Allgemeine Information der Redaktion Team CAPSIVERA – keine Steuerberatung im Einzelfall, ohne Gewähr.
Ein Steuerberater für Handwerksbetriebe im Bau- und Ausbaugewerbe muss Umsatzsteuer, Baulohn und Liquidität am Bau zusammen beherrschen. 2026 gehört dazu zum Beispiel: die Steuerschuldnerschaft des Auftraggebers bei Bauleistungen nach § 13b Abs. 2 Nr. 4 UStG erkennen, den Abzug von 15 % Bauabzugsteuer nach § 48 EStG durch eine gültige Freistellungsbescheinigung vermeiden und den SOKA-BAU-Beitrag von 19,8 % (Tarifgebiet West, seit 1.7.2026) im Baulohn richtig abrechnen. Prüfen Sie bei der Auswahl, ob die Kanzlei diese Themen ohne Nachschlagen erklären kann und ob sie Baulohn selbst abrechnet.
Warum Handwerksbetriebe einen branchenkundigen Steuerberater brauchen
Dieser Beitrag bezieht sich auf das Bau- und Ausbauhandwerk, also etwa Maurer, Zimmerer, Dachdecker, Elektro, Sanitär und Heizung, Maler, Fliesenleger oder Trockenbau. Diese Betriebe unterscheiden sich steuerlich deutlich von einem Händler oder einem reinen Dienstleister:
Viele Beteiligte am Bau. Generalunternehmer, Nachunternehmer und Bauherren rechnen untereinander ab. Je nach Auftraggeber ändert sich, wer die Umsatzsteuer schuldet und ob vom Rechnungsbetrag Steuer einbehalten wird.
Eigene Lohnwelt. Für Baubetriebe gelten Tarifverträge mit Sozialkassenverfahren, die Schlechtwetterzeit mit Saison-Kurzarbeitergeld und besondere Meldepflichten. Die Abrechnung dafür heißt Baulohn.
Liquidität zwischen Abschlag und Schlussrechnung. Material, Löhne und Nachunternehmer müssen bezahlt werden, bevor der Kunde zahlt. Einbehalte durch Bauabzugsteuer oder Gewährleistung verschärfen das.
Besondere Kontrolle durch den Zoll. Das Baugewerbe ist in § 2a SchwarzArbG und in § 28a Abs. 4 SGB IV ausdrücklich genannt. Beschäftigte müssen einen Ausweis mitführen, und jede Beschäftigung ist spätestens bei Arbeitsaufnahme zu melden.
Ein Steuerberater ohne Bauerfahrung erkennt viele dieser Punkte erst, wenn eine Rechnung beanstandet wird oder eine Prüfung ansteht.
Branchenthemen, die ein Steuerberater beherrschen muss
Die Übersicht zeigt die Themen, die in Bau- und Ausbaubetrieben regelmäßig vorkommen. Alle Werte gelten für 2026.
Thema | Was dahinter steckt | Rechtsgrundlage |
|---|---|---|
Reverse Charge bei Bauleistungen | Erbringt der Auftraggeber selbst nachhaltig Bauleistungen (nach Verwaltungsauffassung mindestens 10 % seines Weltumsatzes), schuldet er die Umsatzsteuer. Nachweis: Bescheinigung USt 1 TG, höchstens drei Jahre gültig. Rechnung netto mit dem Hinweis „Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers“. | § 13b Abs. 2 Nr. 4 und Abs. 5 Satz 2 UStG, § 14a Abs. 5 UStG |
Bauabzugsteuer | Unternehmerische Auftraggeber behalten 15 % der Gegenleistung einschließlich Umsatzsteuer ein und führen sie an das Finanzamt des Handwerksbetriebs ab. Kein Abzug bei gültiger Freistellungsbescheinigung oder wenn die Zahlungen im Jahr voraussichtlich 5.000 € nicht übersteigen (15.000 € bei Vermietern mit ausschließlich steuerfreien Umsätzen nach § 4 Nr. 12 UStG). Anmeldung bis zum 10. des Folgemonats. | §§ 48, 48a EStG, BMF-Schreiben vom 19.07.2022 |
Freistellungsbescheinigung | Wird beim eigenen Finanzamt beantragt und längstens für drei Jahre erteilt. Auftraggeber prüfen sie über das EIBE-Portal des Bundeszentralamts für Steuern mit Steuernummer und Sicherheitsnummer. | |
SOKA-BAU | Erfasst sind Betriebe, in denen arbeitszeitlich überwiegend bauliche Tätigkeiten ausgeführt werden. Beitrag für gewerbliche Arbeitnehmer seit 1.7.2026: 19,8 % (West), 18,3 % (Ost), 25,25 % (Berlin West), 23,75 % (Berlin Ost) der Bruttolohnsumme. Meldung bis zum 15. des Folgemonats. | Tarifvertrag über das Sozialkassenverfahren im Baugewerbe (VTV), allgemeinverbindlich |
Baulohn und Saison-Kurzarbeitergeld | In der Schlechtwetterzeit vom 1. Dezember bis 31. März gibt es Saison-Kurzarbeitergeld. Die Winterbeschäftigungsumlage beträgt im Bauhauptgewerbe 2026 befristet 1,0 % der Bruttolohnsumme (0,6 % Arbeitgeber, 0,4 % Arbeitnehmer). | §§ 101, 102 SGB III, Winterbeschäftigungs-Verordnung |
Nachunternehmerhaftung | Auftraggeber haften wie ein Bürge für den Netto-Mindestlohn der Beschäftigten ihrer Nachunternehmer und für deren Beiträge an gemeinsame Einrichtungen wie die SOKA-BAU. Für Sozialversicherungsbeiträge gilt eine eigene Haftung ab 275.000 € Gesamtwert der Bauleistungen an einem Bauwerk. | |
Stundenverrechnungssatz | Lohn plus Lohnnebenkosten (Sozialversicherung, Berufsgenossenschaft, bei Baubetrieben SOKA-BAU) geteilt durch die produktiven Stunden, plus Gemeinkosten sowie Wagnis und Gewinn. 2026 hat 261 Arbeitstage von Montag bis Freitag. | Betriebswirtschaftliche Kalkulation, keine gesetzliche Vorgabe |
Handwerkerbonus beim Kunden | Privatkunden ziehen 20 % der Arbeitskosten von ihrer Einkommensteuer ab, höchstens 1.200 € im Jahr. Voraussetzung: Rechnung mit getrennt ausgewiesenen Arbeitskosten und Zahlung auf das Konto des Betriebs. | |
Arbeitszeit und Mindestlohn | Gesetzlicher Mindestlohn 2026: 13,90 €. Beginn, Ende und Dauer der Arbeitszeit bis zum siebten Tag nach dem Arbeitstag aufzeichnen, zwei Jahre aufbewahren. In einzelnen Gewerken gelten zusätzlich Branchenmindestlöhne nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz. | § 17 MiLoG, § 2a SchwarzArbG |
Zwei Punkte werden in der Praxis oft verwechselt. Die Bescheinigung USt 1 TG entscheidet nur über die Umsatzsteuer. Die Freistellungsbescheinigung entscheidet nur über die Bauabzugsteuer. Beide Regeln können im selben Auftrag greifen, funktionieren aber unabhängig voneinander. Außerdem haben einige Gewerke eigene Sozialkassen statt der SOKA-BAU, zum Beispiel die Malerkasse, die SOKA-DACH und die Sozialkasse des Gerüstbaugewerbes.
Vertiefende Beiträge: § 13b UStG bei Bauleistungen, Bauabzugsteuer nach § 48 EStG, SOKA-BAU, Saison-Kurzarbeitergeld und Winterbau und Stundenverrechnungssatz im Handwerk.
Checkliste: so erkennen Sie einen passenden Steuerberater
Diese Punkte können Sie vor oder in einem ersten Gespräch prüfen.
Zulassung geprüft. Steuerberater und Steuerberatungsgesellschaften stehen im Steuerberaterverzeichnis der Bundessteuerberaterkammer. Die Abfrage ist für jeden kostenlos (§ 86b StBerG).
Handwerksmandate aus Ihrem Gewerk. Fragen Sie, ob die Kanzlei laufend Bau- und Ausbaubetriebe betreut, möglichst aus Ihrem oder einem verwandten Gewerk.
Fachfrage zur Umsatzsteuer. Fragen Sie: „Ein Bauträger beauftragt mich mit Fliesenarbeiten. Schreibe ich mit oder ohne Umsatzsteuer?“ Eine passende Antwort prüft, ob der Bauträger selbst nachhaltig Bauleistungen erbringt, und nennt die Bescheinigung USt 1 TG.
