So rechnen wir
Creator erbringen in der Regel sonstige Leistungen: Werbung, Content, Lizenzen. Bei Plattformen gilt nach § 3 Abs. 11a UStG meist die Plattform selbst als Ihr Kunde. Für Leistungen an Unternehmer liegt der Ort der Leistung am Sitz des Kunden (§ 3a Abs. 2 UStG): Sitzt er im Ausland, ist der Umsatz in Deutschland nicht steuerbar. Bei EU-Kunden schuldet der Kunde die Steuer in seinem Land (Reverse Charge); Ihre Rechnung oder Gutschrift enthält dann keine deutsche Umsatzsteuer, aber beide USt-IdNr. und den Hinweis „Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers“ (§ 14a Abs. 1 UStG).
Bei Privatpersonen gilt grundsätzlich Ihr Sitz (§ 3a Abs. 1 UStG). Für digitale Leistungen an Privatpersonen im EU-Ausland gilt ab 10.000 € im Jahr der Ort des Kunden (§ 3a Abs. 5 UStG) – dann über das OSS-Verfahren. Der Verkauf von Waren (Merch) ist eine Lieferung mit eigenen Regeln.
Vereinfachung: Der Check unterstellt, dass Ihr Kunde als Unternehmer handelt, wenn er ein Unternehmen ist, und dass der Regelsteuersatz von 19 % gilt. Mehr dazu: Umsatzsteuer für Content Creator, Kleinunternehmerregelung 2026, Merch und OSS und Reverse Charge.
Häufige Fragen
Wer ist bei YouTube oder TikTok mein umsatzsteuerlicher Kunde?
In der Regel die Plattformgesellschaft, die Sie bezahlt und die Gutschrift ausstellt – bei YouTube und AdSense zum Beispiel Google Ireland. Maßgeblich ist der Vertragspartner, der auf Ihrer Auszahlung bzw. Gutschrift steht. Diesen Namen und Sitz tragen Sie im Check ein.
Zählen Plattform-Auszahlungen zur Kleinunternehmergrenze?
Nein, wenn die Plattform im Ausland sitzt: Diese Umsätze sind in Deutschland nicht steuerbar und zählen nicht zum Gesamtumsatz nach § 19 Abs. 2 UStG. Kooperationen mit deutschen Firmen und Zahlungen von Fans in Deutschland zählen dagegen mit.
Muss ich als Kleinunternehmer eine Zusammenfassende Meldung abgeben?
Nein. Kleinunternehmer sind von der Zusammenfassenden Meldung befreit (§ 18a Abs. 4 UStG). Regelbesteuerte Creator melden Leistungen an Unternehmen im EU-Ausland dagegen vierteljährlich bzw. monatlich an das Bundeszentralamt für Steuern.
Wie werden Donations umsatzsteuerlich behandelt?
Das ist noch nicht höchstrichterlich geklärt: Beim Bundesfinanzhof ist das Verfahren V R 10/25 anhängig. Finanzgerichte haben Donations bei Livestreams bisher überwiegend als Entgelt für die Streaming-Leistung angesehen. Der Check behandelt Zahlungen von Fans deshalb wie Zahlungen von Privatpersonen.
Rechtsgrundlagen
Hinweis: Der Rechner liefert eine vereinfachte Orientierung auf Basis der Rechengrößen mit Stand 25.10.2026. Er ersetzt keine individuelle Berechnung und keine steuerliche Beratung im Einzelfall. Ihre Eingaben werden nicht gespeichert oder übertragen.