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Steuer-News · Kalkulation

Geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) richtig abschreiben

Werkzeug, Kleingeräte, Büroausstattung: Viele Anschaffungen im Handwerk lassen sich sofort abschreiben, statt sie über Jahre zu verteilen. Wir erklären die Wertgrenzen für geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) und wann sich Sofortabschreibung oder Sammelposten lohnen.

Dieser Artikel gibt einen allgemeinen Überblick. Wertgrenzen und Regelungen können sich ändern; maßgeblich ist Ihr Einzelfall.

Was sind geringwertige Wirtschaftsgüter?

GWG sind bewegliche, abnutzbare und selbstständig nutzbare Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens mit niedrigen Anschaffungskosten. Statt sie über die Nutzungsdauer abzuschreiben, dürfen Sie die Kosten sofort oder über einen vereinfachten Sammelposten geltend machen – das spart Aufwand und zieht Betriebsausgaben vor.

Die Wertgrenzen im Überblick

Maßgeblich sind die Netto-Anschaffungskosten (ohne Umsatzsteuer):

  • bis 250 €: sofort als Betriebsausgabe, ohne besondere Aufzeichnungspflicht.
  • bis 800 €: Sofortabschreibung als GWG möglich (mit Aufnahme ins GWG-Verzeichnis).
  • 250 € bis 1.000 €: alternativ Sammelposten (Poolabschreibung), der gleichmäßig über fünf Jahre aufgelöst wird.

Sofortabschreibung oder Sammelposten?

Sie haben ein Wahlrecht – allerdings einheitlich pro Wirtschaftsjahr für alle Güter zwischen 250 € und 1.000 €:

  • Sofortabschreibung (bis 800 €): maximale Wirkung im Anschaffungsjahr.
  • Sammelposten: alle Güter von 250–1.000 € landen im Pool und werden über fünf Jahre verteilt – unabhängig davon, ob ein Gerät früher ausscheidet.

Welche Variante günstiger ist, hängt von Ihrer Gewinnsituation ab.

Typische GWG im Handwerk

  • Handwerkzeug und Kleinmaschinen
  • Messgeräte, Akkuschrauber, Kleingeräte
  • Büro- und IT-Ausstattung (Monitor, Drucker)
Tipp: Für größere Anschaffungen lohnt sich oft der Blick auf den Investitionsabzugsbetrag und die Sonderabschreibung – siehe unseren Beitrag zum IAB.

Beispiel

Ein Betrieb kauft einen Akkuschrauber für 700 € netto. Da unter 800 €, kann er sofort in voller Höhe als GWG abgeschrieben werden – der gesamte Betrag mindert den Gewinn des Anschaffungsjahres. (Beispiel vereinfacht.)

Häufige Fragen

Bis zu welchem Betrag gilt ein GWG?

Maßgeblich sind die Netto-Anschaffungskosten: bis 800 € ist eine Sofortabschreibung möglich, bis 250 € ist der Sofortabzug ohne besondere Aufzeichnung erlaubt.

Was ist der Sammelposten?

Eine Poolabschreibung für Güter zwischen 250 € und 1.000 €, die gleichmäßig über fünf Jahre aufgelöst wird – unabhängig vom tatsächlichen Ausscheiden einzelner Güter.

Netto oder brutto?

Es zählen die Netto-Anschaffungskosten (ohne Umsatzsteuer), sofern Sie vorsteuerabzugsberechtigt sind.

GWG oder Investitionsabzugsbetrag?

Für kleine Anschaffungen ist die GWG-Regelung ideal; für größere geplante Investitionen ist häufig der IAB plus Sonderabschreibung sinnvoller. Wir kombinieren beides optimal.

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GWG, Sammelposten oder AfA?

Geben Sie die Netto-Anschaffungskosten ein und sehen Sie sofort, welche Abschreibungsmethode zulässig ist und wie viel Sie im ersten Jahr absetzen können. Richtwert, keine individuelle Beratung.

Nettokosten eines einzelnen, selbständig nutzbaren beweglichen Wirtschaftsguts (z. B. Akkuschrauber, Laptop, Bürostuhl).
Ihr Grenzsteuersatz zur Schätzung der Steuerersparnis im ersten Jahr.
Betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer laut AfA-Tabelle – nur für den Vergleich mit der linearen Abschreibung relevant.
Ihr Ergebnis
600,00 €
Maximale Abschreibung im 1. Jahr
GWG-Sofortabzug – voll im Anschaffungsjahr
Steuerersparnis im 1. Jahr180,00 €
GWG-Sofortabzugoptimal600,00 €
Sammelposten (1. Jahr)120,00 €
Lineare AfA (1. Jahr)120,00 €

Maßgeblich sind die Netto-Anschaffungskosten. Das Wahlrecht zwischen GWG-Sofortabzug und Sammelposten ist für alle betroffenen Güter eines Wirtschaftsjahres einheitlich auszuüben. Ein Sammelposten wird auch dann über 5 Jahre fortgeführt, wenn ein Gut vorher ausscheidet.

Vereinfachter Methodenvergleich nach § 6 Abs. 2 / 2a EStG. Keine individuelle Beratung.

Wie wir rechnen

Die Wertgrenzen im Überblick

  1. Bis 250 € netto: Sofortabzug als sofort abziehbarer Aufwand – ohne besondere Aufzeichnung.
  2. 250,01 bis 800 € netto: Wahl zwischen GWG-Sofortabzug (voll im Anschaffungsjahr) und Sammelposten.
  3. Über 800 bis 1.000 € netto: kein GWG-Sofortabzug mehr – Sammelposten oder lineare Abschreibung.
  4. Sammelposten: alle Güter eines Jahres zwischen 250,01 und 1.000 € werden gepoolt und über 5 Jahre mit je 20 % abgeschrieben.
  5. Über 1.000 € gilt die normale lineare AfA über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer.