon. Fremdwährungen rechnen Sie zum Kurs am Tag des Zuflusses um.

Patreon zieht nach eigenen Angaben keine Steuern von Ihren Einnahmen ab. Gleichzeitig meldet Patreon die Daten von Creatorn mit Wohnsitz in der EU jährlich an die irische Steuerverwaltung, die sie an die anderen EU-Staaten weitergibt. Gemeldet werden unter anderem Name, Anschrift, Steuer-Identifikationsnummer, Zahlungen der Mitglieder und Gebühren. Die deutsche Rechtsgrundlage dafür ist das Plattformen-Steuertransparenzgesetz. Rechnen Sie also damit, dass Ihr Finanzamt die Zahlen kennt.

Rechenbeispiel: Patreon und eine Kooperation

Beispiel: Eine Illustratorin aus Köln hat 2026 Mitglieder vor allem in Deutschland. Die Mitglieder zahlen im Jahr 30.000 € ohne die Umsatzsteuer, die Patreon zusätzlich berechnet und abführt. Sie ist im Standardtarif mit 10 % Plattformgebühr. Annahme: Die Zahlungsgebühren betragen 1.800 €. Daneben erhält sie 6.000 € von einem deutschen Verlag für eine Auftragsarbeit. Ihr Gesamtumsatz 2025 lag bei 7.000 €.

Position 2026

Betrag

Umsatzsteuerliche Folge

Zahlungen der Mitglieder ohne Umsatzsteuer

30.000,00 €

Leistung von Patreon an die Mitglieder

Umsatzsteuer 19 % auf diese Zahlungen

5.700,00 €

schuldet Patreon

Plattformgebühr 10 %

−3.000,00 €

Marge der Plattform

Zahlungsgebühren (Annahme)

−1.800,00 €

Marge der Plattform

Auszahlung an die Illustratorin

25.200,00 €

Leistung an Patreon, Inc., nicht steuerbar

Auftrag des deutschen Verlags

6.000,00 €

im Inland steuerbar

Gesamtumsatz nach § 19 Abs. 2 UStG

6.000,00 €

Kleinunternehmerregelung möglich

Die Illustratorin bleibt Kleinunternehmerin. Hätte sie die 25.200 € mitgezählt, läge sie mit 31.200 € scheinbar über der Grenze und würde 2027 ohne Grund regelbesteuert.

Behandelt man die Plattformgebühr als eigene Leistung an sie, kommt Folgendes hinzu:

§ 13b-Steuer auf die Plattformgebühr

Kleinunternehmerin

Regelbesteuert

Bemessungsgrundlage (Kennzahl 84)

3.000,00 €

3.000,00 €

Umsatzsteuer 19 % (Kennzahl 85)

570,00 €

570,00 €

Vorsteuerabzug (Kennzahl 67)

0,00 €

−570,00 €

Belastung

570,00 €

0,00 €

Für die Einkommensteuer betragen ihre Einnahmen 31.200 € (25.200 € Auszahlung plus 6.000 € Verlag), davon zieht sie ihre übrigen Ausgaben ab. Als Kleinunternehmerin wäre eine nicht abziehbare § 13b-Steuer zusätzlich eine Betriebsausgabe.

Sonderfälle

  • Einzelverkäufe im Patreon-Shop: Digitale Produkte, die Mitglieder einzeln über Patreon kaufen, laufen über dieselbe Kette. Für Creator, die nach dem 26.05.2025 begonnen haben, nennt Patreon für Einzelverkäufe Gebühren von 5 % bis 12 % je nach Tarif, zuzüglich Steuern und Zahlungsgebühren.

  • Mitgliedschaften über die eigene Website: Verkaufen Sie Abos ohne Plattform direkt, leisten Sie selbst an die Fans. Dann schulden Sie die Umsatzsteuer, für Fans in anderen EU-Staaten ab 10.000 € im Jahr nach deren Sätzen (§ 3a Abs. 5 UStG).

  • Anfrage des Finanzamts: Patreon weist darauf hin, dass deutsche Finanzämter vereinzelt Umsatzsteuer von Creatorn verlangen. Für diesen Fall empfiehlt Patreon, den Export der berechneten Umsatzsteuer aus dem Earnings-Bereich vorzulegen und zu erläutern, dass Patreon die Steuer abführt. Bewahren Sie diese Exporte jährlich auf.

  • Weitere Plattformen: Nutzen Sie zusätzlich YouTube, Twitch oder TikTok, gilt für jede Plattform der Sitz ihrer Gesellschaft. Den Überblick gibt Umsatzsteuer für Content Creator.

  • Werbung für Ihre Patreon-Seite: Für Anzeigen bei Google oder Meta schulden Sie die Umsatzsteuer nach § 13b UStG selbst, auch als Kleinunternehmer. Mehr unter Umsatzsteuer bei Google Ads.