Fachfrage zur Bauabzugsteuer. Fragen Sie, was passiert, wenn Ihre Freistellungsbescheinigung abläuft. Die Antwort sollte den Einbehalt von 15 % und die rechtzeitige Neubeantragung beim Finanzamt nennen.
Baulohn im Haus. Klären Sie, ob die Kanzlei Baulohn selbst abrechnet, einschließlich SOKA-BAU-Meldungen und Saison-Kurzarbeitergeld, oder ob das an Dritte geht.
Begleitung bei Prüfungen. Fragen Sie, wie die Kanzlei bei Betriebsprüfungen, Prüfungen der Rentenversicherung, Rückfragen der SOKA-BAU und Kontrollen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit unterstützt.
Auswertungen mit Baubezug. Die monatliche BWA sollte angefangene Arbeiten und Abschlagsrechnungen nachvollziehbar abbilden. Fragen Sie, wann sie vorliegt.
Kalkulationsunterstützung. Eine Kanzlei mit Handwerksfokus kann aus Ihren Zahlen den Stundenverrechnungssatz ableiten. Probieren Sie vorab den Stundenverrechnungssatz-Rechner.
Digitale Zusammenarbeit. Rechnungen, Stundenzettel und Bescheinigungen sollten digital ausgetauscht werden können.
Klare Vergütung. Leistungsumfang und Honorar sollten in einer Vergütungsvereinbarung in Textform stehen.
Was ein Steuerberater kostet
Für die Vergütung gibt es zwei Wege.
Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV). Sie gilt, soweit nichts anderes vereinbart ist. Die StBVV legt für jede Tätigkeit Gebühren fest, meist nach einem Gegenstandswert. Für die laufende Buchführung ist das zum Beispiel eine Monatsgebühr nach Tabelle C, die sich am Jahresumsatz oder am Aufwand orientiert (§ 33 StBVV). Bei Baubetrieben mit hohem Materialeinsatz oder vielen Nachunternehmern ist der Aufwand oft hoch, was die Gebühr nach dieser Systematik erhöhen kann.
Vergütungsvereinbarung. Kanzlei und Mandant können eine andere Vergütung vereinbaren, etwa einen festen Monatsbetrag für ein festgelegtes Leistungspaket. Seit 1. Juli 2025 bedarf jede Vereinbarung über die Vergütung der Textform (§ 4 StBVV). Sie muss als Vergütungsvereinbarung oder vergleichbar bezeichnet sein, Art und Umfang des Auftrags nennen und darf nicht in der Vollmacht enthalten sein. Der Steuerberater muss Sie in Textform darauf hinweisen, dass eine höhere oder niedrigere als die gesetzliche Vergütung vereinbart werden kann.
Was den Aufwand in einem Handwerksbetrieb treibt:
Zahl der Beschäftigten und ob Baulohn mit SOKA-BAU und Saison-Kurzarbeitergeld anfällt
Zahl der Eingangs- und Ausgangsrechnungen, Abschlagsrechnungen und Nachunternehmer
Rechtsform und Art des Jahresabschlusses, etwa mit angefangenen Arbeiten in der Bilanz
wie digital und vollständig die Belege ankommen
Beratungsbedarf, etwa zu Kalkulation, Investitionen oder Nachfolge
Mehr dazu im Beitrag Was kostet ein Steuerberater im Handwerk?.
Typische Fehler bei der Wahl
Nur den Monatsbetrag vergleichen. Eine Rechnung mit falsch ausgewiesener Umsatzsteuer oder eine abgelaufene Freistellungsbescheinigung kann mehr kosten als jede Ersparnis beim Honorar.
Baulohn als Nebensache behandeln. Fehler bei SOKA-BAU-Meldungen oder beim Saison-Kurzarbeitergeld fallen oft erst Monate später auf, wenn Erstattungsfristen schon abgelaufen sind.
Branchenwissen voraussetzen. Ob eine Kanzlei Bau- und Ausbaubetriebe regelmäßig betreut, zeigt sich erst im Gespräch. Stellen Sie die Fachfragen aus der Checkliste.
Pflichten auslagern wollen, die beim Betrieb bleiben. Arbeitszeitaufzeichnung, Prüfung der Bescheinigungen von Nachunternehmern und getrennter Ausweis der Arbeitskosten liegen beim Betrieb. Der Steuerberater kann Abläufe dafür vorschlagen, ersetzt sie aber nicht.
Keine Vergütungsvereinbarung in Textform. Dann ist unklar, welche Leistungen zum vereinbarten Betrag gehören.
Wechsel ohne Übergabeplan. Ohne vollständige Übergabe fehlen Lohnstammdaten, Urlaubsdaten oder Bescheinigungen.
Wechsel des Steuerberaters
Ein Wechsel ist auch während des Jahres möglich. Steuerberatungsverträge lassen sich häufig nach § 627 BGB jederzeit kündigen, weil es um Dienste höherer Art geht, die auf besonderem Vertrauen beruhen. Maßgeblich ist trotzdem zuerst Ihr Vertrag.
Der bisherige Steuerberater muss die Handakten auf Verlangen herausgeben (§ 66 Abs. 2 StBerG). Bei offenen Gebühren darf er die Herausgabe verweigern, bis sie bezahlt sind, es sei denn, das wäre unangemessen (§ 66 Abs. 3 StBerG).
Für Handwerksbetriebe ist beim Wechsel besonders wichtig:
Baulohn zu einem Monatsersten umstellen. Am saubersten ist der Jahreswechsel. Mitten in der Schlechtwetterzeit sollten offene Erstattungsanträge für Saison-Kurzarbeitergeld klar einer Kanzlei zugeordnet sein.
SOKA-BAU-Daten übergeben. Dazu gehören die Kontonummer bei der SOKA-BAU, Urlaubskonten der Beschäftigten und der Stand der Monatsmeldungen.
Bescheinigungen sichern. Freistellungsbescheinigung, Bescheinigung USt 1 TG und die Bescheinigungen Ihrer Nachunternehmer gehören in die Übergabe.
Angefangene Arbeiten dokumentieren. Für den Jahresabschluss braucht die neue Kanzlei den Stand offener Baustellen und Abschlagsrechnungen.
Den allgemeinen Ablauf beschreibt der Beitrag Steuerberater wechseln. Wie die Aufnahme bei CAPSIVERA abläuft, steht unter So werden Sie Mandant.
So arbeitet CAPSIVERA mit Handwerksbetrieben
Die CAPSIVERA Steuerberatungsgesellschaft mbH hat ihren Sitz in Köln und ist von der Steuerberaterkammer Köln als Berufsausübungsgesellschaft nach dem Steuerberatungsgesetz anerkannt. Sie wird vertreten durch Steuerberater Christian Bröder.
Wir haben uns auf drei Zielgruppen spezialisiert. Eine davon ist das Handwerk mit dem Schwerpunkt Bau- und Ausbaugewerke. § 13b UStG, Bauabzugsteuer und Freistellungsbescheinigung, SOKA-BAU sowie Baulohn und Saison-Kurzarbeitergeld gehören deshalb zu unseren täglichen Fachthemen. Einen Überblick über die Themen der Branche finden Sie auf der Seite Handwerk.
So ist die Zusammenarbeit organisiert:
Digital und bundesweit. Wir arbeiten papierlos und betreuen Mandanten in ganz Deutschland von Köln aus.
Mandate je Fachkraft. Eine Fachkraft betreut bei uns 20 bis 40 Mandate.
Software. Die Buchhaltung läuft über Pennylane, wir sind offizieller Pennylane-Partner. Lohn und Baulohn rechnen wir über DATEV ab.
Leistungen in Bausteinen. Betreuungspaket (Eigenregie, Begleitung, Vollmandat), Lohn- und Gehaltsabrechnung (Sie selbst, Standard, Baulohn), Einkommensteuererklärung (Basis, Standard, Premium) und Beratung (ohne Paket, Kompakt, Proaktiv). Details stehen unter Leistungen.
Vergütung. Wir rechnen über eine Honorarvereinbarung mit festem Monatsbetrag ab, nicht nach Stunden. Den Betrag nennen wir individuell, nachdem wir den Fall geprüft haben.
Der Ablauf: Sie senden eine Anfrage über capsivera.de. Wir prüfen jede Anfrage und melden uns innerhalb von 48 Stunden. Nur wenn Ihr Anliegen und unsere Kanzlei zueinander passen, folgt ein Erstgespräch, danach die Konditionen, der digitale Vertrag und das Onboarding. Nicht jede Anfrage wird angenommen.
Kurz erklärt im Video
Häufige Fragen
Welcher Steuerberater ist auf Handwerksbetriebe spezialisiert?
