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Ratgeber · Handwerk

Firmenwagen versteuern 2026: 1-%-Regel und E-Auto-Vorteil

Verbrenner werden mit 1 % des Bruttolistenpreises pro Monat versteuert, Elektroautos bis 100.000 € nur mit 0,25 %. Wann sich Fahrtenbuch statt Pauschale lohnt.

Stand: 20.09.20262 Min. LesezeitGeprüft von CAPSIVERA

Wird ein Betriebsfahrzeug auch privat genutzt, muss dieser Vorteil versteuert werden. Die zwei Wege: pauschale 1-%-Regelung oder Fahrtenbuch. Wir zeigen, was wann günstiger ist, wie E-Fahrzeuge begünstigt werden und worauf Handwerksbetriebe achten sollten.

Dieser Artikel gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine individuelle steuerliche Beratung. Die Anwendung hängt vom Einzelfall ab.

Worum geht es?

Wer ein betriebliches Fahrzeug auch privat nutzt, hat einen geldwerten Vorteil bzw. eine private Nutzungsentnahme – und die ist steuerpflichtig. Für die Bewertung gibt es zwei Methoden: die 1-%-Regelung und das Fahrtenbuch.

Die 1-%-Regelung

Pauschal wird 1 % des inländischen Brutto-Listenpreises (Neupreis inkl. Sonderausstattung und Umsatzsteuer) pro Monat als privater Nutzungswert angesetzt. Bei Arbeitnehmern kommen für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte zusätzlich 0,03 % je Entfernungskilometer und Monat hinzu.

Vorteil: einfach, kein Aufschrieb. Nachteil: bei geringer Privatnutzung oft zu hoch.

Das Fahrtenbuch als Alternative

Wird ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch geführt, wird nur der tatsächliche private Anteil der Kosten versteuert. Das lohnt sich, wenn das Fahrzeug überwiegend betrieblich läuft – im Handwerk häufig der Fall. Voraussetzung: lückenlose, zeitnahe Aufzeichnung jeder Fahrt.

E-Fahrzeuge: reduzierte Bemessung

Für reine Elektrofahrzeuge wird die Bemessungsgrundlage stark reduziert:

  • nur 0,25 % des Bruttolistenpreises, wenn dieser eine festgelegte Höchstgrenze nicht übersteigt,

  • sonst 0,5 %.

Das macht E-Dienstwagen steuerlich besonders attraktiv. Die genauen Grenzen ändern sich – wir prüfen den aktuellen Stand für Ihr Fahrzeug.

Besonderheit im Handwerk

Reine Werkstatt- oder Monteurfahrzeuge (z. B. Kastenwagen ohne realistische private Nutzungsmöglichkeit) können von der 1-%-Regelung ausgenommen sein. Auch die Frage, ob das Fahrzeug zu mehr als 50 % betrieblich genutzt wird (notwendiges Betriebsvermögen), beeinflusst die Methode.

Pauschal die 1-%-Regelung anzusetzen, ist bequem – aber oft teurer als nötig. Ein kurzer Vergleich lohnt sich fast immer.

Beispiel

Ein Transporter hat einen Bruttolistenpreis von 40.000 €. Nach der 1-%-Regelung wären das 400 € pro Monat als privater Nutzungswert – unabhängig davon, wie wenig privat gefahren wird. Bei überwiegend betrieblicher Nutzung kann ein Fahrtenbuch deutlich günstiger sein. (Beispiel vereinfacht.)

Firmenwagen nicht teurer versteuern als nötig.

CAPSIVERA rechnet für Ihren Fuhrpark durch, welche Methode günstiger ist – 1-%-Regelung oder Fahrtenbuch, Verbrenner oder E-Fahrzeug. Spezialisiert auf Handwerk und Gebäudedienstleistung.

Der E-Auto-Vorteil: 0,25 %

Für reine Elektrofahrzeuge gilt eine stark reduzierte Bemessung: nur ein Viertel des Bruttolistenpreises. Für E-Autos, die ab dem 1. Juli 2025 angeschafft wurden, wurde die Preisgrenze von 70.000 € auf 100.000 € Bruttolistenpreis angehoben. Liegt der Listenpreis darunter, gilt die 0,25-%-Regelung; darüber die 0,5-%-Regelung.

Beispiel: E-Auto mit 60.000 € Bruttolistenpreis, 1-%-Regelung auf ein Viertel = 60.000 € × 0,25 % = 150 €/Monat statt 600 € beim Verbrenner.

Interaktiver Rechner

Firmenwagen: 1-%-Regelung oder Fahrtenbuch?

Vergleichen Sie den geldwerten Vorteil beider Methoden – inklusive der reduzierten Sätze für Elektro- und Hybridfahrzeuge. Richtwerte, keine individuelle Steuerberatung.