Typische Fehler in der Praxis

  • 19 % auf die Auszahlung abführen: Die Leistung an Patreon, Inc. ist in Deutschland nicht steuerbar. Die Umsatzsteuer der Mitglieder hat Patreon bereits abgeführt.

  • Patreon-Auszahlungen zur Kleinunternehmergrenze zählen: Nur im Inland steuerbare Umsätze zählen mit. Ein unnötiger Wechsel in die Regelbesteuerung kann fünf Jahre binden, wenn Sie verzichten.

  • Zusammenfassende Meldung für Patreon abgeben: Sie ist nur für Empfänger in der EU vorgesehen.

  • Patreon für „steuerfrei“ halten: Keine Umsatzsteuer heißt nicht keine Steuer. Einkommensteuer und gegebenenfalls Gewerbesteuer fallen an, und Patreon meldet Ihre Einnahmen.

  • Umsatzsteuer der Mitglieder als Einnahme buchen: Sie gehört Patreon und dem Finanzamt, nicht Ihnen.

  • Gebühren ohne Klärung behandeln: Ob auf die Plattformgebühr § 13b-Steuer anfällt, sollte einmal entschieden und dann einheitlich gehandhabt werden.

  • Steuernummer statt USt-IdNr. eintragen: Patreon braucht die USt-IdNr. mit Länderkennung DE, nicht die Steuernummer des Finanzamts.

CAPSIVERA betreut Creator mit Einnahmen über Patreon und andere Plattformen und klärt die Behandlung von Gebühren und Auszahlungen im Einzelfall.

Häufige Fragen

Muss ich auf Patreon-Einnahmen Umsatzsteuer zahlen?

In Deutschland nein. Patreon gilt nach § 3 Abs. 11a UStG gegenüber Ihren Mitgliedern als Leistender und führt deren Umsatzsteuer selbst ab. Ihre Leistung an Patreon, Inc. in den USA ist nach § 3a Abs. 2 UStG in Deutschland nicht steuerbar.

Zählen Patreon-Einnahmen zur Kleinunternehmergrenze?

Nein. Zum Gesamtumsatz nach § 19 Abs. 2 UStG gehören nur Umsätze, die in Deutschland steuerbar sind. Die Auszahlungen von Patreon, Inc. sind es nicht. Aufträge deutscher Kunden zählen dagegen zur Grenze von 25.000 € im Vorjahr und 100.000 € im laufenden Jahr.

Brauche ich für Patreon eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer?

Für die Leistung an die US-Gesellschaft verlangt das deutsche Recht keine. Patreon kann aber ohne gültige USt-IdNr. Umsatzsteuer auf seine Gebühren berechnen. Die Nummer tragen Sie im W-8-Formular im Steuerbereich von Patreon ein.

Muss ich für Patreon eine Zusammenfassende Meldung abgeben?

Nein. Die Zusammenfassende Meldung nach § 18a UStG betrifft nur Leistungen an Unternehmen in anderen EU-Staaten. Patreon, Inc. sitzt in den USA. Regelbesteuerte Creator tragen die Auszahlungen in der Voranmeldung in Kennzahl 45 ein.

Meldet Patreon meine Einnahmen an das Finanzamt?

Ja. Patreon meldet nach eigenen Angaben die Daten von Creatorn mit Wohnsitz in der EU jährlich nach der EU-Richtlinie DAC7 an die irische Steuerverwaltung, die sie an die anderen EU-Staaten weitergibt. Gemeldet werden Einnahmen ab 2023, unter anderem mit Zahlungen der Mitglieder und Gebühren.

Fällt auf die Patreon-Gebühren Umsatzsteuer an?

Das ist nicht abschließend geklärt. Nach der Leistungskette ist die Gebühr die Marge der Plattform. Wird sie als eigene Leistung von Patreon an Sie behandelt, schulden Sie 19 % nach § 13b UStG; regelbesteuerte Creator ziehen den Betrag als Vorsteuer wieder ab, für Kleinunternehmer ist er eine Belastung.

Verwandte Themen

Quellen

  1. Patreon-Hilfe – EU Creator: Frequently Asked Tax Questions
  2. Patreon-Hilfe – German VAT
  3. Patreon-Hilfe – Taxes on creator fees
  4. Patreon-Hilfe – Creator fees FAQ
  5. Patreon-Hilfe – EU Creator: Introduction to income reporting requirements (DAC7)
  6. § 3 UStG – Leistungskette bei Plattformen, Abs. 11a (gesetze-im-internet.de)
  7. § 3a UStG – Ort der sonstigen Leistung (gesetze-im-internet.de)
  8. § 13b UStG – Leistungsempfänger als Steuerschuldner (gesetze-im-internet.de)

Hinweis:Verfasst von der Redaktion Team CAPSIVERA. Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und gibt den Rechtsstand vom 28.10.2026 wieder. Er ersetzt keine individuelle steuerliche Beratung im Einzelfall und begründet kein Mandatsverhältnis. Für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität übernehmen wir keine Gewähr.

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