Eine Spezialisierung erkennen Sie an prüfbaren Punkten: Die Kanzlei betreut laufend Bau- und Ausbaubetriebe, rechnet Baulohn mit SOKA-BAU und Saison-Kurzarbeitergeld selbst ab und kann § 13b UStG, die Bauabzugsteuer von 15 % und die Freistellungsbescheinigung ohne Nachschlagen erklären. Ob ein Steuerberater zugelassen ist, zeigt das Steuerberaterverzeichnis der Bundessteuerberaterkammer. CAPSIVERA ist eine Steuerberatungsgesellschaft in Köln, die auf Bau- und Ausbaugewerke spezialisiert ist und Betriebe bundesweit digital betreut.
Was muss ein Steuerberater für Bauhandwerker besonders gut können?
Vor allem die Umsatzsteuer bei Bauleistungen nach § 13b UStG, die Bauabzugsteuer nach § 48 EStG und den Baulohn. Dazu gehören 2026 der SOKA-BAU-Beitrag von 19,8 % im Tarifgebiet West seit 1. Juli 2026, die Winterbeschäftigungsumlage von 1,0 % im Bauhauptgewerbe und die Abrechnung von Saison-Kurzarbeitergeld in der Schlechtwetterzeit vom 1. Dezember bis 31. März.
Brauche ich als Handwerker einen Steuerberater, der Baulohn abrechnet?
Wenn Ihr Betrieb arbeitszeitlich überwiegend bauliche Tätigkeiten ausführt und gewerbliche Arbeitnehmer beschäftigt, fallen in der Regel SOKA-BAU-Meldungen und Winterbau-Regeln an. Dann ist eine Lohnabrechnung mit Baulohn-Modul nötig. Einige Gewerke haben eigene Sozialkassen, etwa Maler, Dachdecker und Gerüstbauer.
Was kostet ein Steuerberater für einen Handwerksbetrieb?
Ohne Vereinbarung gilt die Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) mit Gebühren nach Gegenstandswert. Alternativ kann ein fester Monatsbetrag vereinbart werden; seit 1. Juli 2025 muss jede Vergütungsvereinbarung in Textform geschlossen werden (§ 4 StBVV). Die Höhe hängt vor allem von Mitarbeiterzahl, Baulohn, Belegvolumen und Rechtsform ab.
Kann ich als Handwerker den Steuerberater mitten im Jahr wechseln?
Ja. Steuerberatungsverträge lassen sich häufig nach § 627 BGB jederzeit kündigen; maßgeblich ist zuerst Ihr Vertrag. Die Handakten muss der bisherige Steuerberater auf Verlangen herausgeben, bei offenen Gebühren darf er sie zurückhalten (§ 66 StBerG). Baulohn stellen Sie am besten zu einem Monatsersten oder zum Jahreswechsel um.
Ist es ein Problem, wenn mein Steuerberater nicht in meiner Stadt sitzt?
Nein, eine räumliche Nähe schreibt kein Gesetz vor. Rechnungen, Stundenzettel und Bescheinigungen lassen sich digital austauschen. Wichtiger ist, dass die Kanzlei die Bauregeln kennt, Baulohn abrechnen kann und bei Fristen wie der SOKA-BAU-Meldung zum 15. des Folgemonats verlässlich arbeitet.
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Weiterlesen →Quellen
- § 13b UStG – gesetze-im-internet.de
- § 48 EStG – Steuerabzug bei Bauleistungen – gesetze-im-internet.de
- Merkblatt zum Steuerabzug bei Bauleistungen (Stand April 2025) – Landesamt für Steuern Niedersachsen
- SOKA-BAU – Änderungen der Beitragssätze zum 01.07.2026
- SOKA-BAU – Winterbeschäftigungsumlage
- § 101 SGB III – Saison-Kurzarbeitergeld – gesetze-im-internet.de
- § 14 AEntG – Haftung des Auftraggebers – gesetze-im-internet.de
- § 4 StBVV – Vergütungsvereinbarung – gesetze-im-internet.de
Hinweis:Verfasst von der Redaktion Team CAPSIVERA. Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und gibt den Rechtsstand vom 27.10.2026 wieder. Er ersetzt keine individuelle steuerliche Beratung im Einzelfall und begründet kein Mandatsverhältnis. Für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität übernehmen wir keine Gewähr.