Antriebsart
Reine Elektrofahrzeuge bis 100.000 € werden nur mit einem Viertel angesetzt, darüber und Plug-in-Hybride mit der Hälfte.
Wie wir rechnen – beide Methoden
  1. 1-%-Regelung: 1 % des auf volle 100 € abgerundeten Bruttolistenpreises pro Monat für die Privatnutzung.
  2. Zuzüglich 0,03 % des Listenpreises je Entfernungskilometer und Monat für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte.
  3. Elektro bis 100.000 €: Ansatz nur mit 0,25 % (Viertelung); Elektro darüber und Plug-in-Hybride: 0,5 % (Halbierung). Schwelle seit 1. Juli 2025 (zuvor 70.000 €).
  4. Fahrtenbuch: geldwerter Vorteil = Gesamtkosten des Fahrzeugs × privater Nutzungsanteil.
  5. Die Steuerschätzung multipliziert den jährlichen geldwerten Vorteil mit Ihrem persönlichen Steuersatz.

Empfehlung

– / Jahr

weniger geldwerter Vorteil pro Jahr

1-%-Regelung
geldwerter Vorteil
–
Steuer ca.
–
Fahrtenbuch
geldwerter Vorteil
–
Steuer ca.
–

E-Auto: reines Elektrofahrzeug bis 100.000 € Listenpreis → 0,25 %; darüber sowie Plug-in-Hybride → 0,5 %; Verbrenner → 1 %. Vereinfachtes Vergleichsmodell: Das Fahrtenbuch muss lückenlos und zeitnah geführt sein; der Arbeitsweg wird steuerlich teils über die Entfernungspauschale berücksichtigt.

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Firmenwagen in kurzen Videos

Ladestrom: Pauschale wegWas der Wegfall der Ladestrom-Pauschale für Firmenwagen mit Elektroantrieb bedeutet.
E-Transporter: 0,25 %-VorteilFür E-Fahrzeuge gilt bei der Dienstwagenbesteuerung nur ein Viertel der Bemessungsgrundlage.

Häufige Fragen

Wie funktioniert die 1-%-Regelung?

Pro Monat wird 1 % des Bruttolistenpreises als geldwerter Vorteil versteuert, plus 0,03 % je Entfernungskilometer für den Arbeitsweg.

Welcher Steuervorteil gilt für E-Firmenwagen?

Reine Elektroautos werden nur mit 0,25 % des Bruttolistenpreises angesetzt. Für ab dem 1. Juli 2025 angeschaffte E-Autos gilt die Grenze von 100.000 € Bruttolistenpreis (vorher 70.000 €).

Wann lohnt sich ein Fahrtenbuch?

Wenn der Wagen überwiegend betrieblich und nur wenig privat genutzt wird. Dann werden nur die tatsächlichen Privatkosten versteuert – das ist oft günstiger als die Pauschale.

Was zählt zum Bruttolistenpreis?

Der inländische Listenpreis im Zeitpunkt der Erstzulassung inklusive Umsatzsteuer und Sonderausstattung, abgerundet auf volle 100 € – nicht der tatsächlich gezahlte (Rabatt-)Preis.

Wie funktioniert die 1-%-Regelung beim Firmenwagen?

Für die private Nutzung wird monatlich 1 % des inländischen Bruttolistenpreises als geldwerter Vorteil versteuert, zuzüglich 0,03 % je Entfernungskilometer für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte.

Wann lohnt sich ein Fahrtenbuch statt der 1-%-Regelung?

Wenn der private Nutzungsanteil gering oder der Bruttolistenpreis hoch ist, kann das Fahrtenbuch günstiger sein, weil nur die tatsächlichen privaten Kosten versteuert werden.

Welcher Satz gilt für Elektro-Firmenwagen?

Für reine Elektrofahrzeuge mit einem Bruttolistenpreis bis 100.000 € wird statt 1 % nur 0,25 % angesetzt.

Was kostet die 1-%-Regelung?

Pro Monat wird 1 % des Brutto-Listenpreises als privater Nutzungswert angesetzt, bei Arbeitnehmern zusätzlich 0,03 % je Entfernungskilometer für den Arbeitsweg.

1-%-Regelung oder Fahrtenbuch – was ist besser?

Bei geringer Privatnutzung ist meist das Fahrtenbuch günstiger, erfordert aber lückenlose Aufzeichnungen. Bei hoher Privatnutzung ist die 1-%-Regelung oft einfacher.

Wie werden E-Autos behandelt?

Reine Elektrofahrzeuge werden mit nur 0,25 % oder 0,5 % des Bruttolistenpreises angesetzt – abhängig vom Listenpreis.

Gilt die 1-%-Regelung auch für reine Werkstattwagen?

Nicht zwingend. Fahrzeuge ohne realistische private Nutzungsmöglichkeit können ausgenommen sein – das sollte dokumentiert werden.

Verwandte Themen

Quellen

  1. § 6 Abs. 1 Nr. 4 EStG – Privatnutzung Kfz
  2. ADAC: E-Auto als Firmenwagen versteuern

Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und gibt den Rechtsstand vom 20.09.2026 wieder. Er ersetzt keine individuelle steuerliche Beratung im Einzelfall. Für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität übernehmen wir keine Gewähr.

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