Wissen · Kanzleiwechsel
Steuerberater wechseln – so einfach geht's
Sie sind mit Ihrem Steuerberater unzufrieden – zu langsam, zu wenig digital, zu teuer? Ein Wechsel ist unkomplizierter, als die meisten denken und jederzeit möglich. Wir zeigen Ablauf, Fristen und worauf Sie achten sollten.
Wann ein Wechsel sinnvoll ist
Typische Gründe für einen Kanzleiwechsel:
- Keine digitale Zusammenarbeit – noch Pendelordner und Papier.
- Schlechte Erreichbarkeit oder lange Reaktionszeiten.
- Keine branchenspezifische Beratung (z. B. § 13b, SOKA-Bau, Baulohn im Handwerk).
- Intransparente Kosten statt klarer Festpreise.
- Verspätete Auswertungen, die für Entscheidungen zu spät kommen.
Geht das überhaupt jederzeit?
Ja. Ein Steuerberatungsvertrag ist jederzeit kündbar – meist mit einer im Vertrag vereinbarten Frist. Ein laufendes Jahr müssen Sie dafür nicht abwarten.
Praktisch ist der Jahreswechsel oder das Ende eines Wirtschaftsjahres ein sauberer Schnittpunkt – zwingend ist er aber nicht.
Der Ablauf in 5 Schritten
- 1. Erstgespräch mit der neuen Kanzlei – passt es fachlich und menschlich?
- 2. Alten Vertrag kündigen (Frist beachten, schriftlich).
- 3. Vollmacht erteilen, damit wir den Wechsel für Sie organisieren.
- 4. Unterlagen-Übergabe: Die alte Kanzlei stellt Daten und Belege bereit (DATEV-Bestand, Buchhaltung, Bilanzen).
- 5. Onboarding in die digitale Zusammenarbeit – fertig.
Den Großteil übernehmen wir; Ihr Aufwand bleibt gering.
Unterlagen & Daten – wem gehört was?
Ihre Originalbelege und Buchhaltungsdaten gehören Ihnen und sind an Sie herauszugeben. Die bisherige Kanzlei darf die Herausgabe aber bei offenen Honoraren zurückhalten (Zurückbehaltungsrecht).
- Begleichen Sie offene Rechnungen, um Verzögerungen zu vermeiden.
- Wir holen DATEV-Bestand und laufende Buchhaltung ab und führen sie nahtlos weiter.
Was kostet der Wechsel?
Der Wechsel selbst verursacht bei uns keine gesonderten Kosten – die Übernahme ist Teil des Onboardings. Es gilt der vereinbarte Festpreis ab Mandatsbeginn.
Lediglich offene Honorare der alten Kanzlei sind noch zu begleichen.
Häufige Fragen
Kann ich mitten im Jahr wechseln?
Ja. Ein Wechsel ist jederzeit möglich; der Jahres- oder Wirtschaftsjahreswechsel ist nur ein praktischer, kein zwingender Zeitpunkt.
Bekomme ich meine Unterlagen problemlos zurück?
Ihre Daten und Originalbelege gehören Ihnen. Die alte Kanzlei kann die Herausgabe aber bei offenen Honoraren zurückhalten – diese sollten Sie vorher begleichen.
Wie viel Aufwand habe ich beim Wechsel?
Wenig. Nach Kündigung und Vollmacht organisieren wir die Daten- und Belegübergabe und das Onboarding weitgehend selbst.
Muss ich meinem alten Steuerberater einen Grund nennen?
Nein. Eine Kündigung im Rahmen der vereinbarten Frist genügt; eine Begründung ist nicht erforderlich.
Wechsel ohne Stress.
Wir holen Ihre Daten ab, übernehmen die Buchhaltung nahtlos und bringen Sie in die digitale Zusammenarbeit – mit Festpreis und ohne Aufwand für Sie. Starten Sie mit einem kostenlosen Erstgespräch.
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